The International Society of Mozarteum University Salzburg finanziert ein Ensemblestipendium für Studierende oder Absolvent*innen der Universität Mozarteum - interdisziplinäre Konzepte sind willkommen!
Lehramt Musikerziehung - Innsbruck
Übersicht
Das Bachelorstudium Lehramt im Unterrichtsfach Musikerziehung dient der fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen, pädagogisch-wissenschaftlichen, bildungswissenschaftlichen und schulpraktischen Grundausbildung als Berufsvorbildung für das Lehramt an Mittleren und Höheren Schulen.
Umfang
8 Semester / 240 ECTS-AP
Unterrichtssprache
Deutsch
Anmeldezeitraum
1.2.–28.3.2025
Zulassungsprüfungen
Sommersemester jeden Jahres
zu den Terminen
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Studium & Berufsfelder
Das Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) besteht aus einem Bachelor- und einem Masterstudium und bildet Studierende zu Lehrer*innen in den gewählten Unterrichtfächern aus.
Die vorgesehene Studiendauer des Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) beträgt 8 Semester. Grundsätzlich sind zwei Unterrichtsfächer zu wählen, die durch Allgemeine Bildungswissenschaftliche Grundlagen, freie Wahlfächer sowie integrierte pädagogisch-praktische Studien ergänzt werden. Das Unterrichtsfach Musikerziehung kann mit jedem beliebigen Unterrichtsfach kombiniert werden.
Studierende erhalten Einzelunterricht von erstklassigen Lehrenden auf den jeweils gewählten Instrumenten und können sich künstlerisch wie auch musikpädagogisch weiterentwickeln. Begleitend zur künstlerischen und musiktheoretischen Ausbildung wird von Anfang an der Fokus auf das Fach Musik in der Schule gelegt. In den fachdidaktischen Lehrveranstaltungen werden Methoden und Konzepte zum Musikunterrichten vermittelt und u.a. Hörerziehung, digitale Medien und praktisches Musizieren thematisiert.
Das Studium orientiert sich sowohl am Stand der Erschließung der Künste als auch am Forschungsstand der beteiligten Wissenschaften, nimmt Bezug auf die Lehrpläne der Mittleren und Höheren Schulen und die darin enthaltenen allgemeinen und ganzheitlichen Bildungsziele.
Allgemeine Studieninformationen
Das Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) wird in Kooperation folgender Partnereinrichtungen (Entwicklungsverbund Cluster West) durchgeführt:
- Kirchliche Pädagogische Hochschule – Edith Stein
- Pädagogische Hochschule Tirol
- Pädagogische Hochschule Vorarlberg
- Universität Innsbruck
- Universität Mozarteum, Standort Innsbruck
Studienbewerber*innen sollten …
- gerne Musik machen
- sich musikalisch weiterentwickeln wollen und ausdauernd beim Üben sein
- Freude an der musikalischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben
- Begeisterung in der Auseinandersetzung mit Musik mitbringen
Ziel des Bachelorstudiums ist die Berufsvorbildung für die Ausübung des Lehramts an Mittleren und Höheren Schulen. Das Studium qualifiziert für den Unterricht an Schulen der Sekundarstufe (Mittelschulen, polytechnische Schulen, allgemeinbildende höhere Schulen, mittlere und höhere berufsbildende Schulen. Eine Lehrbefähigung kann nur bei konsekutiver Belegung des entsprechenden Masterstudiums erfolgen. Darüber hinaus eröffnet das Bachelorstudium weitere Berufsfelder, wie außerschulische Jugenderziehung, Erwachsenenbildung, Kultur- und Medienarbeit u.a.
Das Studium soll auch zur Persönlichkeitsbildung und Entfaltung sozialer Kompetenzen der Studierenden beitragen: Studierende sollten nach Abschluss des BA Lehramt Musikerziehung:
- Musik als Schallphänomen, als bestimmten Gesetzmäßigkeiten unterworfenes klangliches Phänomen und als in einem historischen und soziokulturellen Kontext verankertes Ausdrucksmedium erfahren und erkennen
- über vielfältige künstlerische Ausdrucksmöglichkeiten (instrumental, vokal, im Einsatz von Bewegung) verfügen
- über Wissen und Fertigkeiten in den Bereichen Musikpädagogik, Musikwissenschaft, Musiktheorie sowie musikalischer Praxis verfügen und in der Lage sein, die Teildisziplinen zu vernetzen
- in der Lage sein, im Rahmen wissenschaftlicher Arbeiten unter entsprechender Anleitung wissenschaftliche Fragestellungen zur Musikpädagogik und musikbezogenen Fachdisziplinen mit den entsprechenden Forschungsmethoden zu bearbeiten
- in der Lage sein, Musik in ihren vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten zumindest in Grundzügen (solistisch und im Ensemble) darzustellen sowie für den Unterricht nutzbar zu machen
- vermögen, andere anzuleiten, sich musikalisch auszudrücken
Angehende Lehrende sollen durch das Fächerangebot befähigt werden, einer großen Bandbreite an Lerngruppen musikalische Begegnungen in Produktion und Rezeption zu ermöglichen. Das vollständige Lehramtsstudium (BA+MA) befähigt Studierende zur Unterrichtsberechtigung für:
- Neue Mittelschule
- AHS Unterstufe
- AHS Oberstufe
Folgende Instrumente können im Künstlerischen Hauptfach (KHF) gewählt werden:
- Akkordeon
- Blockflöte
- Fagott
- Gitarre
- Jazz/Pop Gitarre
- Hackbrett
- Harfe
- Horn
- Klarinette
- Klavier
- Jazz/Pop Klavier
- Kontrabass
- Oboe
- Orgel
- Posaune
- Querflöte
- Saxofon
- Schlaginstrumente
- Trompete
- Tuba
- Viola
- Violine
- Violoncello
- Volksharfe
- Zither
Außerdem stehen die folgenden Künstlerischen Hauptfächer zur Wahl:
- Gesang
- Jazz/Pop Gesang
- Musikleitung
Um zum Bachelorstudium zugelassen zu werden, sind verschiedene Nachweise und Prüfungen notwendig:
- allgemeine Universitätsreife (z.B. Matura, Abitur)
- Beherrschung der deutschen Sprache (mindestens Niveau B2 - gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001)
- positive Teilnahme am allgemeinen Aufnahmeverfahren für das Lehramtsstudium im Cluster West
- positive Ablegung einer Zulassungsprüfung zur Feststellung der künstlerisch-pädagogischen Reife
Im Rahmen des Bachelorstudiums Lehramt Musikerziehung müssen Klavier und Gesang sowie ein Künstlerisches Hauptfach studiert werden, wobei verschiedene Künstlerische Hauptfächer angeboten werden. Als Künstlerische Hauptfächer können alle am Standort angebotenen Instrumente sowie Gesang, Jazz/Pop Gesang sowie Musikleitung gewählt werden. Wird Klavier oder Gesang als Künstlerisches Hauptfach gewählt, ist kein drittes Instrument erforderlich. Die Instrumentenwahl ist bei der Anmeldung zur Zulassungsprüfung anzugeben.
Das Unterrichtsfach Musikerziehung ist mit einem zweiten Unterrichtsfach zu kombinieren. Die Kombination mit dem Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung an der Universität Mozarteum (Standort Innsbruck) ist möglich und setzt den Nachweis künstlerischer Leistungen auf zwei Instrumenten im Rahmen einer eigenen Zulassungsprüfung voraus.
Das Allgemeine Aufnahmeverfahren für alle Lehramtsstudien besteht aus mehreren Schritten:
- Registrierung und Vorerfassung (in der Regel Anfang März bis Mitte Mai)
- Teilnahme am Selbsterkundungsverfahren
- Zahlung des Unkostenbeitrages
- Anmeldung für den Elektronischen Zulassungstest (mehrere Termine zur Auswahl)
- Teilnahme am Elektronischen Zulassungstest
Bitte informieren Sie sich auf der Website des Clusters über die genauen Daten und Abläufe.
1. Erstellung eines Basisaccounts in MOZonline
2. in MOZonline: Ausfüllen der verpflichtenden Statistik UHstat1 (Voranmeldung zum Studium) und Notieren der Antragsnummer (wird in der Bestätigungs-E-Mail mitgeteilt)
3. Erstellen eines Bewerbungsaccounts in Muvac
4. Ausfüllen des eigenen Profils in Muvac (in jedem Fall notwendig: persönliche Daten, Angabe der Expertise passend zum Studienwunsch, im Lebenslauf: aktuelle Beschäftigung sowie eine Angabe zur bisherigen Ausbildung)
im Bewerbungszeitraum:
5. Aufrufen des gewünschten Studiums in Muvac (unter Durchsuchen -> Studium)
6. Ausfüllen des Bewerbungsformulars in Muvac („Jetzt bewerben“) – im Formular ist an der entsprechenden Stelle die Antragsnummer (siehe Schritt 2) oder die österreichische Matrikelnummer anzugeben
Die Kommunikation während des Bewerbungsverfahrens erfolgt je nach Studium über Muvac oder E-Mails. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie während des gesamten Bewerbungsverfahrens unter der im Profil eingetragenen E-Mailadresse erreichbar sind und regelmäßig überprüfen, ob Sie in Muvac neue Nachrichten erhalten haben. Sie können in Ihrem eigenen Profil einstellen, dass Sie bei neuen Nachrichten in Muvac per E-Mail informiert werden (Kontoeinstellungen -> Benachrichtigungen).
- im Anmeldezeitraum für das Allgemeine Aufnahmeverfahren: Anmeldung und Absolvierung des Allgemeinen Aufnahmeverfahrens (bei Bewerbung zum Bachelorstudium)
- im Bewerbungszeitraum für die künstlerische Zulassungsprüfung: Anmeldung online über das Bewerbungsportal Muvac (ACHTUNG: Anmeldung nur möglich, wenn Angaben vollständig!)
- nach der Bearbeitung Ihrer Online-Bewerbung: Einladung zur Zulassungsprüfung vor Ort (die Einladung wird über Muvac gesendet)
- in Muvac: Zu- oder Absage der Teilnahme an der Zulassungsprüfung, ggf. Angabe des Prüfungsprogramms für die KHF-Prüfung(en)
- Teilnahme an der Zulassungsprüfung vor Ort
- bei bestandener Zulassungsprüfung und Erhalt eines Studienplatzes: Einladung zur Einschreibung zum Studium
- persönliche Einschreibung während der allgemeinen Zulassungsfrist unter Vorlage aller notwendigen Nachweise/Prüfungsergebnisse
Die Anmeldung zur Zulassungsprüfung erfolgt über das Bewerbungsportal Muvac, Informationen siehe "Anmeldung zur Zulassungsprüfung".
Link zu den Anmeldefristen
Link zu den Prüfungsterminen
Die Anmeldung darf nur für einen Entwicklungsverbund, Mitte (für Salzburg und Linz) oder West (für Innsbruck), erfolgen. Eine Mehrfachanmeldung an unterschiedlichen Standorten ist unzulässig und wird abgemeldet.
Notwendige Dokumente zur Online-Anmeldung
- tabellarischer Lebenslauf mit Foto
- Motivationsschreiben (circa eine DIN-A4 Seite)
- Reifezeugnis oder letztes Schulzeugnis
- (Abschluss-)Zeugnisse sowie Prüfungs- und Notenauszüge (Transcript of Records) aller künstlerischer und/oder pädagogischer Vorstudien
- ggf. Deutschnachweis
Form der Dokumente
- Die Dokumente können als PDF im Anmeldeformular hochgeladen werden.
- Sofern die genannten Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, muss eine offizielle Übersetzung mit eingereicht werden.
Aufbau der künstlerischen Zulassungsprüfung
Es sind Teilprüfungen in folgenden Bereichen zu absolvieren:
- Künstlerisches Hauptfach (KHF)
- Künstlerisches Fach Klavier (falls KHF nich Klavier oder Jazz/Pop Klavier)
- Gesang für MusikpädagogInnen (falls KHF nicht Gesang oder Jazz/Pop Gesang)
- Klavierpraktische und rhythmische Fertigkeiten
- Sensibilität des musikalischen Gehörs (Blattsingen)
- Allgemeine Musiklehre (Musiktheorie und Gehörbildung)
- Künstlerische Gruppenarbeit
- Beherrschung der deutschen Sprache (mindestens Niveau B2) für alle, deren Erstsprache nicht Deutsch ist
Die Prüfungsanforderungen sind im Leitfaden geregelt, Informationen zu den Deutschnachweisen finden sich HIER.
Material zur Vorbereitung auf die Prüfung Musiktheorie und Gehörbildung gibt es HIER.
Aus Gründen von Gleichbehandlung und Vergleichbarkeit sind von allen Bewerber*innen bei der künstlerischen Zulassungsprüfung sämtliche Prüfungsteile zu absolvieren. Ausnahmen sind im Leitfaden geregelt.
Noch Fragen?
Hier finden Sie weitere Informationen zum Studienbeginn: