Die Aufführung von Vincenzo Bellinis Oper I Capuleti e i Montecchi präsentierte eine eindringliche Neuinszenierung des Meisterwerks. Unter der Regie von Alexander von Pfeil entstand eine Produktion, die den Fokus auf die unerbittliche Feindschaft zweier Clans und die Verzweiflung ihrer Opfer legte. Diese Inszenierung verlegte die Geschichte in einen universellen, zeitlosen Raum und brachte Bellinis düstere Vision von Liebe und Krieg mit erschütternder Klarheit auf die Bühne.
Gesang
Übersicht
Das Studium bietet eine Gesangsausbildung gekoppelt mit einem vom Studierenden ausgewählten Schwerpunkt. Die Bereiche der zu wählenden Schwerpunkte erstrecken sich von speziellen Fachrichtungen im musikalischen Bereich (Neue oder Alte Musik, Vokalkorrepetition, Chorsingen u.a.) zu anderen Fachgebieten (Kulturmanagement, Musiktherapie, Kommunikationswissenschaft u.a.).
Studien- & Prüfungsmanagement
+43 676 88122 492
studienabteilung@moz.ac.at
Umfang
4 Semester / 120 ECTS-AP
Unterrichtssprache
Deutsch
Anmeldezeitraum
1.2.–28.2.2025
Zulassungsprüfungen
Sommersemester jeden Jahres
zu den Terminen
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Allgemeine Studieninformationen
Das Masterstudium Gesang (Konzertfach) ermöglicht den Studierenden, ihre im Bachelorstudium erworbenen Kompetenzen in den Bereichen Oper, Lied und Oratorium gleichermaßen auszubauen und zu intensivieren. Hierzu dient ein umfangreiches Studienangebot sowohl im Pflicht-, als auch Wahlfachbereich, welches sich am ständig wachsenden Anforderungsprofil der*des Sänger*in im Opern-, Konzert- und Liedbereich orientiert und den Studierenden ihren individuellen Weg zur Bühnen- bzw. Podiumsreife ebnen soll.
Neben der vertiefenden Arbeit an Opernrollen und Oratorienpartien erhalten die Studierenden die Möglichkeit, ein umfangreiches Liedrepertoire auch als Lied-Duo zu erarbeiten. Letztgenannte Option stellt eine wichtige und für die Studierenden zukunftsweisende Erweiterung des Lehrangebots im Bereich des Ensemblemusizierens dar.
Das Curriculum ist kompetenzorientiert. Studierende sollten nach Absolvierung des Masterstudiums Gesang:
- ihr Instrument, die Stimme, auf höchstem Niveau souverän beherrschen und sich professionell präsentieren können
- in der Lage sein, ein Programm nach künstlerischen Kriterien unter Berücksichtigung der eigenen stimmlichen Fähigkeiten zusammenzustellen und selbstständig zu erarbeiten (Podiumsreife)
- in ihrer künstlerischen Arbeit frei und selbstständig sein
- sich kritisch mit künstlerischen und wissenschaftlichen Fragestellungen
auseinandersetzen - in der Lage sein, professionell solistisch und im Ensemble aufzutreten
- vertiefte Kenntnisse über Stilistik und Repertoire für Oper, Lied, Oratorium besitzen
- wissenschaftliche Arbeitstechniken beherrschen und künstlerische Inhalte fundiert analysieren, interpretieren und schriftlich ausarbeiten können
- durch gezielte Vertiefung im Rahmen der (Freien) Wahlfächer, ihre individuellen Interessen im Sinne des Lebenslangen Lernens über das eigene Fachgebiet hinaus weiterentwickeln
Das viersemestrige Masterstudium ist modular aufgebaut. Ein Modul ist die Zusammenfassung von Lehr- und Lerninhalten zu thematisch und didaktisch sinnvollen Einheiten des Studiums. Die Bezeichnungen und inhaltlichen Umschreibungen (Studienziele) der einzelnen Module sowie die Zahl der für jedes Modul zu erreichenden ECTS-Anrechnungspunkte und die Art der Leistungsbeurteilung sind im Curriculum festgelegt. Die Modulbeschreibungen verweisen auf die entsprechenden Lernergebnisse und Kompetenzen.
Das Masterstudium ist ein Präsenzstudium und kann nicht – auch nicht in Teilen – als Fernstudium angeboten werden. Die Lehrveranstaltungen aus dem Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) sowie dem übrigen Künstlerischen Einzelunterricht (KE) sind aufbauend gestaltet. Voraussetzung für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen aus dem ZKF oder KE ist in jedem Semester – mit Ausnahme des ersten – die positive Beurteilung des vorhergehenden Semesters.
Das Curriculum bietet einen Überblick über die zu absolvierenden Lehrveranstaltungen, die zu Modulgruppen zusammengefasst sind.
Online sind die Lehrveranstaltungen im Curriculum Support sichtbar:
Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums (BA) oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Universität, Hochschule) voraus (§ 64 Abs. 3 UG 2002).
Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist außerdem die bestandene Zulassungsprüfung. Diese wird einmal jährlich angeboten und besteht aus einem Instrumentalvorspiel und ggf. dem Nachweis der Deutschkenntnisse.
Alle Informationen zur Zulassungsprüfung finden Sie unter "Informationen zum Zulassungsverfahren" weiter unten auf der Seite.
ACHTUNG: Sie können sich nur für Studien bewerben, für die Sie noch keinen Abschluss erworben haben!
Studierenden des Masterstudiums wird empfohlen, ein Auslandssemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere die Semester 2 und 3 des Studiums in Frage. Neben den fachwissenschaftlichen Kompetenzen können durch einen Studienaufenthalt im Ausland folgende Qualifikationen erworben werden:
- Erwerb und Vertiefung von fachspezifischen Fremdsprachekenntnissen
- Erwerb und Vertiefung von allgemeinen Sprachkompetenzen (Sprachverständnis, Konversation, etc.)
- Erwerb und Vertiefung von organisatorischen Kompetenzen durch eigenständige Planung des Studienalltags in internationalen Verwaltungs- und Hochschulstrukturen
- Kennenlernen und Studieren in internationalen Studiensystemen sowie Erweiterung der eigenen Fachperspektive
- Erwerb und Vertiefung von interkulturellen Kompetenzen
Die Anerkennung von im Auslandsstudium absolvierten Prüfungen als Pflichtfach, Wahlfach bzw. Freies Wahlfach erfolgt durch die*den Studiendirektor*in. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der*dem Antragsteller*in unmittelbar nach dem Auslandsaufenthalt vorzulegen.
Details unter: Internationales
Informationen zum Zulassungsverfahren
Die Zulassung zum Masterstudium Instrumental setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums (BA) oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Universität, Hochschule) voraus (§ 64 Abs. 3 UG 2002).
Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist außerdem die bestandene Zulassungsprüfung. Zu dieser ist zunächst eine Online-Anmeldung in Muvac erforderlich, bei der die notwendigen Dokumentehochzuladen sind. Erst nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt eine Einladung zur Zulassungsprüfung.
ACHTUNG:
- Die Prüfung der Unterlagen des Vorstudiums kann bis zu 6 Wochen dauern! Eine frühzeitige Anmeldung wird daher empfohlen.
- Sie können sich nur für Studien bewerben, für die Sie noch keinen Abschluss erworben haben!
Die aufgrund ihrer Unterlagen ausgewählten Bewerber*innen werden zur Zulassungsprüfung vor Ort eingeladen. Diese besteht aus einem Instrumentalvorspiel sowie ggf. der Überprüfung der Deutschkenntnisse.
Zur Online-Anmeldung sind folgende Dokumente notwendig:
- BA-Zeugnis oder Abschlusszeugnis eines fachlich in Frage kommenden Studiums, falls das Studium bereits abgeschlossen wurde
- aktuelle Inskriptionsbestätigung, falls das Studium noch nicht abgeschlossen wurde (das Zeugnis ist bis zur Einschreibung nachzureichen!)
- Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Records) des BA-Studiums
- offizielle Bestätigung des Hauptfaches/Instruments, sofern dieses nicht aus den anderen Unterlagen hervorgeht (z.B. „Bachelor of Music“ ist nicht ausreichend!)
- Sofern weitere Vorstudien vorhanden sind, ist zusätzlich eine vollständige Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Records) aller künstlerischen und pädagogischen Master- und Diplomstudien hochzuladen.
Form der Dokumente
- Die Dokumente können als PDF im Anmeldeformular hochgeladen werden.
- Sofern die genannten Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, muss eine offizielle Übersetzung mit eingereicht werden.
Hinweis: Wenn Sie die Zulassungsprüfung bestehen und einen Studienplatz erhalten, müssen die Dokumente spätestens bei der Einschreibung den Beglaubigungsbestimmungen entsprechen.
1. Erstellung eines Basisaccounts in MOZonline [Link]
2. in MOZonline: Ausfüllen der verpflichtenden Statistik UHstat1 (Voranmeldung zum Studium) und Notieren der Antragsnummer (wird in der Bestätigungs-E-Mail mitgeteilt)
3. Erstellen eines Bewerbungsaccounts in Muvac [Link]
4. Ausfüllen des eigenen Profils in Muvac (in jedem Fall notwendig: persönliche Daten, Angabe der Expertise passend zum Studienwunsch, im Lebenslauf: aktuelle Beschäftigung sowie eine Angabe zur bisherigen Ausbildung)
im Bewerbungszeitraum:
5. Aufrufen des gewünschten Studiums in Muvac (unter Durchsuchen -> Studium)
6. Ausfüllen des Bewerbungsformulars in Muvac („Jetzt bewerben“) – im Formular ist an der entsprechenden Stelle die Antragsnummer (siehe Schritt 2) oder die österreichische Matrikelnummer anzugeben
Die Kommunikation während des Bewerbungsverfahrens erfolgt je nach Studium über Muvac oder E-Mails. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie während des gesamten Bewerbungsverfahrens unter der im Profil eingetragenen E-Mailadresse erreichbar sind und regelmäßig überprüfen, ob Sie in Muvac neue Nachrichten erhalten haben. Sie können in Ihrem eigenen Profil einstellen, dass Sie bei neuen Nachrichten in Muvac per E-Mail informiert werden (Kontoeinstellungen -> Benachrichtigungen).
- Anmeldung im Bewerbungszeitraum online über das Bewerbungsportal Muvac (ACHTUNG: Anmeldung nur möglich, wenn Angaben und Dokumente vollständig!)
- nach der Bearbeitung Ihrer Online-Bewerbung: Einladung zur Zulassungsprüfung vor Ort (die Einladung wird über Muvac gesendet)
- in Muvac: Zu- oder Absage der Teilnahme an der Zulassungsprüfung, ggf. Angabe des Prüfungsprogramms für die ZKF-Prüfung
- Teilnahme an der Zulassungsprüfung vor Ort
- bei bestandener Zulassungsprüfung und Erhalt eines Studienplatzes: Einladung zur Einschreibung zum Studium
- persönliche Einschreibung während der allgemeinen Zulassungsfrist
erster Durchgang:
- Vorsingen eines Liedes und einer Arie (davon ein Stück in deutscher Sprache) und eventuell eines von der Kommission ausgesuchten Stückes
- vorzubereiten sind vier Lieder, zwei Opernarien sowie zwei Arien aus einem Oratorium unterschiedlicher Stilepochen in verschiedenen Sprachen, davon je ein Stück in deutscher, italienischer und französischer Sprache
- Das Programm ist auswendig vorzutragen (bis auf die Oratorien).
mögliche Zwischenrunde:
- gegebenenfalls Arbeitsprobe (musikalisch und/oder szenisch) in der Dauer von ca. 20 Minuten mit der ZKF-Lehrperson Lied und/oder Oratorium bzw. der entsprechenden Lehrperson Oper und Musiktheater
zweiter Durchgang:
- zweiter Teil des Vorsingens mit einem Programm aus den verbleibenden Stücken
Gegebenenfalls erfolgt ein Interview mit der Prüfungskommission (Gespräch zu Motivation, Hintergrund, Vorstudien, Erwartungen bzw. Berufsperspektiven).
Alle Bewerber*innen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, müssen bis spätestens zur Einschreibung Deutschkenntnisse vorweisen.
- erforderliches Sprachniveau: mindestens A2 (gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001)
- Informationen zu den anerkannten Nachweisen finden sich HIER
Teilprüfung A - Vorsingen zur Feststellung der künstlerischen Eignung: 1.7.-4.7.2025
Teilprüfung B - Feststellung der Deutschkenntnisse: Zertifikat (Vorlage bei der Einschreibung)
Es wird darauf hingewiesen, dass die Universität Mozarteum Salzburg bei Vorliegen einer Behinderung bzw. einer chronischen Erkrankung verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten bei der Zulassungsprüfung und während des Studiums anbietet.
Falls dies für Sie zutrifft und Sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte an Claudia Haitzmann: claudia.haitzmann@moz.ac.at oder +43 676 88122 337.
Noch Fragen?
Hier finden Sie weitere Informationen zum Studienbeginn: