Finanzielles & Stipendien

Elementare Musik- & Tanzpädagogik - Orff-Institut | © Fabian Schober

Infos zu Erasmus-Stipendien, Joint Study-Abkommen, Stipendien im Rahmen von Kulturabkommen unter
Internationales

Semesterbeiträge

Alle Studierenden müssen jedes Semester den ÖH-Beitrag und gegebenenfalls den Studienbeitrag zahlen. Der ÖH-Beitrag beträgt im Studienjahr 2024/25 € 24,70. Die Zahlungsinformationen für den ÖH-Beitrag finden Sie in MOZonline unter Studienbeitragsstatus.

ACHTUNG: Geben Sie bei der Einzahlung unbedingt die richtige Zahlungsreferenz an! Die Zahlungsreferenz ist jedes Semester eine andere. Sie finden Ihre Zahlungsreferenz für dieses Semester in MOZonline unter Studienbeitragsstatus.
Neue Studierende erhalten die Zahlungsinformationen bei der persönlichen Einschreibung. Es ist nicht möglich, vorab einzuzahlen.

Ordentliche Studierende mit einer Staatsbürgerschaft aus der EU/EWR/CH und ihnen Gleichgestellte müssen nach Ablauf der beitragsfreien Zeit (vorgesehene Studiendauer + zwei Toleranzsemester) den Studienbeitrag von € 363,36 (+ ÖH-Beitrag) pro Semester zahlen.

Ordentliche Studierende aus Drittstaaten, die nicht unter die Personengruppenverordnung fallen und die über eine Aufenthaltsbewilligung „Student“ gemäß § 64 NAG verfügen, müssen ab dem 1. Semester einen Studienbeitrag in der Höhe von € 726,72 (+ ÖH-Beitrag) zahlen.

Ordentliche Studierende aus Drittstaaten die einen Daueraufenthaltstitel haben, können einen Antrag auf studienbeitragsrechtliche Gleichstellung stellen und werden damit für die Dauer des Aufenthaltstitels EU/EWR/CH-Bürger*innen gleichgestellt.

Ordentliche Studierende aus den am wenigsten entwickelten Ländern können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages stellen.
Dazu zählen: Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesh, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Osttimor, Ruanda, Salomonen, Sambia, Sao Tome und Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Vanuatu, Zentralafrikanische Republik

Außerordentliche Studierende müssen jedes Semester den ÖH-Beitrag und den Studienbeitrag von € 363,36 zahlen.

Die Zahlungsinformationen für den ÖH- und Studienbeitrag finden Sie in MOZonline unter Studienbeitragsstatus.

Für einen Lehrgang an der Universität Mozarteum Salzburg müssen der ÖH-Beitrag und der Lehrgangsbeitrag gezahlt werden. Die Zahlungsinformationen für den ÖH-Beitrag finden Sie in MOZonline unter Studienbeitragsstatus.

Bankverbindung für die Einzahlung des Lehrgangsbeitrages:

  • Universität Mozarteum Salzburg
  • BIC: BKAUATWW (Bank Austria)
  • IBAN: AT38 1100 0099 5325 8200

Bei Verwendungszweck unbedingt Ihren Namen, Matrikelnummer und den entsprechenden Lehrgang angeben!

Lehrgangsbeiträge

  • Postgrad. Lehrgang Komposition:
    € 960 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Musiktheorie:
    € 960 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Chor- / Orchesterdirigieren:
    € 960 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Tasteninstrumente:
    € 960 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Streich- und Zupfinstrumente:
    € 960 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Blas- und Schlaginstrumente:
    € 960 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Klavierduo:
    € 720 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Liedduo:
    € 720 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Oper u. Musiktheater:
    € 1.320 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Gesang:
    € 1.080 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Barockgesang:
    € 960 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Lied:
    € 1.080 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Historische Aufführungspraxis
    € 960 / Semester

 

  • Universitätslehrgang Blasorchesterleitung:
    € 400 / Semester
  • Universitätslehrgang Kinder- und Jugendchorleitung:
    € 580 / Semester
  • Universitätslehrgang Advanced studies in music and dance education ‘Orff Schulwerk’:
    € 5.400 einmal
  • Universitätslehrgang Elementare Musik- und Bewegungs-pädagogik:
    € 1.800 einmal
  • Universitätslehrgang Musik und Tanz in sozialer Arbeit und integrativer Pädagogik:
    € 2.200 einmal
  • Universitätslehrgang Musiktheatervermittlung:
    € 1.100 / Semester
  • Universitätslehrgang Neue Medien in der Musikpädagogik:
    € 600 / Semester
  • Universitätslehrgang Streichquartett (ehem. Hagen Quartett):
    € 960 / Semester

 

  • Lehrgang Pre-College:
    € 700 / Semester

 

Hinweis: Für Bachelor- und Masterstudien ist KEIN Lehrgangsbeitrag einzuzahlen. Dieser gilt ausschließlich für Universitätslehrgänge.

Erlass & Rückerstattung des Studien- oder Lehrgangsbeitrages

Ordentliche Studierende aus Drittstaaten die einen Daueraufenthaltstitel haben, können einen Antrag auf studienbeitragsrechtliche Gleichstellung stellen und werden damit für die Dauer des Aufenthaltstitels EU/EWR/CH-Bürger*innen gleichgestellt.

Ein Antrag auf Erlass des Studienbeitrages kann von ordentlichen Studierenden mit der Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Landes und gleichgestellten ausländischen Studierenden gestellt werden wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Sie sind auf Grund von Schwangerschaft für mindestens zwei Monate am Studium gehindert.
  • Sie sind auf Grund von Krankheit für mindestens zwei Monate am Studium gehindert.
  • Sie sind durch die Betreuung von Kindern bis zum 7. Geburtstag oder einem allfälligen späteren Schuleintritt am Studium gehindert.
  • Sie sind durch andere Betreuungspflichten am Studium gehindert.
  • Bei Ihnen wurde eine Behinderung von zumindest 50% festgestellt.
  • Sie haben im letzten Semester Studienbeihilfe bezogen oder beziehen sie in diesem Semester.

Ordentliche Studierende aus den am wenigsten entwickelten Ländern können ebenfalls einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages stellen.
Darunter zählen: Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesh, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Osttimor, Ruanda, Salomonen, Sambia, Sao Tome und Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Vanuatu, Zentralafrikanische Republik

Der Antrag auf Erlass des Studienbeitrages muss bis spätestens 30. September für das Wintersemester oder 28./29. Februar für das Sommersemester gestellt werden.

Ein Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrags kann gestellt werden wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Sie haben Ihr Studium vor Ende der Weitermeldungsfrist (31. Oktober im Wintersemester und 31. März im Sommersemester) abgemeldet oder beendet.
    Sie sind in keinem weiteren Studium an einer österreichischen Universität beitragspflichtig.
  • Sie haben Ihr Studium im ersten Semester und ohne abgelegte Prüfung vor Ende der Weitermeldungsfrist (31. Oktober im Wintersemester und 31. März im Sommersemester) abgemeldet.
    Sie sind in keinem weiteren Studium an einer österreichischen Universität beitragspflichtig.
  • Sie werden Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von Mobilitätsprogrammen im Ausland absolvieren.
  • Sie sind auf Grund von Schwangerschaft für mindestens zwei Monate am Studium gehindert.
  • Sie sind auf Grund von Krankheit für mindestens zwei Monate am Studium gehindert.
  • Sie sind durch die Betreuung von Kindern bis zum 7. Geburtstag oder einem allfälligen späteren Schuleintritt am Studium gehindert.
  • Sie sind durch andere Betreuungspflichten am Studium gehindert.
  • Bei Ihnen wurde eine Behinderung von zumindest 50% festgestellt.
  • Sie haben im letzten Semester Studienbeihilfe bezogen oder beziehen sie in diesem Semester.

Der Antrag auf Rückerstattung muss für das Wintersemester bis zum nächstfolgenden 28./29. Februar und für das Sommersemester bis zum nächstfolgenden 30. September eingereicht werden.

Ein Antrag auf Rückerstattung des Lehrgangsbeitrages kann gestellt werden, wenn Sie den Lehrgang vor Ende der Weitermeldungsfrist (31. Oktober im Wintersemester und 31. März im Sommersemster) abbrechen. 

Der Antrag auf Rückerstattung muss zum Zeitpunkt des Lehrgangsabbruchs gestellt werden.

Stipendienangebote

Ordentliches Stipendium der Universität Mozarteum:

  • für ausländische ordentliche Studierende 
  • Höhe des Stipendiums:
    • Semester-/Jahresstipendium max. € 300,- monatlich
    • jeweils 1 Studienjahr (9 Monate)
    • Bewerber*innen können das ordentliche Stipendium höchstens zweimal erhalten
  • Voraussetzungen:
    • die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG)
    • mindestens 4 Semester Studium an der Universität Mozarteum (Bewerbung im 4. Semester)
      Ausnahme: Bewerbungsmöglichkeit bereits im 2. Semester an der Universität Mozarteum, bei gleichwertigen Vorstudien an einer anderen österreichischen oder ausländischen anerkannten Hochschule oder Universität
    • ausländische ordentliche Studierende
    • sehr gute Beurteilung in den zentralen künstlerischen Fächern/Hauptfächern im letzten Semester
    • Notendurchschnitt in den sonstigen Pflichtfächern im letzten Semester nicht schlechter als 2,0 (anerkannte Lehrveranstaltungen werden nicht berücksichtigt)
    • zwei ausgezeichnete Empfehlungsschreiben (Formular)
    • soziale Bedürftigkeit
    • eventuelles künstlerisches oder sonstiges Engagement an der Universität Mozarteum (Teilnahme an Projekten, Tätigkeit als Tutor*in, …)
    • kein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium an der Universität Mozarteum

Hinweis: Das Stipendium wird nur ausgezahlt, wenn der*die Stipendiat*in in den Empfangsmonaten an der Universität Mozarteum für ein ordentliches Studium gemeldet ist, an keinem Austauschprogramm teilnimmt und nicht beurlaubt ist.

Bewerbungsfrist: von 1. März 2025 bis 30. April 2025, einzureichen im Studien- & Prüfungsmanagement: studienabteilung@moz.ac.at

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Einmaliges Stipendium der Universität Mozarteum:

  • für ausländische ordentliche Studierende
  • Höhe des Stipendiums: einmalig, max. € 400,- pro Semester
     
  • Voraussetzungen:
    • die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG)
    • mindestens 2 Semester Studium an der Universität Mozarteum
    • ordentliche Studierende aus Drittstaaten, die österreichischen Studierenden studienbeitragsrechtlich NICHT gleichgestellt sind
    • sehr gute Beurteilung in den zentralen künstlerischen Fächern/Hauptfächern im letzten Semester
    • Notendurchschnitt in den sonstigen Pflichtfächern im letzten Semester nicht schlechter als 2,0 (anerkannte Lehrveranstaltungen werden nicht berücksichtigt)
    • soziale Bedürftigkeit
    • eventuelles künstlerisches oder sonstiges Engagement an der Universität Mozarteum (Teilnahme an Projekten, Tätigkeit als Tutor*in, …)

Bewerbungsfrist: von 1. September 2024 bis 31. Oktober 2024 (für das Wintersemester 2024/25), & von 1. März 2025 bis 30. April 2025 (für das Sommersemester 2025), einzureichen im Studien- & Prüfungsmanagement: studienabteilung@moz.ac.at

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Einmaliges Stipendium für Studierende des Pre-College der Universität Mozarteum:

  • für Studierende des Pre-College
  • Höhe des Stipendiums: einmalig, € 350,- pro Semester 
     
  • Voraussetzungen:
    • sehr gute Beurteilung im zentralen künstlerischen Fach im letzten Sommer
    • Notendurchschnitt in den sonstigen Pflichtfächern im letzten Semester nicht schlechter als 2,0
    • soziale Bedürftigkeit

Bewerbungsfrist: von 1. September 2024 bis 31. Oktober 2024 (für das Wintersemester 2024/25), & von 1. März 2025 bis 30. April 2025 (für das Sommersemester 2025), einzureichen im Studien- & Prüfungsmanagement: studienabteilung@moz.ac.at

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Sonderstipendium für Studierende mit Betreuungspflichten:

  • für Studierende mit Betreuungspflichten (ordentliche Studierende)
  • Höhe des Stipendiums:
    • Jahresstipendium max. € 300,- monatlich
    • jeweils 1 Studienjahr (9 Monate)
    • Bewerber*innen können dieses Stipendium nur einmal erhalten
  • Voraussetzungen:
    • Betreuungspflichten liegen entweder in der Form von Verantwortung für eigene Kinder oder für die Pflege der Partner*des Partners vor
    • Erstellung einer transparenten Darstellung der familiären Situation und der Betreuungssituation (inkl. Beschreibung der Pflichten und des Betreuungsausmaßes)
    • soziale Bedürftigkeit
    • Aktueller Studienerfolgsnachweis
    • 2 Empfehlungsschreiben

Hinweis: Das Stipendium wird nur ausgezahlt, wenn der*die Stipendiat*in in den Empfangsmonaten an der Universität Mozarteum für ein ordentliches Studium gemeldet ist, an keinem Austauschprogramm teilnimmt und nicht beurlaubt ist.

Bewerbung: von 1. März 2025 bis 30. April 2025
einzureichen im Studien- &  Prüfungsmanagement: studienabteilung@moz.ac.at

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Leistungsstipendium der Universität Mozarteum Salzburg:
gemäß §§ 57 – 61 StudFG (BGBl. Nr. 305/1992 idgF)

  • inländische ordentliche Studierende sowie ausländische ordentliche Studierende mit Staatsbürgerschaft eines EWR-Landes1 und gleichgestellte ausländische Studierende
  • Höhe des Stipendiums: einmalig, von € 750,- bis max. € 1.500,-
     
  • Voraussetzungen:
    • die Bewerbung gilt immer für ein bestimmtes Studium
    • Mehrere Bewerbungen für unterschiedliche Studien im gleichen Studienjahr sind nicht möglich
    • mindestens 2 Semester Studium im beantragten Studium
    • die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG)
    • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EWR-Landes oder gleichgestellte Ausländer*innen und Staatenlose (§§ 3 u. 4 StudFG).

      Gleichgestellt sind:
      • Ausländer und Staatenlose, wenn sie vor Aufnahme des Studiums an der Universität Mozarteum Salzburg gemeinsam mit wenigstens einem Elternteil zumindest durch fünf Jahre in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und in Österreich während dieses Zeitraumes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hatten
      • Flüchtlinge im Sinne des Artikels 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955
      • Flüchtlinge im Sinne des Artikels 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955
         
    • Bachelor-, Master- und Diplomstudien
      • mehr als 30 ECTS-AP im betrachteten Studienjahr
        Es werden keine Anerkennungen berücksichtigt
        Ausnahme: bei gleichzeitigem Studium zweier Studien werden Leistungen aus einem Studium, die als Pflichtfächer im zweiten Studium anerkannt werden können und im betrachteten Studienjahr erbracht wurden, auch für das zweite Studium gewertet.
      • ein Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten von nicht schlechter als 2,0
        Für die Berechnung des Notendurchschnitts werden nur an der Universität Mozarteum erbrachte Leistungen berücksichtigt
    • Wissenschaftliche Doktoratsstudien
      • Disputation bzw. Rigorosum D mit „sehr gut“
      • Beurteilung der Dissertation mit „sehr gut“;
      • Notendurchschnitt aller im Studium beurteilten Lehrveranstaltungsprüfungen nicht schlechter als 1,5
    • Künstlerische Doktoratsstudium
      • Beurteilung der Kommissionellen Abschlussprüfung (Final Review) mit „sehr gut“Benotung des PhD-Projektes und der Dokumentation mit „sehr gut“
         
  • Kriterien für die Auswahl der Stipendiaten:
    • Reihung der Bewerber*innen nach dem Notendurchschnitt und der Anzahl der ECTS-AP aller zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen von Lehrveranstaltungen und Abschlussprüfungen und Einbeziehung der Beurteilung allfälliger approbierter wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten
    • Künstlerisches Engagement, nachgewiesen durch Teilnahme oder Mitarbeit an Projekten innerhalb oder außerhalb der Universität
    • ein*e Bewerber*in kann das Leistungsstipendium höchstens zweimal erhalten
      Auf die Zuerkennung eines Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch. Die Verständigung über Zu- und Absagen erfolgt nach Entscheidung über die Vergabe per E-Mail.

Bewerbungsfrist: von 1. September 2024 bis 31. Oktober 2024, einzureichen im Studien- & Prüfungsmanagement: studienabteilung@moz.ac.at

1 folgende Staaten sind dem Übereinkommen zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) beigetreten (Stand 2022): Österreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechien, Ungarn, Zypern

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Förderungsstipendien der Universität Mozarteum Salzburg:
gemäß §§ 63 – 67 StudFG (BGBl. Nr. 305/1992 idgF)

Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master-, Diplomarbeit oder Dissertation/PhD-Projekt) von Studierenden.

  • für inländische ordentliche Studierende sowie ausländische ordentliche Studierende mit Staatsbürgerschaft eines EWR-Landes2 und gleichgestellte ausländische Studierende
  • Höhe des Stipendiums: einmalig von € 750,- bis max. € 3.600,-
     
  • Voraussetzungen:
    • Nachweis der Durchführung einer nicht abgeschlossenen Abschlussarbeit an der Universität Mozarteum Salzburg samt einer Beschreibung der Arbeit, einer Kostenaufstellung und einem Finanzierungsplan
    • die Vorlage mindestens eines Gutachtens einer Universitätsprofessorin*eines Universitätsprofessors zur Kostenaufstellung und darüber, ob die*der Studierende auf Grund der bisherigen Studienleistungen und der Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.
    • nur PhD in the Arts: Vorliegen einer abgeschlossenen Dissertationsvereinbarung. Es können nur Kosten gefördert werden, die über das, in der Dissertationsvereinbarung genehmigte, Budget hinausgehen.
    • die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG)
    • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EWR-Landes oder gleichgestellte Ausländer*innen und Staatenlose (§§ 3 u. 4 StudFG).

      Gleichgestellt sind:
      • Ausländer und Staatenlose, wenn sie vor Aufnahme des Studiums an der Universität Mozarteum Salzburg gemeinsam mit wenigstens einem Elternteil zumindest durch fünf Jahre in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und in Österreich während dieses Zeitraumes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hatten
      • Flüchtlinge im Sinne des Artikels 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955

Erläuterungen zur Vergabe: Das Förderungsstipendium versteht sich als Zuschuss zu den zusätzlichen Kosten einer Arbeit, wie z.B. Reise- und Aufenthaltskosten von Forschungsreisen, Anschaffung spezifischer Geräte oder Bücher. Lebenshaltungskosten, Anschaffung von PC oder Notebook werden nicht gefördert. Die Auswahl bzw. Vergabe erfolgt nach den Kriterien gemäß den Ausschreibungsbedingungen durch eine vom Studiendirektor bestellte Kommission (Studiendirektor, zwei Vertreter*innen der Professor*innen des Senats, Vorsitzende*r der ÖH, Vorsitzende*r des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen). Auf die Zuerkennung eines Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch. Die Verständigung über Zu- und Absagen erfolgt nach Entscheidung über die Vergabe per E-Mail.

Bericht über die widmungsgemäße Verwendung: Bis spätestens ein Jahr nach Ende der Bewerbungsfrist (31. Oktober 2024 bzw. 30. April 2025) ist ein Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums vorzulegen. Dem Bericht sind Rechnungen in Höhe der Fördermittel, die auf den*die Antragsteller*in ausgestellt sind, beizulegen. Sollten der Bericht und die Rechnungen von der Kostenaufstellung abweichen, ist eine begründete Bestätigung vorzulegen. Sollte kein Bericht und keine Rechnungen vorgelegt werden können, werden bereits ausbezahlte Stipendienbeträge zurückgefordert

Bewerbungsfrist: von 1. September 2024 bis 31. Oktober 2024 (für das Wintersemester 2024/25) & 1. März 2025 bis 20. April 2025 (für das Sommersemester 2025), einzureichen im Studien- & Prüfungsmanagement: studienabteilung@moz.ac.at

2 folgende Staaten sind dem Übereinkommen zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) beigetreten (Stand 2022): Österreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechien, Ungarn, Zypern

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Hinweise zu Stipendien, die an der Universität Mozarteum Salzburg eingereicht bzw. vergeben werden:

Anmeldeformulare sind im Studien- und Prüfungsmanagement oder HIER erhältlich. Die Reihung bzw. Vergabe der Stipendien erfolgt durch eine Kommission. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen besteht aber kein Rechtsanspruch auf Zuerkennung eines Stipendiums. Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Fördermitteln. Die Auswahl bzw. Reihung erfolgt nach den Kriterien gemäß den Ausschreibungsbedingungen. Nach der Entscheidung über die Vergabe werden die Bewerber per E-Mail verständigt.

Erläuterungen zur Vergabe:
Die Auswahl bzw. Vergabe erfolgt nach den Kriterien gemäß den Ausschreibungsbedingungen durch eine Kommission  (Studiendirektor, Departmentleiter*innen, Vertreter*in der Lehrgangsleitung Pre-College Salzburg, Vorsitzende*r der ÖH,  Vorsitzende*r des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen). Die Anzahl / Höhe der zu vergebenden Stipendien richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Fördermitteln. Auf die Zuerkennung eines Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch. Die Verständigung über Zu- und Absagen erfolgt nach Entscheidung über die Vergabe per E-Mail. 

Hinweis:
Bewerbungen um ein Stipendium sind schriftlich an die Universität Mozarteum Salzburg, Mirabellplatz 1, 5020 Salzburg, zu richten, im Studien- und Prüfungs-management der Universität Mozarteum Salzburg, Servicepoint, Mirabellplatz 1, abzugeben oder per E-Mail an studienabteilung@moz.ac.at zu schicken.

Sozialfonds der Hochschüler*innenschaft

  • für ausländische & inländische ordentliche Studierende
  • Höhe des Stipendiums: max. € 1.090,- /Jahr
  • Voraussetzungen: soziale Bedürftigkeit (erforderliche Unterlagen lt. Formular; Antragsformulare sind in der ÖH erhältlich)
  • Einreichfrist: laufend, bei der ÖH-Bundesvertretung www.oeh.ac.at

Kinderbetreuungsfonds der Hochschüler*innenschaft

  • für ausländische & inländische ordentliche Studierende
  • Höhe des Stipendiums: max. € 1.090,-/Jahr
  • Voraussetzungen: soziale Bedürftigkeit (erforderliche Unterlagen lt. Formular; Antragsformulare sind in der ÖH erhältlich)
  • Einreichfrist: laufend, bei der ÖH-Bundesvertretung www.oeh.ac.at

Alfred Dorfer Stipendium

  • für Alleinerziehende Studierende
  • Höhe des Stipendiums: Höhe des Studienbeitrags
  • Voraussetzungen: Alleinerziehende ordentliche Studierende, die keine Chance auf Retournierung haben und in einer schwierigen finanziellen Situation sind
  • Formular unter: www.oeh.ac.at
  • Einzureichen: ÖH- Bundesvertretung in Wien

Härtefonds der Hochschüler*innenschaft Zuschuss zum Studienbeitrag

  • für ausländische und inländische ordentliche Studierende
  • Höhe des Stipendiums: ca. € 150.-
  • Voraussetzungen: soziale Bedürftigkeit (erforderliche Unterlagen lt. Formular
  • Antragsformulare sind in der ÖH erhältlich) einzureichen: ÖH-Mozarteum in Salzburg: www.oeh-mozarteum.at