Der Universitätslehrgang steht allen offen, die bereits Kapellmeister*in sind oder vergleichbare Vorkenntnisse nachweisen können. Er ist an keine anderen (Vor-)Studien an der Universität Mozarteum gebunden.
Voraussetzung zur Zulassung ist die bestandene Zulassungsprüfung. Zu dieser ist eine Online-Anmeldung erforderlich, bei der die notwendigen Dokumente geprüft werden. Erst nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen und positiver Beurteilung der eigenen Werke erfolgt eine Einladung zur Zulassungsprüfung.
Der Universitätslehrgang beginnt alle zwei Jahre im März (Sommersemester) und wird während des Studienjahres am Samstag ganztägig abgehalten.
Notwendige Dokumente zur Online-Anmeldung
- schriftlicher Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- eventuell Nachweis über die Vorbildung
Form der Dokumente
- Die Dokumente können als PDF im Anmeldeformular hochgeladen werden.
- Sofern die genannten Zeugnisse und offizielle Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, muss eine offizielle Übersetzung mit eingereicht werden.
Aufbau der Zulassungsprüfung
Wenn eine Einladung zur Zulassungsprüfung erfolgt, ist eine mündliche Prüfung zur Feststellung der künstlerischen Eignung zu absolvieren. Diese besteht aus drei Teilen:
A - Interview
Gespräch mit der Prüfungskommission zu Motivation, Hintergrund, Erwartungen (= Persönliche Vorstellung inklusive künstlerischem/musikalischem Werdegang und bisherigen Leitungsaufgaben sowie Vorlage eines schriftlichen Lebenslaufes im Rahmen der Anmeldung zur Zulassungsprüfung)
B - Präsentation & Besprechung eines Blasorchesterwerks nach freier Wahl
Die Partitur ist in zweifacher Ausfertigung bzw. Kopie zur Zulassungsprüfung mitzubringen.
C - Dirigieren & Werkanalyse
Dirigieren und Werkanalyse eines der drei folgenden Werke:
- Gustav Holst: Erster Satz (Marsch/Allegro) und Zweiter Satz (Song/Andante) aus der Second Suite in F, Edition Colin Matthews
- Antonin Dvořák/Arr.: Siegmund Goldhammer: Slawischer Tanz Nr. 4, op. 46
- Johann Strauss Sohn/Arr. Albert Schwarzmann: Kaiserwalzer
D - Feststellung der Deutschkenntnisse
- erforderliches Sprachniveau: mindestens A2 (gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001)
- Informationen zur Deutschprüfung sowie den anerkannten Nachweisen finden sich HIER
Termine und zeitlicher Ablauf
- Prüfungsanmeldung im Bewerbungszeitraum online über das Anmeldeportal für Studienbewerber*innen
(ACHTUNG: Anmeldung nur möglich, wenn Dokumente vollständig!)
- bei positiver Prüfung der Unterlagen: Einladung zur Zulassungsprüfung vor Ort
- Teilnahme an der Zulassungsprüfung vor Ort im Januar
- bei bestandener Zulassungsprüfung: Einladung zur Einschreibung zum Lehrgang
- Einschreibung während der allgemeinen Zulassungsfrist des Sommersemesters
Die Zulassungsprüfung findet nur alle zwei Jahre statt, Lehrgangsbeginn ist jeweils im darauffolgenden Sommersemester.
Abweichende Prüfungsmethode
Es wird darauf hingewiesen, dass die Universität Mozarteum Salzburg bei Vorliegen einer Behinderung bzw. einer chronischen Erkrankung verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten bei der Zulassungsprüfung und während des Studiums anbietet.
Falls dies für Sie zutrifft und Sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte an Claudia Haitzmann: claudia.haitzmann@moz.ac.at oder +43 676 88122 337.