Studiendirektor*in / Bolognaprozess
Übersicht
Der*die Studiendirektor*in ist für jene Angelegenheiten zuständig, die Studierende in ihrer Studienzeit betreffen können, z.B. Anerkennungen von Prüfungen, auch bei Auslandsaufenthalten wie Erasmus, Nostrifizierungen, Studienzeitverkürzungen u.v.m. Der Bologna-Prozess ist ein Reformprozess im europäischen Hochschulwesen.
Kontakt:
studiendirektor@moz.ac.at
Studiendirektor*in
Aufgabenbereich des Studiendirektors sind u.a.:
- Anerkennungen von Prüfungen, auch bei Auslandsaufenthalten wie Erasmus
- Nostrifizierungen
- Studienzeitverkürzungen
- Beurlaubung vom Studium
- Aufhebung von mangelhaften Prüfungen und Nichtigerklärung von Beurteilungen
- Beratung in studienrechtlichen Spezialfragen
- Ausstellung von studienabschließenden Zeugnissen
- Verleihung akademischer Grade und Sponsion/Promotion
Bologna-Prozess
Kernziel der 1999 von 29 europäischen Staaten unterzeichneten Bologna-Erklärung war, innerhalb von zehn Jahren einen Europäischen Hochschulraum (EHR) zu schaffen, in dem die Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Forschenden sowie des wissenschaftlichen Hochschulpersonals im Rahmen qualitätsgesicherter, transparenter und vergleichbarer Studienangebote unter Anerkennung der erbrachten Studienleistung möglich ist.
Mittlerweile beteiligen sich 49 europäische Länder und die Europäische Kommission am EHR, wobei im April 2022 die Vertretungen von Russland und Belarus anlässlich der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine suspendiert wurden.
Eckpunkte des Europäischen Hochschulraums - Bologna-Prozesses sind u.a.:
- ein System leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse
- dreistufiges Studiensystem (Bachelor, Master, Doktor/PhD)
- European Credit Transfer und Accumulation System - ECTS
- Förderung der Mobilität von Studierenden, Lehrenden, Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern
- Lebenslanges Lernen
- Förderung der europäischen Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung
- Europäische Dimension der Hochschulausbildung
- Soziale Dimension und Inklusion in der Hochschulbildung
- Beschäftigungsfähigkeit
- Grundwerte zur freien und autonomen Ausübung von akademischer Wissenschaft und Forschung
Stellungnahmeverfahren Curricula
Die Curricularkommission hat jedes fertig ausgearbeitete Curriculum einem Stellungnahmeverfahren zu unterziehen und jedenfalls folgende Institutionen einzubeziehen (siehe Leitlinien):
Rektorat, Studiendirektor*in, bei Studien für das Lehramt: Qualitätssicherungsrat für Pädagog*innenbildung, Facheinschlägige Abteilungen, ÖH der Universität Mozarteum Salzburg, Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen, ARGE Curriculaentwicklung des Senates, Studien- und Prüfungsmanagement, Lehrmanagement.
Der Entwurf ist allen Lehrenden und Studierenden des betreffenden Studiums in geeigneter Weise zugänglich zu machen (bspw. Website der Studiendirektorin/des Studiendirektors). Die Frist zur Stellungnahme beträgt in der Regel 4 Wochen.
- Stellungnahmeverfahren zum Curriculum Bachelor Barockvioline (Fristende 15.06.2015)
- Stellungnahmeverfahren zum Curriculum Wissenschaftliches Doktoratsstudium (Fristende 08.07.2015)
- Stellungnahmeverfahren zum Curriculum Bachelor Instrumentalgesangspädagogik (Fristende 19.02.2016)
- Stellungnahmeverfahren zum Curriculum Master Bassklarinette (Fristende 10.01.2017)
- Stellungnahmeverfahren zu den Curricula Bachelor/Master Instrumental (Fristende 30.10.2018)
- Stellungnahmeverfahren zu den Curricula Bachelor/Master Gesang, Lied und Oratorium, Oper und Musiktheater (Fristende 13.11.18)
- Stellungnahmeverfahren zu den Curricula Bachelor/Master Komposition, Musiktheorie, Dirigieren (Fristende 26.11.18)
- Stellungnahmeverfahren zu den Curricula Bachelor/Master Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik (Fristende 01.12.20)
- Stellungnahmeverfahren zu den Curricula Bachelor/Master Elementare Musik- und Tanzpädagogik bzw. Bewegungspädagogik (Fristende 05.11.21)
- Stellungnahmeverfahren zum Curriculum Doktoratsstudium der Künste / PhD in the Arts (Fristende: 06.12.21)
- Stellungnahmeverfahren zu den Curricula BA/MA/PGL Komposition, Musiktheorie, Chordirigieren, Orchesterdirigieren (Fristende 27.11.23):
- Vorlage zur Stellungnahme
- Begleitschreiben
- CK Beschluss BA Komposition, Musiktheorie
- CK Beschluss BA Chordirigieren, Orchesterdirigieren
- CK Beschluss MA Komposition, Musiktheorie
- CK Beschluss MA Chordirigieren, Orchesterdirigieren
- CK Beschluss PGL Komposition, Musiktheorie, Chordirigieren, Orchesterdirigieren
- Stellungnahmeverfahren zu den Curricula BA/MA/PGL Gesang, Oper, Lied, Liedduo (Fristende 23.11.23):
- Stellungnahmeverfahren zum Curriculum PhD / Wissenschaftliches Doktorat (Fristende 20.11.23):