Öffentliche Mitteilungen
- Studienrechtliche Bestimmungen
(Beschluss des Senats vom 02. August 2022) (PDF)
- Richtlinie für das Berufungsverfahren gemäß § 98 UG 2002 an der Universität Mozarteum Salzburg
(Beschluss des Senats vom 27. Februar 2023)
- Richtlinien für Habilitationsverfahren
(Beschluss des Senats auf Vorschlag des Rektorats vom 17. Juni 2016)
- Frauenförderungsplan
(Beschluss des Senats auf Vorschlag des Rektorats vom 13. Juli 2016)
- Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
(Beschluss des Senats auf Vorschlag des Rektorats vom 13. Juli 2016)
- Richtlinie für das Berufungsverfahren gemäß § 99 a UG an der Universität Mozarteum Salzburg
(Beschluss des Senats auf Vorschlag des Rektorats vom 17. Mai 2019)
- Gleichstellungsplan
(Beschluss des Senats auf Vorschlag des Rektorats vom 17. Mai 2019)
- Generelle Richtlinien für die Durchführung, Veröffentlichung und Umsetzung von Evaluierungen
(Beschluss des Senats auf Vorschlag des Rektorats vom 29. Mai 2020)
- Wahlordnung des Senates
(Beschluss des Senats auf Vorschlag des Rektorats vom 17. Dezember 2021)
- Richtlinien für akademische Ehrungen
(Beschluss des Senats vom 11. März 2022)
- Wahlordnung des Universitätsrats
(Beschluss vom 8. Juni 2022)
Funktion der Leitlinien
Auf Grundlage einer breiten Meinungsbildung wurden diese Leitlinien vom Universitätskollegium in den Jahren 2000-2002 erarbeitet und zuletzt im Sommersemester 2010 vom Rektorat aktualisiert. Sie dienen der zukunftsorientierten Selbstdefinition der Universität Mozarteum Salzburg. Die Leitlinien sollen:
- über grundlegende Zielsetzungen der Universität Auskunft geben
- zur Identifikation der Studierenden, Lehrenden und der Allgemeinen Universitätsbediensteten mit der Universität Mozarteum Salzburg beitragen
- den Handlungsbedarf möglichst klar definieren
Die Umsetzung liegt in der Verantwortung aller Mitglieder der Universität Mozarteum Salzburg. Der Universitätsleitung obliegt es, geeignete Maßnahmen zur Umsetzung zu fördern bzw. einzufordern, diese regelmäßig zu evaluieren und sich gegebenenfalls eine Weiterentwicklung der Leitlinien zur Aufgabe zu machen.
Die Universität Mozarteum Salzburg nimmt heute als künstlerisches, pädagogisches und wissenschaftliches Zentrum gleichermaßen regionale und internationale Aufgaben wahr. Diese verteilen sich auf den unterschiedlichen künstlerischen Sparten und pädagogisch / wissenschaftlichen Aufgabenstellungen gewidmeten Departments und Instituten, wobei sich 14 Departments in Salzburg und eine in Innsbruck befinden. In Salzburg hat die Universität Mozarteum Salzburg derzeit acht Standorte und in Innsbruck zwei.
An der Universität Mozarteum Salzburg sind in Salzburg bzw. Innsbruck Studienangebote in den Bereichen Musik, Darstellende und Bildende Kunst eingerichtet. Weiters werden Vorbereitungslehrgänge, postgraduierte und berufsbegleitende Universitätslehrgänge bzw. Workshops sowie im Sommer Meisterkurse der Internationalen Sommerakademie und Sommerkurse am Orff-Institut angeboten.
Selbstverständnis
Die Kunstuniversität Mozarteum Salzburg versteht sich als künstlerische, pädagogische und wissenschaftliche Ausbildungs- und Forschungsstätte sowie als Ort der Begegnung von Künstler*innen und Ideen (Konzepten):
- Sie sieht es als ihre Aufgabe, zur Entstehung und Interpretation, Reflexion und Vermittlung von Kunst und künstlerischer Praxis wesentliche Beiträge zu leisten.
- Ihr internationaler Ruf, besonders als Zentrum der künstlerischen und wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Musik Mozarts, bedeutet eine permanente Herausforderung.
- Sie gestaltet die Kunst- und Bildungslandschaft vor dem Hintergrund internationaler Entwicklungen („u.a. Bologna Process“) aktiv mit.
- Der Status als Universität der Künste verpflichtet zum steten Dialog zwischen Kunstausübung, Lehre und Forschung.
- Zentrales Anliegen ist die optimale, möglichst individuelle Förderung ihrer Studierenden.
Ethische Grundsätze
Universitäre Lehre und Forschung schließt Menschen unterschiedlicher Weltanschauungen, Interessen und Zielsetzungen ein; daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer ausgeprägten Kultur des Gesprächs und der Lösung von Konflikten. Der Umgang der Universitätsangehörigen untereinander ist von den Maximen der Offenheit, der Toleranz und des Respekts vor der Unterschiedlichkeit von Personen, inhaltlichen Positionen und institutionellen Zugehörigkeiten geprägt. Demokratische Mitbestimmung und transparente Entscheidungsfindung bilden die Grundlage des Zusammenwirkens von Studierenden, Lehrenden und Verwaltenden. Die universitäre Gemeinschaft basiert auf der Eigenverantwortlichkeit ihrer Mitglieder. Aufgeschlossenheit, Qualitätsbewusstsein und Leistungswille sind unverzichtbare Faktoren einer konstruktiven und erfolgreichen Zusammenarbeit. Die Universität Mozarteum Salzburg bekennt sich nachdrücklich zu den Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsgrundsätzen.
Interne Kommunikation
Interne Kommunikation wird kontinuierlich gefördert. Über die Gestaltung der Entscheidungsprozesse sowie die Entscheidungen selbst werden die Mitglieder der Universität Mozarteum Salzburg bestmöglich informiert. Gleichzeitig verpflichten sich die Universitätsangehörigen, die internen Informationsquellen zu nützen.
Räumlichkeiten
Die Raumressourcen werden unter Berücksichtigung künstlerischer, organisatorischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte zur Verfügung gestellt und verantwortungsvoll genützt.
Bildungsauftrag und Lehre
Die Universität Mozarteum Salzburg sieht in der künstlerischen Arbeit und Ausbildung Grundrechte des Menschen und bekennt sich nachdrücklich zum Verfassungsgrundsatz der Freiheit von Kunst, Lehre und Forschung. Sie bekennt sich zur praxisorientierten Ausbildung im Hinblick auf Berufschancen im Kultur- und Bildungsbereich. Bei der Ausrichtung ihres Lehrangebotes wird die Notwendigkeit künstlerisch-wissenschaftlicher Freiräume berücksichtigt.
Die Universität Mozarteum Salzburg sieht es als ihre Aufgabe, über die Vermittlung technischer Kenntnisse und künstlerischer Fertigkeiten hinaus, eigenständige, engagierte und reflektierende Mitglieder der Gesellschaft heranzubilden, die in der Lage sind, verantwortungsvoll zu arbeiten und auch Schlüsselfunktionen im Kunst- und Bildungsbereich zu übernehmen. Interdisziplinäre Zusammenarbeit kennzeichnet die Universität Mozarteum Salzburg als einen Ort innovativer künstlerischer, wissenschaftlicher und pädagogischer Auseinandersetzung. Zur Förderung hochbegabter Kinder und Jugendlicher werden Vorbereitungslehrgänge angeboten, die auf das Universitätsstudium hinführen. Für berufsbegleitendes Lernen und „Lifelong Learning (LLL)“ bestehen spezielle Studienangebote. Die Universität Mozarteum Salzburg fördert die Auseinandersetzung der Lehrenden mit aktuellen Fragen der Hochschuldidaktik.
Entwicklung und Erschließung der Künste
Die Entwicklung und Erschließung der Künste beinhaltet:
- das Schaffen, das interpretatorische Erarbeiten und Aufführen bzw. Ausstellen von Kunstwerken
- die theoretische und praktische Auseinandersetzung mit künstlerischen Prozessen einschließlich der Aufführungs- und Ausstellungspraxis
- die umfassende kritische Reflexion von Kunstwerken in ihrem jeweiligen (sozio)kulturellen Kontext
- die pädagogische Aufbereitung und Vermittlung von Kunst
Forschung
Die Zusammenarbeit von Kunstschaffenden, Wissenschaftler*innen und Pädagog*innen eröffnet spezifische Perspektiven kunstuniversitärer Forschung und wird an der Universität Mozarteum Salzburg gefördert. Besonderes Augenmerk gilt der Durchführung von Kooperationsprojekten mit in- und ausländischen Institutionen.
Interne Organisation und Fortbildung
Die Universität Mozarteum Salzburg verpflichtet sich zu einer Aufgabenverteilung mit klar definierten Zuständigkeiten. Die Universität Mozarteum Salzburg strebt eine effiziente Organisation an, deren strategische Planung unter Mitgestaltung von entscheidungsbefugten internen Kollegialorganen erfolgt. Die Universität Mozarteum Salzburg unterstützt Fortbildungsmaßnahmen für alle universitären Gruppen.
Universitätsmanagement und Universitätsadministration
Das Universitätsmanagement und die Universitätsadministration arbeiten nach Managementprinzipien, die einer Kunstuniversität angemessen sind. Sie handeln auf Basis einer umfassenden Entwicklungsplanung, klarer Zielvereinbarungen, Leistungsvorgaben und nach Gesichtspunkten der Effizienz und Ökonomie unter Wahrung der Besonderheiten einer Kunstuniversität.
Außenbeziehungen / Alumni
Die Universität Mozarteum Salzburg bezieht kultur- und bildungspolitisch Stellung. Sie informiert die Öffentlichkeit über ihre Vorhaben, Aktivitäten und Leistungen. Sie beteiligt sich initiativ an internationalen Programmen zum Austausch von Studierenden und Lehrenden. Die Universität Mozarteum Salzburg pflegt Kontakte zu Absolventinnen und Absolventen („Alumni“).
(gem. Entwicklungsplan 2022-2027 (S.144))
Qualitätsziele im künstlerischen / wissenschaftlichen / pädagogischen Bereich
Die grundsätzlichen Qualitätsziele im künstlerischen / wissenschaftlichen / pädagogischen Bereich der Universität Mozarteum Salzburg sind:
- Exzellente Lehre auf internationalem Spitzenniveau
- Exzellente, international relevante und sichtbare EEK / Forschung
- Gesellschaftliche Relevanz der universitätsfinanzierten EEK
- Heranbildung von international konkurrenzfähigem sowie international anerkanntem künstlerischem Nachwuchs als selbstständige Künstler*innenpersönlichkeiten
- Heranbildung von international konkurrenzfähigem sowie international anerkanntem wissenschaftlichem / pädagogischem Nachwuchs
- Effizienter, qualitätsorientierter Einsatz der Ressourcen
- Nutzung von Kreativität und Potenzial aller Geschlechter in Lehre, EEK und Forschung
- Motivierte und kompetente Mitarbeiter*innen, die sich mit den verändernden Anforderungen in Lehre, EEK und Forschung auseinandersetzen und ihren Aufgaben gerecht werden.
- Freiheit und Verantwortungsbewusstsein im Spannungsfeld Individuum – Gesellschaft, Vergangenheit (kulturelles Erbe, Reflexion der Geschichte) – Zukunftsgestaltung
- Kultur der Nachhaltigkeit
- Lebendige Wertediskussion und kritisch-konstruktive Reflexion im Dialog mit der Gesellschaft
Leitbilder des Qualitätsmanagements in der Verwaltung
Die Qualitätsziele der Verwaltung der Universität Mozarteum Salzburg folgen den Leitbildern:
- Prozessoptimierung
- Kund*innenorientierung
- Mitarbeiter*innenorientierung
- Transparenz und leistungsfähiges Berichtswesen
- sparsamer Ressourceneinsatz im Sinne von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
- Teamgeist, Dialog und Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Abteilungen
In einer jährlichen Verwaltungsklausur werden die Umsetzung und Auswirkung dieser Leitbilder in der Praxis reflektiert und Maßnahmen und Schwerpunkte zur Erreichung konkreter Qualitätsziele vereinbart. Die Inhalte und Ziele des QMS werden von den Führungskräften an die jeweiligen Mitarbeiter*innen weiterkommuniziert (u.a. in den Mitarbeiter*innengesprächen) und in halbjährlichen Qualitätszirkeln diskutiert.
Berichte
Belegdateien Indikator 3.B.1 gemäß § 15 Abs. 2 WBV
- WB2023: WB2023_3.B.1_Belegdatei
- WB2022: WB2022_3.B.1_Belegdatei
- WB2021: WB2021_3.B.1_Belegdatei
Das Board der AQ Austria hat in seiner 53. Boardsitzung am 13.03.2019 über die Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems der Universität Mozarteum Salzburg beraten und beschlossen, das Qualitätsmanagementsystem mit 2 Auflagen zu zertifizieren. Die Zertifizierung ist bis 12.03.2026 gültig.
Die Auflagenerfüllung ist innerhalb von zwei Jahren ab Zertifizierung, d.h. bis zum 12.03.2021, schriftlich nachzuweisen. Das Board der AQ Austria hat in seiner 66. Sitzung am 24.03.2021 auf Grundlage des am 25.02.2021 durch die Universität Mozarteum Salzburg eingereichten Berichts entschieden, dass beide Auflagen aus dem Audit des internen Qualitätsmanagements erfüllt sind. Die Zertifizierung des internen Qualitätsmanagementsystems der Universität Mozarteum Salzburg ist nun ohne Auflagen bis 12.03.2026 gültig.
REKTORAT
Richtlinien:
- Richtlinie des Rektorats zum Hinweisgeber*innenschutz an der Universität Mozarteum Salzburg (Whistleblowing-Richtlinie) (MBl vom 05.08.2024, 73. Stück)
- Richtlinie des Rektorats - Dienstreisen (MBl vom 25.07.2024, 72. Stück)
- Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek der Universität Mozarteum Salzburg (UBMS); Gebührenordnung der Universitätsbibliothek der Universität Mozarteum Salzburg (UBMS); Garderobenordnung der Universitätsbibliothek der Universität Mozarteum Salzburg (UBMS) (MBl vom 20.06.2024, 56. Stück)
- Richtlinie des Rektorats zur Bestellung von Gastprofessor*innen an der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 10.05.2024, 46. Stück)
- Verordnung des Rektorats der Universität Mozarteum Salzburg für das Aufnahmeverfahren Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Cluster Mitte für das Studienjahr 2024/25 (MBl vom 23.01.2024, 22. Stück)
- Verordnung des Rektorats der Universität Mozarteum Salzburg über das Aufnahmeverfahren vor der Zulassung für das Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Bereich des Verbunds LehrerInnenbildung West für das Studienjahr 2024/25 (MBl vom 18.01.2024, 20. Stück)
- Richtlinie des Rektorats zur Förderung des KlimaTickets (MBl vom 08.01.2024, 16. Stück)
- Verhaltenskodex - Code of Conduct der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 14.09.2023, 63. Stück)
- Änderung der Richtlinie des Rektorats zu Personalaufnahme und Verwendungsprofilen von wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter*innen (MBl vom 11.09.2023, 61. Stück)
- Änderung der Richtlinie des Rektorats zu den Kommunikations- und Meinungsbildungsprozessen der Departments an der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 25.08.2023, 59. Stück)
- Richtlinie des Rektorats zur Vorgehensweise bei Abschlüssen von Werkverträgen (MBl vom 17.08.2023, 56. Stück)
- Inventarrichtlinien der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 22.02.2023, 25. Stück)
- Gender Equality Plan (GEP) (MBl vom 01.07.2022, 62. Stück)
- Richtlinie zur Überstellung des Bestandspersonals im Zusammenhang mit der Richtlinie des Rektorats zu Personalaufnahme und Verwendungsprofilen von wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter*innen (MBl vom 07.03.2022, 34. Stück)
- Richtlinie des Rektorats zum Datenschutz an der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 14.02.2022, 25. Stück)
- Richtlinie des Rektorats zu Personalaufnahme und Verwendungsprofilen von wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter*innen (MBl vom 24.01.2022, 19. Stück)
- Richtlinien des Rektorats zu Laufbahnstellen gemäß § 27 Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten (MBl vom 21.01.2022, 18. Stück)
- Richtlinie des Rektorats der Universität Mozarteum Salzburg zur Prävention und Eindämmung von COVID-19 für das Wintersemester 2021/22 (MBl vom 27.10.2021, 04. Stück)
- Hausordnung der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 12.10.2021. 02. Stück)
- Hausordnung der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 27.11.2015, 08. Stück)
- Veranlagungsrichtlinie der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 19.04.2020, 33. Stück)
- Strategie zum Umgang mit geistigem Eigentum der Universität Mozarteum Salzburg (IPR Strategie) (MBl vom 03.12.2020, 11. Stück)
- Statuten des Mozartforums der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 21.07.2020, 66. Stück)
- Richtlinien zum Internen Kontrollsystem der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 09.06.2020, 60. Stück)
- Richtlinien für die Gebarung der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 08.06.2020, 59. Stück)
- Richtlinien zum Risikomanagement der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 28.04.2020, 47. Stück)
- Richtlinie des Rektorats zur Finanzierung von Open Access Publikationen (MBl vom 05.03.2020, 36. Stück)
- Beschaffungsrichtlinien der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 19.02.2020, 32. Stück)
- Richtlinie des Rektorats für Telearbeit (Homeoffice) im Bereich des Allgemeinen Universitätspersonals an der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 08.01.2020, 22. Stück)
- Richtlinie des Rektorats zu den Kommunikations- und Meinungsbildungsprozessen der Departments an der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 01.07.2019, 74. Stück)
- Verordnung des Rektorats der Universität Mozarteum Salzburg über die Zuständigkeiten zur Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen im Rahmen des Verbunds LehrerInnenbildung West (MBl vom 26.06.2019, 71. Stück)
- Verordnung des Rektorats der Universität Mozarteum Salzburg über die Zuständigkeiten zur Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen im Rahmen des Entwicklungsverbundes "Cluster Mitte" (MBl vom 14.06.2019, 67. Stück)
- Verordnung des Rektorats der Universität Mozarteum Salzburg über die Studienberechtigungsprüfung (SBP) gemäß § 64a Universitätsgesetz (MBl vom 13.06.2019, 66. Stück)
- Richtlinien des Rektorats der Universität Mozarteum Salzburg für die Durchführung von Veranstaltungen (MBl vom 15.04.2019, 47. Stück)
- Verordnung des Rektorats der Universität Mozarteum Salzburg über die Nachweise der erforderlichen Sprachkenntnisse für die Zulassung zu Studien (MBl vom 01.03.2019, 30. Stück)
- Richtlinien des Rektorats zur Vergabe von Dissertationsstipendien (MBl vom 18.12.2018, 12. Stück)
- Richtlinie des Rektorats zur Abgeltung der Betreuung und Begutachtung von wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeiten (MBl vom 13.12.2018, 11. Stück)
- Richtlinien zum Expert(inn)enstatus § 52 Abs 2. und Abs 3 des Kollektivvertrages für ArbeitnehmerInnen der Universitäten) - Änderungen (MBl vom 02.05.2017, 40. Stück)
- Werkstättenordnung der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 03.02.2017, 22. Stück)
- Richtlinie des Rektorats der Universität Mozarteum Salzburg für das abgekürzte Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren gemäß § 99 Abs. 1 und 2 UG (MBl vom 13.01.2016, 14. Stück)
- Verordnung des Rektorats zur pädagogischen Eignungsprüfung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens für das Lehramt an Schulen; Erstreckung des zeitlichen Geltungsbereiches (MBl vom 19.08.2014, 72. Stück)
- Verordnung des Rektorats zur pädagogischen Eignungsprüfung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens für das Lehramt an Schulen an der Abteilung für Musikpädagogik Standort Innsbruck (MBl vom 23.05.2014, 62. Stück)
- Richtlinien des Rektorats zum Monitoring der Performance von Forschungsprojekten (MBl vom 07.04.2014, 50. Stück)
- Verordnung des Rektorats zur pädagogischen Eignungsprüfung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens für das Lehramt an Schulen an der Abteilung für Bildende Künste, Kunst- und Werkpädagogik (MBl vom 04.04.2014, 49. Stück)
- Verordnung des Rektorats zur pädagogischen Eignungsprüfung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens für das Lehramt an Schulen an der Abteilung für Musikpädagogik Salzburg (MBl vom 16.01.2014, 23. Stück)
- Richtlinien des Rektorats zu den Stellen mit Qualifizierungsvereinbarungen nach § 27 Universitäten-Kollektivvertrag und zur Evaluierung der vereinbarten Qualifikationen (MBl vom 29.10.2013, 05. Stück)
- Richtlinien zum Kunst-ARCHIV-Raum (Universitätsarchiv) und Benutzungsordnung des Kunst-ARCHIV-Raumes (Universitätsarchiv) (MBl vom 11.12.2012, 12. Stück)
- Verordnung des Rektorats der Universität Mozarteum Salzburg zur Studienberechtigungsprüfung (SBP) gemäß § 64 Universitätsgesetz (MBl vom 21.06.2012, 34. Stück)
- Richtlinie des Rektorats zum Schutz vor jeglicher Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, insbesondere durch sexuelle und/oder geschlechtsbezogene Belästigung oder durch strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung der Universität Salzburg (PLUS) und der Universität Mozarteum Salzburg (MOZ) (MBl vom 26.05.2011, 24. Stück)
- Richtlinie des Rektorats betreffend die externe Revision an der Universität Mozarteum Salzburg (MBl vom 16.12.2010, 08. Stück)
- Richtlinien des Rektorats der Universität Mozarteum Salzburg für die Verleihung der vom Rektorat geschaffenen Auszeichnungen und Ehrenzeichen (MBl vom 08.01.2009, 08. Stück)
Geschäftsordnung:
UNIVERSITÄTSRAT
Normen:
Geschäftsordnung:
SENAT
Satzung:
- Satzungsteil - Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (MBl vom 06.03.2023, 31. Stück)
- Satzungsteil - „Richtlinie für das Berufungsverfahren gemäß § 99a UG an der Universität Mozarteum Salzburg“ (MBl vom 28.02.2023, 27. Stück)
- Satzungsteil - "Richtlinie für das Berufungsverfahren gemäß § 98 UG an der Universität Mozarteum Salzburg" (MBl vom 27.02.2023, 26. Stück)
- Satzungsteil - "Studienrechtliche Bestimmungen" gemäß § 19 Abs. 2 Z 4 UG (MBl vom 02.08.2022, 70. Stück)
- Satzungsteil - Wahlordnung für die Wahl von Mitgliedern des Universitätsrats gemäß § 25 Abs. 1 Z 4 UG (MBl vom 08.06.2022, 54. Stück)
- Satzungsteil - "Richtlinien für akademische Ehrungen" (MBl vom 21.03.2022, 36. Stück)
- Satzungsteil - Wahlordnung des Senates (MBl vom 23.12.2021, 15. Stück)
- Satzungsteil - Generelle Richtlinien für die Durchführung, Veröffentlichung und Umsetzung von Evaluierungen (MBl vom 27.08.2020, 73. Stück)
- Satzungsteil - "Gleichstellungsplan" (MBl vom 02.10.2019, 02. Stück)
- Satzungsteil - Frauenförderungsplan (MBl vom 19.07.2016, 58. Stück)
- Satzungsteil - Habilitationsrichtlinien (MBl vom 14.07.2016, 56. Stück)
Richtlinien:
- Durchführungsrichtlinien zum Curriculum für den Universitätslehrgang "Pre-College" (MBl vom 22.06.2015, 52. Stück)
- Leitlinien zur Entwicklung von Curricula (MBl vom 14.04.2015, 30. Stück)
Geschäftsordnung:
STUDIENDIREKTOR
Verordnungen:
- Verordnung des Studiendirektors über die Anerkennung von Prüfungen für das Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) Entwicklungsverbund Cluster Mitte gemäß dem Curriculum vom 27.06.2019 MBl. 72. Stück (MBl vom 03.02.2020, 29. Stück)
- Verordnung der Studiendirektorin/des Studiendirektors zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis (MBl vom 04.03.2014, 33. Stück)
SCHIEDSKOMMISSION
Geschäftsordnung:
ARBEITSKREIS FÜR GLEICHBEHANDLUNGSFRAGEN
Geschäftsordnung:
Evaluierungen
(Stand 11/2024)
ONLINE-EVALUIERUNG
- Was wird evaluiert?
Studien, Leistungen von Lehrenden, Dienstleistungseinrichtungen - Wann?
1x jährlich (im Sommersemester für das laufende Studienjahr) - Wer darf teilnehmen?
In LVS inskribierte Studierende im jeweiligen Studienjahr; Lehrende können die Ergebnisse kommentieren - Wie wird evaluiert?
Online-Fragebögen (Link per Mail an die MOZ-Adressen der Studierenden)
ABSOLVENT*INNEN-BEFRAGUNG
- Was wird evaluiert?
Das abgeschlossene Studium an der Universität Mozarteum Salzburg - Wann?
Laufend im Zuge des Studienabschlusses - Wer darf teilnehmen?
Absolvent*innen der Universität Mozarteum Salzburg - Wie wird evaluiert?
Online-Fragebögen (Link per Mail)
INCOMING- & OUTGOING-BEFRAGUNG
- Was wird evaluiert?
Der Studienaufenthalt an der Universität Mozarteum Salzburg (Incoming) bzw. an einer Gastuniversität im Ausland (Outgoing) - Wann?
Laufend gegen Ende des Studienaufenthaltes - Wer darf teilnehmen?
Incomings an der Universität Mozarteum Salzburg bzw. Outgoings der Universität Mozarteum Salzburg - Wie wird evaluiert?
Online-Fragebögen (Link per Mail)
ERGÄNZEND
- Qualitätssichernde Maßnahmen gem. § 2 Abs. 1 Z 1 UniFinV
(Absolvent*innentracking, Studierendenmonitoring, externe Evaluierung der Studierbarkeit) - Personenbezogene freiwillige Evaluierung
- Personenbezogene anlassbezogene Evaluierung
(z.B. Vertragsentfristung, § 49 UniKV) - Berufungsverfahren
- Career Center
- Internationale Sommerakademie
- Personalentwicklung & Familienservicestelle
- Pre-College Salzburg
- etc.
Neben dem ständigen Anspruch, sämtliche Evaluierungsverfahren state of the art durchzuführen, liegt der Hauptfokus auf dem verantwortungsvollen Umgang mit den Ergebnissen. Die Resultate aller Umfragen werden daher sehr ernst genommen und dem Rektorat zur Kenntnis übermittelt. In einem Qualitätszirkel werden die Ergebnisse und möglichen Konsequenzen besprochen (z.B. Gespräche mit Lehrpersonen oder Verbesserungsvorschläge). Im Anschluss beschließt das Rektorat konkrete Maßnahmen und veröffentlicht eine Zusammenfassung dieser auf der Webseite der Universität.
Datenschutz ist der Universität ein großes Anliegen, daher werden die Antworten der Teilnehmenden mit größter Sorgfalt behandelt, um ihre Anonymität zu wahren. Die Fragestellung, eine definierte Rücklaufschwelle sowie die Gestaltung der Ergebnisauswertung stellen sicher, dass keinerlei Rückschlüsse auf die Einzelperson möglich sind.
Befragung der Absolvent*innen (laufend)
Befragung der Incoming-Studierenden (laufend)
Befragung der Outgoing-Studierenden (laufend)
Befragung zu den Veranstaltungen im Rahmen der Personalentwicklung (laufend)
Evaluierungsprojekte im Wintersemester 2024/25
- Evaluierung Research Competition Mozarteum (RCM): Dezember 2024
Evaluierungsprojekte im Sommersemester 2024
- Flächendeckende Online-Evaluierung: 3. Juni bis 31. Juli 2024
Evaluierungsprojekte im Sommersemester 2023
- Flächendeckende Online-Evaluierung: 1. Juni bis 31. Juli 2023
Evaluierungsprojekte im Sommersemester 2022
- Flächendeckende Online-Evaluierung: 19. Mai bis 19. Juli 2022
- Evaluierung ULG Musiktheatervermittlung: 23. Juni bis 4. Juli 2022
Evaluierungsprojekte im Wintersemester 2021/22
- Mobilitätsumfrage für Studierende und Mitarbeiter*innen: Jänner 2022
Evaluierungsprojekte im Sommersemester 2021
- Flächendeckende Online-Evaluierung: 1. Juni bis 31. Juli 2021
Evaluierungsprojekte im Wintersemester 2020/21
- Flächendeckende Online-Evaluierung: 17. September bis 17. November 2020
Evaluierungsprojekte im Sommersemester 2020
- IT Service Befragung Studierende und Mitarbeiter*innen: Jänner 2020
- Evaluierung Pre-College Salzburg: 24. Jänner bis 7. März 2020
- Evaluierung Blasorchesterleitung: 29. Mai bis 19. Juni 2020
Laufende Evaluierungen
- Befragung der Absolvent*innen
- Befragung der Incoming-Studierenden
- Befragung der Outgoing-Studierenden
- Career Center (laufend)
- Evaluierung ausgewählter Klassen der Sommerakademie (SOAK)
- Befragung zu den Veranstaltungen im Rahmen der Personalentwicklung
Online-Evaluierung
- Flächendeckende Online-Evaluierung der Qualität der Lehre, des Studiums und der Dienstleistungseinrichtungen am Ende des Studienjahres (jährlich ab 2018)
- Online-Evaluierung Pilotprojekt mit EvaSys am Department für Bildende Künste, Kunst- und Werkpädagogik (2017)
Paper-Pencil-Evaluierung (letzte Durchführung)
- Dept. 1 Komposition und Musiktheorie (SoSe 2018)
- Dept. 2 Instrumentalstudien / Tasteninstrumente (WS 2016/17)
- Dept. 3 Instrumentalstudien / Streich- und Zupfinstrumente (SoSe 2017)
- Dept. 4 Instrumentalstudien / Blas- und Schlaginstrumente (SoSe 2017)
- Dept. 5 Gesang (WS 2017/18)
- Dept. 6 Instrumentalstudien / Musiktheater (WS 2017/18)
- Dept. 7 Schauspiel/Regie – Thomas Bernhard Institut (WS 2018/19)
- Dept. 8 Bühnen- und Kostümgestaltung (WS 2018/19)
- Dept. 9 Musikwissenschaft (SoSe 2019)
- Dept. 10 Musikpädagogik Salzburg (2014)
- Dept. 11 Musikpädagogik Innsbruck (2014/15)
- Dept. 12 Bildende Künste, Kunst- und Werkpädagogik (WS 2019/20)
- Dept. 13 Dirigieren, Chorleitung, Blasorchesterleitung (SoSe 2018)
- Dept. 14 Elementare Musik- und Gesangspädagogik – Orff-Institut (WS 2019/20)
- Studien Instrumental- und Gesangspädagogik Salzburg (SoSe 2015)
- Studien Instrumental- und Gesangspädagogik Innsbruck (WS 2015/16)
- Studium Kirchenmusik bzw. Künstlerisches Fach Orgel (WS 2013/14)
- Studien Instrumentalpädagogik Kooperation Feldkirch (SoSe 2016)
- Lehrgang "Advanced Studies in Music and Dance Education" Orff-Institut (2017)
Weitere Evaluierungsprojekte
- Evaluierung ULG Musiktheaterermittlung 23. Juni bis 4. Juli 2022
- Mobilitätsumfrage für Studierende und Mitarbeiter*innen: Jänner 2022
- Evaluierung Blasorchesterleitung: 29. Mai bis 19. Juni 2020
- Evaluierung Pre-College Salzburg: 24. Jänner bis 7. März 2020
- IT Service Befragung Studierende und Mitarbeiter*innen: Jänner 2020
- Personenbezogene Evaluierungen
- Evaluierung 2022 Executive Summary
- Evaluierung 2021 Executive Summary
- Department für Bildende Künste & Gestaltung (Salzburg & Innsbruck) (4.12.2019–15.1.2020)
- Department für Elementare Musik- & Tanzpädagogik – Orff-Institut (13.1.–24.1.2020)
- Department für Musikwissenschaft (20.5.-7.6.2019)
- Department für Schauspiel/Regie - Thomas Bernhard Institut (10.-21.12.2018)
- Department für Bühnen- & Kostümgestaltung, Film- & Ausstellungsarchitektur (Dezember 2018-Jänner 2019)
- Department für Dirigieren, Komposition & Musiktheorie (22.5.-8.6.2018)
- Department für Gesang (22.1.-5.2.2018)
- Department für Oper & Musiktheater (22.1.-5.2.2018)
- Department für Streich- & Zupfinstrumente (29.5.-23.6.2017)
- Department für Blas- & Schlaginstrumente (29.5.-23.6.2017)
- Department für Tasteninstrumente (5.-16.12.2016)
- Department für Musikpädagogik Salzburg & Innsbruck, Tiroler Landeskonservatorium (30.11.-1.12.2015)
- Studium Instrumental- & Gesangspädagogik Salzburg (1.-12.6.2015)
- Department für Musikpädagogik Salzburg & Institut für Musik- & Tanzpädagogik (24.11.-5.12.2014)
KONTAKT:
Abteilung für Qualitätsmanagement & Entwicklungsplanung
E-Mail
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Richtlinien für die Durchführung, Veröffentlichung und Umsetzung von Evaluierungen: Mitteilungsblatt Nr. 73. vom 27.08.2020
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Resetzliche Grundlage: Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG): § 14. Evaluierung und Qualitätssicherung
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Häufig gestellte Fragen unter FAQs