
Save the date: Der Internationale Sommerkurs ist in Vorbereitung und wird von 6.-12. Juli 2025 in Salzburg stattfinden.
+++ 18.–20. März 2025: Tage der offenen Tür für unsere pädagogischen Studien. Alle weiteren Infos gibt es hier! +++
Das Masterstudium Elementare Musik- und Tanzpädagogik ermöglicht die individuelle Vertiefung der wissenschaftlichen, pädagogischen und künstlerischen Fähigkeiten. Kompetenzen wissenschaftlichen und künstlerischen Forschens werden ausgebaut und kommen in Abschlussarbeiten zur Anwendung. Die Studierenden erweitern ihre musikalisch-tänzerisch-sprachlichen Fähigkeiten in performativen und didaktischen Kontexten, insbesondere auch im Bereich Community Music und Community Dance.
Studien- & Prüfungsmanagement
+43 676 88122 492
studienabteilung@moz.ac.at
Umfang
4 Semester / 120 ECTS-AP
Unterrichtssprache
Deutsch
Anmeldezeitraum
1.2.–28.3.2025
Zulassungsprüfungen
16.–18.6.2025
zu den Terminen
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Community Music und Community Dance beinhalten primär Aktivitäten, welche kreativen Ausdruck über Musik und Tanz untrennbar mit Partizipation sowie sozialer und kultureller Teilhabe verbinden. Das Studium orientiert sich sowohl am aktuellen Stand der Entwicklung und Erschließung der Künste als auch am Forschungsstand der beteiligten Wissenschaften. Im Studium ist eine künstlerisch-performative oder pädagogisch-wissenschaftliche Spezialisierung möglich.
Zusätzlich zu den im Bachelorstudium Elementare Musik- und Tanzpädagogik benannten, eröffnen sich folgende weitere Berufs- und Tätigkeitsfelder:
Studienziel ist eine über das Bachelorstudium hinausgehende fachliche, künstlerische, theoretisch-wissenschaftliche und pädagogische-didaktische Vertiefung im Bereich der Elementaren Musik- und Tanzpädagogik. Fachspezifische und Disziplinen übergreifende Themen werden in vielfältigen künstlerischen und wissenschaftlichen Formaten bearbeitet und als wechselseitig bereichernd diskutiert/verstanden. Dabei werden vielfältige Begegnungen mit einer zeitgenössisch innovativ und in die Zukunft gerichteten künstlerischen und pädagogischen Praxis realisiert.
Forschungsbasierte Zugänge qualifizieren für eine reflektierte künstlerisch-pädagogische sowie theoretischwissenschaftliche Praxis. Das Entwickeln eigenständiger Kunstproduktionen und Fragestellungen wird durch die jeweilige Spezialisierung in performativ-künstlerischer oder pädagogisch-wissenschaftlicher Hinsicht befördert. Im Studium werden individuelle Kompetenzen in Richtung einer akademischen Profilierung ausgebaut und differenziert. Erweitert und professionalisiert werden insbesondere:
Das viersemestrige Studium ist modular aufgebaut. Ein Modul ist die Zusammenfassung von Lehr- und Lerninhalten zu thematisch und didaktisch sinnvollen Einheiten des Studiums. Die Bezeichnungen und inhaltlichen Umschreibungen (Studienziele) der einzelnen Module sowie die Zahl der für jedes Modul zu erreichenden ECTS-Anrechnungspunkte und die Art der Leistungsbeurteilung sind im Curriculum festgelegt. Die Modulbeschreibungen verweisen auf die entsprechenden Lernergebnisse und Kompetenzen.
Das Masterstudium ist ein Präsenzstudium und kann nicht – auch nicht in Teilen – als Fernstudium angeboten werden. Die Lehrveranstaltungen aus dem Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) sowie dem übrigen Künstlerischen Einzelunterricht (KE) sind aufbauend gestaltet. Voraussetzung für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen aus dem ZKF oder KE ist in jedem Semester – mit Ausnahme des ersten – die positive Beurteilung des vorhergehenden Semesters. Selbiges gilt für Musikalische Einstudierung (KE). Musikalische Einstudierung kann ausschließlich in Kombination mit ZKF belegt werden.
Studierenden des Masterstudiums wird empfohlen, ein Auslandssemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere die Semester 2 und 3 des Studiums in Frage. Neben den fachwissenschaftlichen Kompetenzen können durch einen Studienaufenthalt im Ausland folgende Qualifikationen erworben werden:
Die Anerkennung von im Auslandsstudium absolvierten Prüfungen als Pflichtfach, Wahlfach bzw. Freies Wahlfach erfolgt durch die*den Studiendirektor*in. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der*dem Antragsteller*in unmittelbar nach dem Auslandsaufenthalt vorzulegen.
Details unter: Büro für Internationales
Die Masterprüfung (= der Masterabschluss) besteht aus folgenden Teilen:
Die Zulassung zum Masterstudium Instrumental setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums (BA) oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Universität, Hochschule) voraus (§ 64 Abs. 3 UG 2002).
Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist außerdem die bestandene Zulassungsprüfung. Zu dieser ist zunächst eine Online-Anmeldung in Muvac erforderlich, bei der die notwendigen Dokumentehochzuladen sind. Erst nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt eine Einladung zur Zulassungsprüfung.
ACHTUNG:
Die aufgrund ihrer Unterlagen ausgewählten Bewerber*innen werden zur Zulassungsprüfung vor Ort eingeladen. Diese besteht aus einem Instrumentalvorspiel sowie ggf. der Überprüfung der Deutschkenntnisse.
Notwendige Dokumente zur Online-Anmeldung
Form der Dokumente
Innerhalb der Zulassungsprüfung sind folgende Teilprüfungen zu absolvieren:
A- Künstlerischen Zulassungsprüfung (Musik und Tanz)
Prüfungsanforderungen künstlerisch (Musik): Vorzubereiten sind zwei Stücke unterschiedlicher Epochen und Charaktere mindestens mittleren Schwierigkeitsgrades in der Dauer von 5-10 Minuten am Instrument/Gesang. Des Weiteren ist eine Improvisationsaufgabe am Instrument bzw. mit der Stimme zu lösen, die ad hoc von der Kommission gestellt wird (Vorbereitungszeit ca. 10 Minuten). Im Anschluss erfolgt ein kurzes Reflexionsgespräch zum künstlerischen Vortrag und ein mündliches Statement zu einer Antizipation zukünftiger Studiengestaltung im Bereich Musik im pädagogischen und transdisziplinären Kontext.
Prüfungsanforderungen künstlerisch (Tanz): Teilnahme an einem Tanztechnikunterricht (zeitgenössisch), Prüfung in der Gruppe unter Anleitung einer Lehrperson mit u.a. folgenden Elementen: Angeleitetes Warm Up, Umsetzung von komplexerem vorgegebenem Bewegungsmaterial am Platz und durch den Raum, rhythmische Übungen, Kontakt- und Raumorientierungsübungen, Variation und Interpretation von Bewegungsmaterial und Improvisation. (Dauer ca. 45-60 Minuten.) Performance einer vorbereiteten, individuell gestalteten Bewegungs-/Tanzstudie zu einem frei gewählten Thema, ggf. in Form einer strukturierten Improvisation. Die Studie kann mit oder ohne Musik gestaltet werden und/oder andere, die Performance unterstützende oder tragende Elemente (Text, Bild, Objekt etc.) einbeziehen. (Dauer: mindestens 3 bis maximal 5 Minuten.) Im Anschluss erfolgt ein kurzes Reflexionsgespräch zu Intention, Prozess und Quellen des Bewegungsmaterials, dessen stilistischer Verortung, gegebenenfalls eine spontane Aufgabe zum Gezeigten und ein mündliches Statement zu einer Antizipation zukünftiger Studiengestaltung im Bereich Tanz im pädagogischen und transdisziplinären Kontext.
B - Wissenschaftliche Zulassungsprüfung
Prüfungsanforderungen: Vor Ort erhalten die Bewerber*innen ausgewählte Textausschnitte zur Theoriebildung in der Elementaren Musik- und Tanzpädagogik sowie angrenzender Bereiche. Davon ausgehend gilt es Ideen für eine mögliche Forschung zu entwickeln (Fragestellungen, theoretische Kontextualisierung, Relevanz für die EMTP), schriftlich darzustellen und mündlich zu erläutern (bspw. im Rahmen einer Diskussion) (ca. 10-15 Minuten).
C - Pädagogisch-praktische Zulassungsprüfung
Prüfungsanforderungen: Interdisziplinäre Unterrichtspraxis in Form einer Lehrprobe (ca. 15 Minuten) mit anschließendem Reflexionsgespräch (ca. 10-15 Minuten). Ausgehend von einem vor Ort bereitgestellten Impulsmaterial (z.B. Text) sollen die Bewerber*innen ad hoc mit einer Gruppe (Studierende oder Bewerber*innen) einen interdisziplinären Prozess (Fokus Musik, Tanz, Sprache) gestalten und eine Planung für eine weiterführende Unterrichtseinheit skizzieren.
D - Feststellung der Deutschkenntnisse
Nach bestandener Teilprüfung A werden Sie für die Teilprüfungen B bis D (eventuell in anderer Reihenfolge) zugelassen.
Die Wiederholung der Teilprüfungen bei Nichtbestehen ist nicht zulässig. Die Wiederholung der Zulassungsprüfung ist nur in ihrer Gesamtheit und erst wieder im nächsten Studienjahr möglich. Die Zulassungsprüfung kann unbeschränkt oft wiederholt werden.
Alle Teilprüfungen finden im Zeitraum 16.6.-18.6.2025 statt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Universität Mozarteum Salzburg bei Vorliegen einer Behinderung bzw. einer chronischen Erkrankung verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten bei der Zulassungsprüfung und während des Studiums anbietet.
Falls dies für Sie zutrifft und Sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte an Claudia Haitzmann: claudia.haitzmann@moz.ac.at oder +43 676 88122 337.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Studienbeginn: