Der Weg zur Zulassung
Voraussetzungen & Anmeldung
Voraussetzung zur Aufnahme eines künstlerischen Bachelorstudiums (BA) ist die bestandene künstlerische Zulassungsprüfung. Zu dieser ist zunächst eine Online-Anmeldung erforderlich, in deren Anschluss auch ein Bewerbungsvideo eingereicht werden muss. Bei positiver Beurteilung des Bewerbungsvideos erfolgt eine Einladung zur Zulassungsprüfung.
Die Zulassung zu einem Masterstudium (MA) setzt, neben der bestandenen künstlerischen Zulassungsprüfung, den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums (BA) an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Universität, Hochschule) voraus.
Voraussetzung um ein Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Cluster Mitte beginnen zu können, ist zunächst die Absolvierung einer pädagogischen Eignungsprüfung (allgemeines Aufnahmeverfahren). Bis zum Zeitpunkt der Anmeldung und Registrierung zum allgemeinen Aufnahmeverfahren muss das Online Self-Assessment abgeschlossen sein, der Kostenbeitrag bezahlt und die Anmeldung für einen Termin zum Elektronischen Zulassungstest erfolgt sein - Details dazu unter https://lehrerin-werden.at
Für die Unterrichtsfächer, die an der Universität Mozarteum angeboten werden (Bildnerische Erziehung, Gestaltung: Technik.Textil, Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung) ist zusätzlich eine künstlerische Zulassungsprüfung erforderlich.
Die Zulassung zu einem Postgraduate-Universitätslehrgang (PGL) setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Master- oder Diplomstudiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung im jeweiligen Zentralen künstlerischen Fach voraus. Die Zulassung mit einem pädagogischen Abschluss wie Lehramt oder Instrumental- & Gesangspädagogik ist NICHT möglich. Voraussetzung zur Aufnahme eines Studiums ist außerdem die bestandene künstlerische Zulassungsprüfung.
Die Prüfung der Unterlagen des Vorstudiums kann bis zu 4 Wochen dauern! Eine frühzeitige Anmeldung wird daher empfohlen.
Die Bewerbung zu einem Studium ist nur möglich, wenn noch kein Abschluss für dieses Studium erworben wurde.
Details zu den jeweiligen Zulassungsverfahren und Infos zum benötigten Repertoire sind beim jeweiligen Studium zu finden.
Bitte informieren Sie sich auf der Studienseite, dort sind alle Informationen aufgelistet!
zum Studienfinder
2. in MOZonline: Ausfüllen der verpflichtenden Statistik UHstat1 (Voranmeldung zum Studium) und Notieren der Antragsnummer (wird in der Bestätigungs-E-Mail mitgeteilt)
3. Erstellen eines Bewerbungsaccounts in Muvac
4. Ausfüllen des eigenen Profils in Muvac (in jedem Fall notwendig: persönliche Daten, Angabe der Expertise passend zum Studienwunsch, im Lebenslauf: aktuelle Beschäftigung sowie eine Angabe zur bisherigen Ausbildung)
im Bewerbungszeitraum:
6. Ausfüllen des Bewerbungsformulars in Muvac („Jetzt bewerben“) – im Formular ist an der entsprechenden Stelle die Antragsnummer (siehe Schritt 2) oder die österreichische Matrikelnummer anzugeben
Schauen Sie sich gerne die FAQs zur Anmeldung in Muvac an, wenn Sie bei einem Schritt nicht weiterkommen.
Die Kommunikation während des Bewerbungsverfahrens erfolgt je nach Studium über Muvac oder E-Mails. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie während des gesamten Bewerbungsverfahrens unter der im Profil eingetragenen E-Mailadresse erreichbar sind und regelmäßig überprüfen, ob Sie in Muvac neue Nachrichten erhalten haben. Sie können in Ihrem eigenen Profil einstellen, dass Sie bei neuen Nachrichten in Muvac per E-Mail informiert werden (Kontoeinstellungen -> Benachrichtigungen).
- Konzertfach (Bachelorstudium, Masterstudium, Postgraduate Universitätslehrgang)
1.2.2025 - 28.2.2025 (Achtung: Fristende Februar!)
- Pre-College Salzburg
1.2.2025 - 28.3.2025
- Studien des Orff-Instituts (Elementare Musik- und Tanz- bzw. Bewegungspädagogik)
1.2.2025 - 28.3.2025
- Instrumental- & Gesangspädagogik (Standorte Salzburg und Innsbruck)
1.2.2025 - 28.3.2025
- Lehramtsstudien (Unterrichtsfächer BE, GTT, ME, IME)
Termin 1: 1.2.2025 - 10.6.2025 (nur BE & GTT, Standort Salzburg)
Termin 2: 1.7.2025 - 5.8.2025 (nur BE & GTT, Standort Salzburg)
1.2.2025 - 10.6.2025 (BE, Standort Innsbruck)
1.2.2025 - 28.3.2025 (nur ME & IME, Standorte Salzburg und Innsbruck)
- Diplomstudium Bühnengestaltung
Termin 1: 1.2.2025 - 28.2.2025
Termin 2: 1.4.2025 - 28.5.2025
- Diplomstudium Schauspiel (Studienbeginn Sommersemester 2025!)
1.8.2024 - 14.11.2024
- Diplomstudium Regie (Studienbeginn Sommersemester 2025!)
01.08.2024 - 14.11.2024 - Masterstudium Applied Theatre
1.2.2025 - 28.3.2025
- PhD in the Arts
1.2.2025 - 28.3.2025
- Bewerbungszeitraum: je nach Studienfach
- Deadline für den Video-Upload: 20.3.2025 (falls relevant)
- Ergebnismitteilung nach der Videosichtung: April & Mai 2025
- Zulassungsprüfung vor Ort: je nach Studienfach
- Ergebnismitteilung nach der Zulassungsprüfung: spätestens Juli 2025
- Allgemeine Zulassungsfrist (Einschreibung zum Studium): 7.7.2025 bis September 2025
- Anmeldung zu Lehrveranstaltungen: 1. bis 30. September 2025
- Vorlesungsbeginn: 1. Oktober 2025
Die Fristen gelten für Studien, die im Wintersemester begonnen werden.
Hinweis: Die Termine und Fristen müssen jedes Jahr neu genehmigt werden. Die neuen Daten werden veröffentlicht, sobald sie feststehen. Dies ist meist Mitte Dezember der Fall. Bitte gedulden Sie sich daher etwas, wenn Sie die neuen Termine noch nicht finden können. Spätestens zu Beginn des Bewerbungszeitraumes sind die Termine und Fristen für alle Studien veröffentlicht.
Konzertfach & Orff-Institut: Terminliste Zulassungsprüfungen 2024 (Departments 1, 2, 3, 4, 5, 6, 13, 14, 15, Pre-College)
Instrumental- & Gesangspädagogik: Terminliste Zulassungsprüfungen 2025 (Standort Salzburg)
Lehramt, Unterrichtsfächer ME & IME: Terminliste Zulassungsprüfungen 2025 (Standort Salzburg)
Lehramt, Unterrichtsfächer BE & GTT: Terminliste Zulassungsprüfungen 2025 (Standort Salzburg)
Standort Innsbruck (IGP, ME, IME, BE): Terminliste Zulassungsprüfungen 2025
Schauspiel, Regie, Applied Theatre, Bühnengestaltung & PhD in the Arts: Terminliste Zulassungsprüfungen 2025 (Departments 7 & 8)
Zuordnung der Studien zu den Departments
Department 1: Komposition und Musiktheorie
Komposition (BA, MA, PGL), Musiktheorie (BA, MA, PGL)
Department 2: Tasteninstrumente
Klavier (BA, MA, PGL), Klavier Soloausbildung (MA), Klavierduo (MA, PGL), Neue Musik Klavier (MA), Korrepetition für Musiktheater (MA), Orgel (BA, MA, PGL)
Department 3: Streich- und Zupfinstrumente
Gitarre (BA, MA, PGL), Harfe (BA, MA, PGL), Kammermusik für Klaviertrio (MA), Kammermusik für Streichquartett (MA), Kontrabass (BA, MA, PGL), Viola (BA, MA, PGL), Violine (BA, MA, PGL), Neue Musik Violine (MA), Violoncello (BA, MA, PGL), Neue Musik Violoncello (MA)
Department 4: Blas- und Schlaginstrumente
Bassklarinette (MA), Basstuba (BA, MA, PGL), Neue Musik Basstuba (MA), Blasorchesterleitung (MA, ULG), Blockflöte (BA, MA, PGL), Neue Musik Blockflöte (MA), Fagott (BA, MA, PGL), Neue Musik Fagott (MA), Flöte (BA, MA, PGL), Neue Musik Flöte (MA), Horn (BA, MA, PGL), Klarinette (BA, MA, PGL), Neue Musik Klarinette (MA), Oboe (BA, MA, PGL), Neue Musik Oboe (MA), Posaune (BA, MA, PGL), Schlaginstrumente (BA, MA, PGL), Neue Musik Schlaginstrumente (MA), Trompete (BA, MA, PGL)
Department 5: Gesang und Department 6: Oper und Musiktheater
Gesang (BA, MA, PGL), Neue Musik Gesang (MA), Lied und Oratorium (MA, PGL), Liedduo (PGL), Oper und Musiktheater (MA, PGL)
Department 7: Schauspiel, Regie und Applied Theatre - Thomas Bernhard Institut
Applied Theatre (MA), Regie (Diplomstudium), Schauspiel (Diplomstudium)
Department 8: Szenografie
Bühnengestaltung (Diplomstudium)
Department 9: Musikwissenschaft
Department 10: Musikpädagogik, Standort Salzburg & Linz
Instrumental- & Gesangspädagogik (BA, MA)
Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung), Unterrichtsfächer Musikerziehung & Instrumentalmusikerziehung (BA, MA)
Department 11: Musikpädagogik, Standort Innsbruck
Instrumental- & Gesangspädagogik (BA, MA)
Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung), Unterrichtsfächer Musikerziehung & Instrumentalmusikerziehung (BA, MA)
Department 12: Bildende Künste und Gestaltung
Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung), Unterrichtsfächer:
Bildnerische Erziehung (BA, MA), Standort Innsbruck
Bildnerische Erziehung (BA, MA), Standort Salzburg
Gestaltung: Technik.Textil (BA, MA), Standort Salzburg
Department 13: Dirigieren, Chorleitung und Blasorchesterleitung
Blasorchesterleitung (MA, ULG), Chordirigieren (BA, MA, PGL), Orchesterdirigieren (BA, MA, PGL)
Department 14: Elementare Musik- und Tanzpädagogik - Orff-Institut
Elementare Musik- und Tanzpädagogik (BA, MA), Elementare Musik- und Bewegungspädagogik (MA)
Department 15: Alte Musik
Barockcello (MA, PGL), Barockgesang (MA, PGL), Barockoboe (BA, MA, PGL), Barockvioline/Barockviola (BA, MA, PGL), Cembalo (BA, MA, PGL), Hammerklavier (MA), Historische Aufführungspraxis (MA, PGL), Traversflöte (MA, PGL), Viola da Gamba/Violone (BA, MA, PGL)
Pre-College Salzburg
Basstuba, Blockflöte, Cembalo, Fagott, Flöte, Gesang, Gitarre, Harfe, Horn, Klarinette, Klavier, Komposition, Kontrabass, Oboe, Orgel, Posaune, Saxofon, Schlaginstrumente, Trompete, Viola, Violine, Violoncello
Beglaubigung & Übersetzung fremdsprachiger Dokumente
Die Beglaubigung eines Dokumentes dient der Bestätigung der Echtheit von angebrachten Siegeln und Unterschriften. Ob die Dokumente, mit denen der Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt wird, beglaubigt und übersetzt werden müssen, hängt vom Land, in dem die Schule/das Studium beendet wurde, ab. Die diplomatische Beglaubigung muss vor der Übersetzung erfolgen und auf den Originaldokumenten angebracht werden. Erst dann kann der Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt werden.
Alle für das Zulassungsverfahren erforderlichen Dokumente müssen (nach der Beglaubigung) übersetzt werden, sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind. Diese Übersetzung muss durch eine*n gerichtlich beeidete*n Übersetzer*in durchgeführt werden. Die Übersetzung darf erst nach der Beglaubigung angefertigt werden, da auch die Beglaubigungsstempel übersetzt werden müssen. Die Übersetzung und das beglaubigte Dokument müssen untrennbar miteinander verbunden sein!
Urkunden aus jenen Staaten, mit denen Österreich ein bilaterales Beglaubigungsabkommen abgeschlossen hat, sind von jeglicher Beglaubigung befreit (Dokumente müssen aber im Original oder in beglaubigter Kopie eingereicht werden).
- Belgien
- Bosnien und Herzegowina
- Bulgarien
- Deutschland
- Finnland
- Frankreich
- Italien
- Kroatien
- Liechtenstein
- Montenegro
- Niederlande
- Nordmazedonien
- Norwegen
- Polen
- Rumänien
- Schweden
- Serbien
- Slowakei
- Slowenien
- Tschechische Republik
- Ungarn
Durch Richtlinie des Rektorats sind auch Urkunden aus allen EU/EWR-Staaten sowie der Schweiz von jeglicher Beglaubigung befreit.
- Dänemark
- Estland
- Griechenland
- Irland
- Island
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Portugal
- Schweiz
- Spanien
- Zypern
Urkunden aus den Vertragsstaaten des so genannten „Haager Beglaubigungsabkommens“ müssen mit der Apostille beglaubigt werden. Für die Beglaubigung eines Dokumentes durch eine Apostille wendet man sich an das Außenministerium des Ausstellungslands. In einigen Ländern ist dafür das Justiz- oder Bildungsministerium zuständig. Die Apostille ist immer im Original vorzulegen und muss die Unterschrift auf dem Originaldokument bestätigen, nicht die Unterschrift des Notars.
Die Vertragsstaaten des Haager Beglaubigungsabkommens sind (Stand Jänner 2024):
- Albanien
- Andorra
- Antigua und Barbuda
- Argentinien
- Armenien
- Aserbaidschan
- Australien
- Bahamas
- Bahrain
- Barbados
- Belarus
- Belize
- Bolivien
- Botsuana
- Brasilien
- Brunei
- Chile
- China (Hong Kong)
- China (Macao)
- China (Mainland)
- Costa Rica
- Dominica
- Dominikanische Republik
- Ecuador
- El Salvador
- Eswatini
- Fidschi
- Georgien
- Grenada
- Guatemala
- Guyana
- Honduras
- Indien
- Indonesien
- Israel
- Jamaika
- Japan
- Kanada
- Kap Verde
- Kasachstan
- Kolumbien
- Korea, Republik
- Lesotho
- Liberia
- Malawi
- Marokko
- Marshallinseln
- Mauritius
- Mexiko
- Moldau
- Monaco
- Namibia
- Neuseeland
- Nicaragua
- Oman
- Palau
- Panama
- Paraguay
- Peru
- Philippinen
- Russische Föderation
- Samoa
- San Marino
- São Tomé und Príncipe
- Saudi-Arabien
- Seychellen
- Singapur
- St. Kitts und Nevis
- St. Lucia
- St. Vincent und die Grenadinen
- Südafrika
- Surinam
- Tonga
- Trinidad und Tobago
- Türkei
- Ukraine
- Uruguay
- Vanuatu
- Venezuela
- Vereinigtes Königreich
- Vereinigte Staaten
Die volle diplomatische Beglaubigung ist für Urkunden aus all jenen Staaten erforderlich, mit denen kein bilaterales Beglaubigungsabkommen besteht und die auch nicht Vertragsstaaten des Haager Beglaubigungsübereinkommens sind.
Für eine volle diplomatische Beglaubigung Ihrer Dokumente werden zunächst die innerstaatlichen Beglaubigungsvermerke
- des Unterrichts- oder Bildungsministeriums und
- des Außenministeriums (bzw. in einigen Ländern des Justizministeriums)
des Ausstellungslandes benötigt.
Als Letztes muss die für das Ausstellungsland der Dokumente zuständige österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) diese Beglaubigungsvermerke überbeglaubigen. Es können nur Originalurkunden überbeglaubigt werden.
Urkunden der folgenden Länder bedürfen der vollen diplomatischen Beglaubigung:
- Ägypten
- Algerien
- Angola
- Äthiopien
- Bangladesch
- Benin
- Bhutan
- Burkina Faso
- Côte d’Ivoire
- Dschibuti
- Eritrea
- Gabun
- Gambia
- Ghana
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Haiti
- Heiliger Stuhl
- Iran, Islamische Republik
- Jemen
- Jordanien
- Kambodscha
- Kamerun
- Katar
- Kenia
- Kirgisistan
- Kiribati
- Kosovo
- Kuba
- Kuwait
- Laos, Demokratische Volksrepublik
- Libanon
- Libysch-Arabische Dschamahirija / Libyen
- Madagaskar
- Malaysia
- Malediven
- Mali
- Malteser Ritterorden, Souveräner
- Mauretanien
- Mikronesien, Föderierte Staaten von
- Mongolei
- Mosambik
- Nauru
- Nepal
- Niger
- Nigeria
- Pakistan
- Palästinensische Autonomiegebiete
- Papua-Neuguinea
- Ruanda
- Salomonen
- Sambia
- Senegal
- Sierra Leone
- Simbabwe
- Sri Lanke
- Syrien, Arabische Republik
- Tadschikistan
- Taiwan
- Tansania, Vereinigte Republik
- Thailand
- Timor-Leste (Osttimor)
- Togo
- Tunesien
- Turkmenistan
- Tuvalu
- Uganda
- Usbekistan
- Vereiniget Arabische Emirate
- Vietnam
- Zentralafrikanische Republik
Für einige Länder ist die Überbeglaubigung durch die österreichische Vertretungsbehörde ausgesetzt. In diesem Fall benötigen Sie die innerstaatlichen Beglaubigungsvermerke des Unterrichts- oder Bildungsministeriums und des Außenministeriums.
Deutsch- & Englischkenntnisse
Zur Zulassung sind je nach Studium bzw. Lehrgang verschiedene Deutschkenntnisse (oder selten auch Englischkenntnisse) notwendig. Alle, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, müssen entweder bis zu einem definierten Zeitpunkt ein entsprechendes Zertifikat vorlegen oder im Rahmen der Zulassungsprüfung eine Deutschprüfung positiv absolvieren.
Bewerbungsvideo
Dabei sind folgende Richtlinien dringend zu beachten:
- Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gesicht und Körper im Video zu sehen sind.
- Das Video soll die bestmögliche Qualität in Bild und Ton haben. Videos mit ungenügender Ton- und/oder Bildqualität werden nicht berücksichtigt.
- Die Tonaufnahme im Video darf nicht elektronisch verstärkt oder verändert werden.
- Videoschnitt ist unzulässig* – die Aufnahme darf nicht geschnitten sein und muss von Anfang bis Ende durchlaufen. Pro Bewerbung ist genau ein Video einzureichen.
- Angaben zu Inhalt und Dauer des Videos je Instrument sind auf den Studienseiten angeführt.
- Wenn möglich sind in der Videobeschreibung (Titel des Videos in Muvac) die Namen der Stücke anzugeben.
Die Studienwerber*innen erstellen von sich ein Video und stellen dieses auf eine Videoplattform ihrer Wahl, wobei die AGBs der Plattform sowie allfällige andere Rechtsvorschriften einzuhalten sind. Die Studienwerber*innen halten die Universität Mozarteum Salzburg diesbezüglich schad- und klaglos.
Hinweis bei minderjährigen Studienwerber*innen
Die Studienwerber*innen erstellen von sich ein Video und stellen dieses auf eine Videoplattform ihrer Wahl, wobei dies nur erfolgen kann, wenn die*der Erziehungsberechtigte diesem Vorgehen vollinhaltlich vorab zugestimmt hat. Die AGBs der jeweiligen Plattform (insbesondere die Altersbeschränkungen und die Vorgaben zum Kinder- und Jugendschutz sowie zu urheberrechtlich geschützten Inhalten) und allfällige weitere Rechtsvorschriften sind einzuhalten. Die*Der Erziehungsberechtigte hält die Universität Mozarteum Salzburg diesbezüglich schad- und klaglos.
Datenschutzinformation
Zum Zweck der Abwicklung des Zulassungsverfahrens wird der von den Studienwerber*innen an die Universität bekanntgegebene Link universitätsintern verarbeitet. Dies umfasst insbesondere, den Link mit weiteren, von Ihnen im Rahmen des Zulassungstools angegebenen, personenbezogenen Daten zusammenzuführen und an die Mitglieder der Prüfungskommission weiterzuleiten. Die Verarbeitung der bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt [Art 6 Abs.1 lit. e DSGVO iVm §§ 1-3, 51 ff UG, §§ 57-61, 63-67 StudFG, UniStEV 2004, Bildungsdokumentationsgesetz, HSG, HSWO, FOG mit den damit verbundenen Gesetzen und Verordnungen und der Satzung der Universität Mozarteum Salzburg (Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen)]. Die von den Studienwerber*innen bekanntgegebene Audio- und Videodaten (Link) sind für die mit der Abwicklung des Zulassungsverfahrens betrauten Mitarbeitenden der Universität für die Dauer der Aktivierung des von Ihnen übermittelten Links zugänglich. Den Zeitpunkt der Löschung Ihrer mittels Link hochgeladenen Audio- und Videodateien bestimmen Sie daher grundsätzlich selbst. Für die Abwicklung des Zulassungsverfahrens ist es jedoch erforderlich, dass der Link (mindestens) 12 Wochen ab Zusendung an die Universität zugänglich ist. Weitere Datenschutzinformationen, insbesondere zu Ihren Betroffenenrechten, entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Universität Mozarteum Salzburg unter https://www.uni-mozarteum.at/de/dse.php. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und englischen Sprachfassung des Informationstextes, der Datenschutzinformation und der sonstigen rechtlichen Hinweise ist ausschließlich die deutsche Sprachfassung verbindlich.
Video-Link
Zum Zweck der Abwicklung des Zulassungsverfahrens wird der von den Studienwerber*innen an die Universität bekanntgegebene Link universitätsintern verarbeitet. Dies umfasst insbesondere, den Link mit weiteren, von Ihnen im Rahmen des Zulassungstools angegebenen, personenbezogenen Daten zusammenzuführen und an die Mitglieder der Prüfungskommission weiterzuleiten.
Die Verarbeitung der bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt [Art 6 Abs.1 lit. e DSGVO iVm §§ 1-3, 51 ff UG, §§ 57-61, 63-67 StudFG, UniStEV 2004, Bildungsdokumentationsgesetz, HSG, HSWO, FOG mit den damit verbundenen Gesetzen und Verordnungen und der Satzung der Universität Mozarteum Salzburg (Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen)].
Die von den Studienwerber*innen bekanntgegebene Audio- und Videodaten (Link) sind für die mit der Abwicklung des Zulassungsverfahrens betrauten Mitarbeitenden der Universität für die Dauer der Aktivierung des von Ihnen übermittelten Links zugänglich. Den Zeitpunkt der Löschung Ihrer mittels Link hochgeladenen Audio- und Videodateien bestimmen Sie daher grundsätzlich selbst. Für die Abwicklung des Zulassungsverfahrens ist es jedoch erforderlich, dass der Link (mindestens) 12 Wochen ab Zusendung an die Universität zugänglich ist.
Online-Interview/Conferencing
Um insbesondere Zulassungsverfahren virtuell abwickeln zu können, führt die Universität Interviews und Meetings etc. online durch, dazu nutzt die Universität Mozarteum Salzburg ein cloudbasiertes Videokonferenzsystem. Im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie bilden:
- die Erfüllung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, gemäß Art. 6 Abs. 1 lit e iVm dem 2. Covid-19 Hochschulgesetz iVm den im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Rektorats erlassenen Maßnahmen zur Prävention und Eindämmung von COVID-19 iVm mit der Wahrnehmung des Hausrechts (Hausordnung, MBl vom 12.10.2021, 2. Stück);
- rechtliche Verpflichtungen gem. Art. 6 Abs. 1 lit c bzw. e iVm mit Verordnungen des BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie Verordnungen des BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung;
- der Schutz von lebenswichtigen Interessen der betroffenen Person oder anderer natürlicher Personen (Art. 6 Abs. 1 lit d DSGVO) unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Lehr- und Prüfungsbetriebs und der Universitätsadministration sowie
- die Erfüllung der Fürsorgepflichten der Universität als Arbeitgeberin gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO iVm § 1157 ABGB/§ 18 AngG die Rechtmäßigkeitsgründe für die Datenverarbeitung.
Weitere Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung bilden, insbesondere die Umsetzung der im öffentlichen Interesse liegenden leitenden Grundsätze und Aufgaben der Universität, Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO iVm §§ 2 Z 8, Z 13, Z 14 UG sowie § 3 Z 6, Z 7 UG, § 13 Abs. 2 lit f UG, § 59 Abs. 1 Z 12 UG und § 76 Abs. 3 UG. Bei Nutzung von Zoom lässt sich nicht ausschließen, dass Daten (siehe Privacy Data Sheet/Datenschutzinformationen des Anbieters) an Empfänger in den Vereinigten Staaten von Amerika übermittelt werden, wobei diese vertraglich zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, zur Ergreifung angemessener technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen sowie allfällig zu „ergänzenden Maßnahmen“ verpflichtet werden.
Detailliertere Informationen über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten bei Nutzung des Videokonferenzsystems, z.B. zu den verarbeiteten Datenkategoriesind in den Nutzungsbedingungen/Privacy Data Sheets des Anbieters zu finden (siehe https://zoom.us/privacy). Bitte beachten, dass ein Mitschnitt der Bild-, Ton- und Videoaufnahmen (z.B. eines Meetings) einen Straftatbestand oder eine Rechtsverletzung darstellen kann und grundsätzlich unzulässig ist.
Datenschutzinformationen bei Abgabe einer Bewerbungsmappe (Werkportfolio/Mappe)
Die Studienwerber*innen erstellen eigene Werke in Form einer Mappe und laden diese als PDF-Datei auf die Plattform ACOnet FileSender, wobei auf die zuvor beschriebene Weise vorzugehen ist. Die AGBs der Plattform sowie allfällige andere Rechtsvorschriften sind einzuhalten. Die Studienwerber*innen halten die Universität Mozarteum Salzburg diesbezüglich schad- und klaglos. Die Studienwerber*innen sichern zu, dass sie die alleinigen Urheber*innen der hochgeladenen Werke sind; für den Fall einer Miturheber*innenschaft bei (einzelnen) hochgeladenen Werken, sind diese Miturheber*innen vollständig zu nennen und ist deren Zustimmung für die konkrete Verwendung einzuholen. Die Studienwerber*innen halten die Universität Mozarteum Salzburg diesbezüglich schad- und klaglos.Zum Zweck der Abwicklung des Zulassungsverfahrens werden die von den Studienwerber*innen über die Plattform ACOnet FileSender der Universität zugänglich gemachten eigene Werke der Studienwerber*innen universitätsintern verarbeitet. Dies umfasst insbesondere, dass diese mit weiteren von Ihnen im Rahmen des Zulassungstools angegebenen, personenbezogenen Daten zusammengeführt und an die Mitglieder der Prüfungskommission weitergeleitet werden. Die Verarbeitung der bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt [Art 6 Abs.1 lit. e DSGVO iVm §§ 1-3, 51 ff UG, §§ 57 – 61, 63 – 67 StudFG, UniStEV 2004, Bildungsdokumentationsgesetz, HSG, HSWO, FOG mit den damit verbundenen Gesetzen und Verordnungen und der Satzung der Universität Mozarteum Salzburg (Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen)]. Die von den Studienwerber*innen hochgeladenen eigenen Werke sind für die mit der Abwicklung des Zulassungsverfahrens betrauten Mitarbeiter*innen der Universität bis zum Abschluss des Zulassungsverfahrens zugänglich, danach werden sie gelöscht.
Die Studienwerber*innen erstellen von ihren Werken Fotos/PDFs und laden diese auf die Plattform ACOnet FileSender, wobei auf die zuvor beschriebene Weise vorzugehen ist. Die AGBs der Plattform sowie allfällige andere Rechtsvorschriften sind einzuhalten. Die Studienwerber*innen halten die Universität Mozarteum Salzburg diesbezüglich schad- und klaglos.
Die Studienwerber*innen sichern zu, dass sie die alleinigen Urheber*innen der hochgeladenen Werke sind; für den Fall einer Miturheber*innenschaft bei (einzelnen) hochgeladenen Werken, sind diese Miturheber*innen vollständig zu nennen und ist deren Zustimmung für die konkrete Verwendung einzuholen. Die Studienwerber*innen halten die Universität Mozarteum Salzburg diesbezüglich schad- und klaglos.
Datenschutzinformation
A. Werkportfolio/Mappe
Zum Zweck der Abwicklung des Zulassungsverfahrens werden die von den Studienwerber*innen über die Plattform ACOnet FileSender der Universität zugänglich gemachten Fotos/PDFs der Werke (Werkportfolio/Mappe bzw. Prüfungsaufgaben) der Studienwerber*innen universitätsintern verarbeitet. Dies umfasst insbesondere, dass diese Fotos/PDFs mit weiteren von Ihnen im Rahmen des Zulassungstools angegebenen, personenbezogenen Daten zusammengeführt und an die Mitglieder der Prüfungskommission weitergeleitet werden.
Die Verarbeitung der bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt [Art 6 Abs.1 lit. e DSGVO iVm §§ 1-3, 51 ff UG, §§ 57 – 61, 63 – 67 StudFG, UniStEV 2004, Bildungsdokumentationsgesetz, HSG, HSWO, FOG mit den damit verbundenen Gesetzen und Verordnungen und der Satzung der Universität Mozarteum Salzburg (Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen)].
Die von den Studienwerber*innen hochgeladenen Fotos/PDFs der Werke/das Werkportfolio bzw. der Prüfungsaufgaben sind/ist für die mit der Abwicklung des Zulassungsverfahrens betrauten Mitarbeiter*innen der Universität bis zum Abschluss des Zulassungsverfahrens zugänglich, danach werden sie gelöscht.
B. Online-Interview/Conferencing
Um insbesondere Zulassungsverfahren virtuell abwickeln zu können, führt die Universität Interviews und Meetings etc. online durch, dazu nutzt die Universität Mozarteum Salzburg ein cloudbasiertes Videokonferenzsystem.
Im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie bilden:
die Erfüllung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, gemäß Art. 6 Abs. 1 lit e iVm dem 2. Covid-19 Hochschulgesetz iVm den im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Rektorats erlassenen Maßnahmen zur Prävention und Eindämmung von COVID-19 iVm mit der Wahrnehmung des Hausrechts (Hausordnung, MBl vom 12.10.2021, 2. Stück);
rechtliche Verpflichtungen gem. Art. 6 Abs. 1 lit c bzw. e iVm mit Verordnungen des BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie Verordnungen des BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung; der Schutz von lebenswichtigen Interessen der betroffenen Person oder anderer natürlicher Personen (Art. 6 Abs. 1 lit d DSGVO) unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Lehr- und Prüfungsbetriebs und der Universitätsadministration sowie die Erfüllung der Fürsorgepflichten der Universität als Arbeitgeberin gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO iVm § 1157 ABGB/§ 18 AngG die Rechtmäßigkeitsgründe für die Datenverarbeitung.
Weitere Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung bilden, insbesondere die Umsetzung der im öffentlichen Interesse liegenden leitenden Grundsätze und Aufgaben der Universität, Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO iVm §§ 2 Z 8, Z 13, Z 14 UG sowie § 3 Z 6, Z 7 UG, § 13 Abs. 2 lit f UG, § 59 Abs. 1 Z 12 UG und § 76 Abs. 3 UG.
Bei Nutzung von Zoom lässt sich nicht ausschließen, dass Ihre Daten (siehe Privacy Data Sheet/Datenschutzinformationen des Anbieters) an Empfänger in den Vereinigten Staaten von Amerika übermittelt werden, wobei diese vertraglich zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, zur Ergreifung angemessener technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen sowie allfällig zu „ergänzenden Maßnahmen“ verpflichtet werden.
Detailliertere Informationen über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten bei Nutzung des Videokonferenzsystems, z.B. zu den verarbeiteten Datenkategorien finden Sie in den Nutzungsbedingungen/Privacy Data Sheets des Anbieters.
Siehe dazu: Zoom Video Communications Inc.: https://zoom.us/privacy.
Bitte beachten Sie, dass ein Mitschnitt der Bild-, Ton- und Videoaufnahmen (z.B. eines Meetings) einen Straftatbestand oder eine Rechtsverletzung darstellen kann und grundsätzlich unzulässig ist. Für weitere Informationen wenden Sie sich daher bitte an die*den Datenschutzbeauftragte*n.
C. Weitere Datenschutzinformationen
Weitere Datenschutzinformationen, insbesondere zu Ihren Betroffenenrechten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Universität Mozarteum Salzburg unter www.moz.ac.at/de/datenschutzerklaerung
Semesterbeiträge
Alle Studierenden müssen jedes Semester den ÖH-Beitrag und gegebenenfalls den Studienbeitrag zahlen. Der ÖH-Beitrag beträgt im Studienjahr 2024/25 € 24,70. Die Zahlungsinformationen für den ÖH-Beitrag finden Sie in MOZonline unter Studienbeitragsstatus.
ACHTUNG: Geben Sie bei der Einzahlung unbedingt die richtige Zahlungsreferenz an! Die Zahlungsreferenz ist jedes Semester eine andere. Sie finden Ihre Zahlungsreferenz für dieses Semester in MOZonline unter Studienbeitragsstatus.
Neue Studierende erhalten die Zahlungsinformationen bei der persönlichen Einschreibung. Es ist nicht möglich, vorab einzuzahlen.
Ordentliche Studierende mit einer Staatsbürgerschaft aus der EU/EWR/CH und ihnen Gleichgestellte müssen nach Ablauf der beitragsfreien Zeit (vorgesehene Studiendauer + zwei Toleranzsemester) den Studienbeitrag von € 363,36 (+ ÖH-Beitrag) pro Semester zahlen.
Ordentliche Studierende aus Drittstaaten, die nicht unter die Personengruppenverordnung fallen und die über eine Aufenthaltsbewilligung „Student“ gemäß § 64 NAG verfügen, müssen ab dem 1. Semester einen Studienbeitrag in der Höhe von € 726,72 (+ ÖH-Beitrag) zahlen.
Ordentliche Studierende aus Drittstaaten die einen Daueraufenthaltstitel haben, können einen Antrag auf studienbeitragsrechtliche Gleichstellung stellen und werden damit für die Dauer des Aufenthaltstitels EU/EWR/CH-Bürger*innen gleichgestellt.
Ordentliche Studierende aus den am wenigsten entwickelten Ländern können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages stellen.
Dazu zählen: Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesh, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Osttimor, Ruanda, Salomonen, Sambia, Sao Tome und Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Vanuatu, Zentralafrikanische Republik
Außerordentliche Studierende müssen jedes Semester den ÖH-Beitrag und den Studienbeitrag von € 363,36 zahlen.
Die Zahlungsinformationen für den ÖH- und Studienbeitrag finden Sie in MOZonline unter Studienbeitragsstatus.
Für einen Lehrgang an der Universität Mozarteum Salzburg müssen der ÖH-Beitrag und der Lehrgangsbeitrag gezahlt werden. Die Zahlungsinformationen für den ÖH-Beitrag finden Sie in MOZonline unter Studienbeitragsstatus.
Bankverbindung für die Einzahlung des Lehrgangsbeitrages:
- Universität Mozarteum Salzburg
- BIC: BKAUATWW (Bank Austria)
- IBAN: AT38 1100 0099 5325 8200
Bei Verwendungszweck unbedingt Ihren Namen, Matrikelnummer und den entsprechenden Lehrgang angeben!
Lehrgangsbeiträge
- Postgrad. Lehrgang Komposition:
€ 960 / Semester - Postgrad. Lehrgang Musiktheorie:
€ 960 / Semester - Postgrad. Lehrgang Chordirigieren:
€ 960 / Semester - Postgrad. Lehrgang Orchesterdirigieren:
€ 960 / Semester - Postgrad. Lehrgang Tasteninstrumente:
€ 960 / Semester - Postgrad. Lehrgang Streichinstrumente:
€ 960 / Semester - Postgrad. Lehrgang Blasinstrumente:
€ 960 / Semester - Postgrad. Lehrgang Klavierduo:
€ 720 / Semester - Postgrad. Lehrgang Liedduo:
€ 720 / Semester - Postgrad. Lehrgang Oper & Musiktheater:
€ 1.320 / Semester - Postgrad. Lehrgang Gesang:
€ 1.080 / Semester - Postgrad. Lehrgang Lied:
€ 1.080 / Semester - Postgrad. Lehrgang Alte Musik:
€ 960 / Semester
- Universitätslehrgang Blasorchesterleitung:
€ 400 / Semester - Universitätslehrgang Kinder- und Jugendchorleitung:
€ 580 / Semester - Universitätslehrgang Advanced studies in music and dance education ‘Orff Schulwerk’:
€ 5.400 einmal - Universitätslehrgang Elementare Musik- und Bewegungspädagogik:
€ 1.800 einmal - Universitätslehrgang Musik und Tanz in sozialer Arbeit und integrativer Pädagogik:
€ 2.200 einmal - Universitätslehrgang Musiktheatervermittlung:
€ 1.100 / Semester - Universitätslehrgang Neue Medien in der Musikpädagogik:
€ 600 / Semester - Universitätslehrgang Kammermusik für Streichquartett (ehem. Hagen Quartett):
€ 960 / Semester
- Lehrgang Pre-College:
€ 700 / Semester
Hinweis: Für Bachelor- und Masterstudien ist KEIN Lehrgangsbeitrag einzuzahlen. Dieser gilt ausschließlich für Universitätslehrgänge.
Prüfungsvorbereitung
Prüfungsbeispiele für die Zulassungsprüfung (Standort Salzburg)
- Prüfungsbeispiel Teilprüfung Musiktheorie BA allgemein
- Prüfungsbeispiel BA Musiktheorie (ZKF-Prüfung)
- Prüfungsbeispiel schriftliche Prüfung BA Komposition, BA Chor- und Orchesterdirigieren
Linksammlung für das Eigenstudium Musiktheorie und Gehörbildung
- Gehörbildung online
interaktives Trainingsprogramm (Intervalle und Vorübungen für Melodiediktate) - Intervalltraining
- Hooktheory
Stufen mitverfolgen und nachvollziehen (keine Übungsfunktion; Popularmusik) - Musiklehre-Quiz
(Dreiklänge, Intervalle, Melodien; verschiedene Schwierigkeitsstufen) - Dreiklangsumkehrungen
- Harmonielehre, Gehörbildung, Rhythmik
- Chord Calulator
(Darstellung verschiedenster Akkordtypen) - Musictheory
(Erläuterungen und Übungen von Basics bis hin zu Kadenzen, Neapolitanischer Sextakkord)
Workshop-Wochenende Musiktheorie (nur für IGP, ME und IME)
Das Workshop-Wochenende bietet eine ideale Ergänzung zu Ihrer eigenen Vorbereitung. In einem Gruppen-Rotationsprinzip werden alle wichtigen Bereiche der Zulassungsprüfung abgelegt (Fokus Gehörbildung und Tonsatz sowie kommunikative Kompetenz).
Termin: 11. & 12.04.2025
Anmeldung bis 25.03.2025 HIER
Bitte um Beachtung: begrenztes Platzangebot! Sollten vor Ablauf der Anmeldefrist alle Plätze belegt sein, können wir Sie leider nur auf die Warteliste setzen.
Das Detailprogramm wird allen angemeldeten Fix-Teilnehmer*innen nach Ablauf der Anmeldefrist zeitgerecht per Mail zugesandt. Sollten Sie organisatorische Fragen haben, wenden Sie sich bitte an elisabeth.wieland@moz.ac.at (Department Musikpädagogik)
Bei inhaltlichen Fragen zur Aufnahmeprüfung Musiktheorie wenden Sie sich bitte an vladimir.popov@moz.ac.at oder david.paulig@moz.ac.at (Department Komposition und Musiktheorie)
Prüfungsbeispiel für die Zulassungsprüfung
- Probeklausur
- Lösungen zur Probeklausur
- Probetest Musiktheorie/Gehörbildung Jazz/Pop
- Probetest Gehörbildung Jazz/Pop mündlich
Übungsaufgaben zur Vorbereitung sind HIER zu finden.
Inhalte der Zulassungsprüfung im Teilbereich Musiktheorie/Gehörbildung
Klausur (ca. 60min):
Teil 1: Gehörbildung
- Rhythmus
- Intervalle (bis zur Oktave)
- tonale Melodie
- Einzelakkorde (Drei- und Vierklänge)
- Kadenz
Teil 2: Allgemeine Musiklehre / Musiktheorie:
- Intervalle bestimmen und bilden (bis zur Dezime)
- Skalennotation in verschiedenen Notenschlüsseln
- Akkordbestimmung und -notation (Drei- und Vierklänge)
- Auflösung eines Strebeklanges
- Melodietransposition
- Choralharmonisation
mündliche Prüfung (ca. 10min):
- Darstellung eines Rhythmus
- Singen von Intervallen
- Nachsingen und improvisatorisches Ergänzen eines vorgespielten Vordersatzes
- Blattsingen einer tonalen Melodie
- Kadenzspiel am Klavier (Grundkadenzen bis zu drei Vorzeichen; ggf. Kadenzerweiterungen)
Probezulassungsprüfung ME/IME
- Dienstag, 25.03.2025
- Department für Musikpädagogik (Haus der Musik), 5. Stock, Universitätsstraße 1, 6020 Innsbruck
- Anmeldeformular (abzusenden bis 07.03.2025)
Datenschutz - Zulassungsprüfung
Stand: Dezember 2021
Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen
Universität Mozarteum Salzburg
Mirabellplatz 1
A-5020 Salzburg,
Tel.: +43 0662-6198-0
E-Mail: info@moz.ac.at
Name und Kontaktdaten des externen Datenschutzbeauftragten
Univ.-Ass. Mag. Dr. Johannes Warter
Universität Salzburg
Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht
Churfürststraße 1
A-5020 Salzburg
E-Mail: datenschutz@moz.ac.at
A. Warum verarbeitet die Universität Mozarteum Salzburg Ihre Daten?
Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Prüfung Ihrer Zulassung und die allfällige Durchführung der von der Universität Mozarteum Salzburg angebotenen Studien oder Universitätslehrgänge, die Vollziehung universitätsrechtlicher, studienrechtlicher, studienförderungsrechtlicher, bildungsdokumentationsrechtlicher und hochschülerinnen- und hochschülerschaftsrechtlicher Vorschriften. Weiters wird Ihnen – im Falle der Zulassung – dadurch die Nutzung von Bibliotheks- und IT-Leistungen ermöglicht.
B. Welche personenbezogenen Daten verarbeitet die Universität Mozarteum Salzburg?
Für die Nutzung der Online-Anmeldung für Zulassungsprüfungen an der Universität Mozarteum Salzburg ist die Angabe folgender personenbezogener Daten erforderlich:
1.1. Erstellung eines Studienwerber*innenaccounts:
- Name
- Wohnadresse (Straße, Straßennummer, PLZ, Ort, Land)
- E-Mailadresse
- Geburtsdatum (TTMMJJJJ)
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeit
1.2. Online-Anmeldung:
- Angaben gemäß Pkt. 1.1.
- Angaben zur Bildungslaufbahn
- Angaben zur künstlerischen Vita
- Angaben zu den Sprachkenntnissen
- Angaben zum Visumbedarf
- Foto
- personenbezogene Angaben im Motivationsschreiben
- Daten für gesetzlich festgelegte statistische Erhebungen (USTAT): insbesondere Geburtsjahr und Geburtsland der Eltern, höchster Bildungsabschluss der Eltern, etc.
Abhängig vom angestrebten Studium/Universitätslehrgang allfällig zusätzlich
- Link* zu einem eigenen künstlerischen Beitrag
Optional:
- personenbezogene Angaben im Freifeld
Es besteht keine gesetzlich oder vertraglich vorgeschriebene Verpflichtung, die in Pkt. B.1.1. und Pkt. B.1.2. angeführten personenbezogenen Daten der Universität Mozarteum Salzburg bekanntzugeben, allerdings ist eine Accounterstellung und Anmeldung über das Online-Anmeldetool für Zulassungsprüfungen an der Universität Mozarteum Salzburg nur unter Verarbeitung dieser bereitgestellten Informationen möglich.
*Hinweis zu „Link zu einem künstlerischen Beitrag“:
Die Studienwerber*innen erstellen von sich ein Video und laden dieses auf die Plattform Ihrer Wahl, der dazugehörige Link wird im Anmeldeformular der Online-Anmeldung hinterlegt. Die AGBs der Plattform sowie allfällige andere Rechtsvorschriften sind einzuhalten. Die Studienwerber*innen halten die Universität Mozarteum Salzburg diesbezüglich schad- und klaglos.
*Hinweis zu „Link zu einem künstlerischen Beitrag“ bei minderjährigen Studienwerber*innen:
Die Studienwerber*innen erstellen von sich ein Video und laden dieses auf eine Videoplattform ihrer Wahl, wobei dies nur erfolgen kann, wenn die*der Erziehungsberechtigte diesem Vorgehen vollinhaltlich vorab zugestimmt hat. Die AGBs der jeweiligen Plattform (insbesondere die Altersbeschränkungen und die Vorgaben zum Kinder- und Jugendschutz sowie zu urheberrechtlich geschützten Inhalten) und allfällige weitere Rechtsvorschriften sind einzuhalten. Die*Der Erziehungsberechtigte hält die Universität Mozarteum Salzburg diesbezüglich schad- und klaglos. Der Link ist im Anmeldeformular der Online-Anmeldung hinterlegt.
C. Auf welchen Rechtmäßigkeitsgrund stützen wir uns dabei?
Die Verarbeitung der bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt [Art 6 Abs.1 lit. e DSGVO iVm §§ 1-3, 51 ff UG, §§ 57 – 61, 63 – 67 StudFG, UniStEV 2004, Bildungsdokumentationsgesetz, HSG, HSWO, FOG mit den damit verbundenen Gesetzen und Verordnungen und der Satzung der Universität Mozarteum Salzburg (Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen)].
D. Wann werden die bekanntgegebenen personenbezogenen Daten gelöscht? Wer ist Empfänger*in der personenbezogenen Daten?
Die Speicherung erfolgt im Falle Ihrer Zulassung für die Dauer des Studiums und danach für die Dauer allfällig bestehender Rechtsansprüche bzw. aufgrund gesetzlicher Pflichten, insbesondere im Zusammenhang mit Studien- und Prüfungsdaten im Ausmaß von bis zu 80 Jahren. Die allfällig längere oder auch kürzere Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den entsprechenden gesetzlichen bzw. satzungsrechtlichen Fristen. Daten, die Archivgut gemäß dem Bundesarchivgesetz enthalten, werden unbefristet aufbewahrt.
Die von Ihnen bei der Anmeldung zum Studium bekannt gegebenen Daten, werden universitätsintern von der Universität Mozarteum Salzburg verarbeitet. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte erfolgt nur in jenen Fällen, in denen die Universität zu einer solchen Weitergabe gesetzlich (insbesondere im Rahmen der Lehrer*innenbildung NEU/Cluster Mitte bzw. West) oder aufgrund von Programmvorgaben (insbesondere bei der Teilnahme an Erasmus+) verpflichtet ist.
E. Welche Betroffenenrechte haben Sie?
Jede Person hat aufgrund des DSG sowie der DSGVO das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung gemäß Art 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art 20 DSGVO und das Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO. Allfällig sind diese Betroffenenrechte bei der Universität Mozarteum Salzburg (Verantwortliche gemäß Art. 4 Z 7 DSGVO), Mirabellplatz 1, 5020 Salzburg, datenschutz@moz.ac.at geltend zu machen
Hinweis bei minderjährigen Studienwerber*innen
Minderjährige Studienwerber*innen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können ihre unter Abs. 1 genannten Betroffenenrechte eigenständig unter datenschutz@moz.ac.at geltend machen. Bei minderjährige Studienwerber*innen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann dies ausschließlich durch die*den Erziehungsberechtigte*n erfolgen.
Öffentliche Informationsveranstaltungen
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Studieninformation: Applied Theatre Für am Studium Interessierte bieten wir zwei digitale Informationsveranstaltungen an, um ausführlich über das Masterstudium Applied Theatre an der Universität Mozarteum zu informieren. Lehrende und Studierende stehen für Fragen zur Verfügung, die Informationsveranstaltung findet online statt.Infoveranstaltung· Eintritt frei! -
Studieninformation: Applied Theatre Für am Studium Interessierte bieten wir zwei digitale Informationsveranstaltungen an, um ausführlich über das Masterstudium Applied Theatre an der Universität Mozarteum zu informieren. Lehrende und Studierende stehen für Fragen zur Verfügung, die Informationsveranstaltung findet online statt.Infoveranstaltung· Eintritt frei! -
18.3.—19.3.2025KunstWerk
Open House: Bildende Künste & Gestaltung Ausstellung, Präsentation, Rundgang, Performances & Workshops: An zwei Tagen bietet das Department für Bildende Künste & Gestaltung Einblicke in die künstlerischen, kreativen und pädagogischen Prozesse.Open Days· Eintritt frei! -
20.3.202508:30 UhrUniversität Mozarteum
Tag der Offenen Tür: Musikpädagogik Salzburg Informationsveranstaltung, Präsentationen, kleine Performances, Ausstellungen & UnterrichtsbesucheOpen Days· Eintritt frei! -
20.3.202514:00 Uhr[Bildnerische] Innsbruck
Tag der offnene Tür: [Bildnerische] Innsbruck Die Bildnerische Erziehung am Mozarteum Innsbruck hat es sich zur Aufgabe gemacht, Wissen, Fähigkeiten und Techniken zu vermitteln, damit sich angehende Lehrer*innen innerhalb der visuellen und digitalen Welt orientieren, sie begreifen und künstlerisch mitgestalten.Open Days· Eintritt frei!