Studiendirektor*in / Bolognaprozess

Vorplatz des Mozarteums im Sommer mit vielen Menschen | © Universität Mozarteum

Der*die Studiendirektor*in ist für jene Angelegenheiten zuständig, die Studierende in ihrer Studienzeit betreffen können, z.B. Anerkennungen von Prüfungen, auch bei Auslandsaufenthalten wie Erasmus, Nostrifizierungen, Studienzeitverkürzungen u.v.m. Der Bologna-Prozess ist ein Reformprozess im europäischen Hochschulwesen.

Studiendirektor*in

Aufgabenbereich des Studiendirektors sind u.a.:

  • Anerkennungen von Prüfungen, auch bei Auslandsaufenthalten wie Erasmus
  • Nostrifizierungen
  • Studienzeitverkürzungen
  • Beurlaubung vom Studium
  • Aufhebung von mangelhaften Prüfungen und Nichtigerklärung von Beurteilungen
  • Beratung in studienrechtlichen Spezialfragen 
  • Ausstellung von studienabschließenden Zeugnissen
  • Verleihung akademischer Grade und Sponsion/Promotion

Bologna-Prozess

Kernziel der 1999 von 29 europäischen Staaten unterzeichneten Bologna-Erklärung war, innerhalb von zehn Jahren einen Europäischen Hochschulraum (EHR) zu schaffen, in dem die Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Forschenden sowie des wissenschaftlichen Hochschulpersonals im Rahmen qualitätsgesicherter, transparenter und vergleichbarer Studienangebote unter Anerkennung der erbrachten Studienleistung möglich ist. 

Mittlerweile beteiligen sich 49 europäische Länder und die Europäische Kommission am EHR, wobei im April 2022 die Vertretungen von Russland und Belarus anlässlich der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine suspendiert wurden.

Eckpunkte des Europäischen Hochschulraums - Bologna-Prozesses sind u.a.:

  • ein System leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse
  • dreistufiges Studiensystem (Bachelor, Master, Doktor/PhD)
  • European Credit Transfer und Accumulation System - ECTS
  • Förderung der Mobilität von Studierenden, Lehrenden, Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern
  • Lebenslanges Lernen
  • Förderung der europäischen Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung
  • Europäische Dimension der Hochschulausbildung
  • Soziale Dimension und Inklusion in der Hochschulbildung
  • Beschäftigungsfähigkeit
  • Grundwerte zur freien und autonomen Ausübung von akademischer Wissenschaft und Forschung
Personen
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Reinhard Blum | © Elsa Okazaki
Reinhard Blum

Vertragslehrer für Klavierpraxis

Senat
Lehrende*r
BR 1
Curricularkommission
Stellvertretung Studiendirektor*in
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Stellungnahmeverfahren Curricula

Die Curricularkommission hat jedes fertig ausgearbeitete Curriculum einem Stellungnahmeverfahren zu unterziehen und jedenfalls folgende Institutionen einzubeziehen (siehe Leitlinien):

Rektorat, Studiendirektor*in, bei Studien für das Lehramt: Qualitätssicherungsrat für Pädagog*innenbildung, Facheinschlägige Abteilungen, ÖH der Universität Mozarteum Salzburg, Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen, ARGE Curriculaentwicklung des Senates, Studien- und Prüfungsmanagement, Lehrmanagement.

Der Entwurf ist allen Lehrenden und Studierenden des betreffenden Studiums in geeigneter Weise zugänglich zu machen (bspw. Website der Studiendirektorin/des Studiendirektors). Die Frist zur Stellungnahme beträgt in der Regel 4 Wochen.