ULG Kammermusik für Streichquartett

Universitätslehrgang
ULG
Hagen Quartett | © Christian Schneider

Quartettspiel auf höchstem Niveau. Der Universitätslehrgang ist offen für Ensembles, die sich ernsthaft dem Quartettspiel widmen und bereits auf hohem Niveau spielen. Mit dem Ziel, Konzertprogramme zu entwickeln und sich auf die Teilnahme an internationalen Wettbewerben vorzubereiten, liegt der Schwerpunkt auf der Interpretation großer Werke aus verschiedenen Stilepochen.

Studien- & Prüfungsmanagement
+43 676 88122 492
studienabteilung@moz.ac.at

Umfang
2 Semester / 20 ECTS-AP

Unterrichtssprache
Deutsch

Anmeldefrist
derzeit keine Zulassungsprüfung

Zulassungsprüfungen
Anmeldung auf Anfrage, derzeit keine Zulassungsprüfung terminiert

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Allgemeine Informationen

Der Universitätslehrgang richtet sich an Absolvent*innen eines einschlägigen künstlerischen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z.B.: Bachelor-, Master- oder Diplomstudium). Besonders erwünscht sind bereits aufeinander eingespielte Streichquartette.

Für die Zulassung ist der Nachweis über ein abgeschlossenes Studium und über die bestandene Zulassungsprüfung für den Universitätslehrgang für Streichquartett zu erbringen.

Voraussetzung zur Zulassung ist die bestandene Zulassungsprüfung. Zu dieser ist eine Online-Anmeldung erforderlich, bei der die notwendigen Dokumente geprüft werden. Erst nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt eine Einladung zur Zulassungsprüfung.

Termine & Zeitlicher Ablauf

  • Prüfungsanmeldung im Bewerbungszeitraum über das Anmeldeportal für Studienbewerber*innen.
  • Teilnahme an der Zulassungsprüfung vor Ort im Mai/Juni
  • bei bestandener Zulassungsprüfung: Einladung zur Einschreibung zum Universitätslehrgang
  • Einschreibung während der allgemeinen Zulassungsfrist

Notwendige Dokumente zur Online-Anmeldung

  • BA-Zeugnis und MA-Zeugnis oder Abschlusszeugnis eines fachlich in Frage kommenden Studiums, falls das Studium bereits abgeschlossen wurde
  • aktuelle Inskriptionsbestätigung, falls das Studium noch nicht abgeschlossen wurde (das Zeugnis ist bis zur Einschreibung nachzureichen!)
  • Fächer- und Notenübersicht des BA- und MA-Studiums (Transcript of Records)
  • offizielle Bestätigung des Hauptfaches, sofern dieses nicht aus den anderen Unterlagen hervorgeht (z.B. „Bachelor of Music“ ist nicht ausreichend!)

Form der Dokumente

  • Die Dokumente können als PDF im Anmeldeformular hochgeladen werden.
  • Sofern die genannten Zeugnisse und offizielle Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, muss eine offizielle Übersetzung mit eingereicht werden.

Aufbau der Zulassungsprüfung

Wenn eine Einladung zur Zulassungsprüfung erfolgt, ist vor Ort ein Instrumentalvorspiel zur Feststellung der künstlerischen Eignung abzulegen.

Für die Zulassungsprüfung ist ein Programm vorzulegen, welches

  • 1 Streichquartett von W. A. Mozart oder von L. v. Beethoven
  • 1 romantisches Streichquartett
  • 1 Streichquartett freier Wahl enthalten muss.

Das Vorspielprogramm sollte eine Dauer von mindestens 30 Minuten aufweisen. Aus den gewählten Stücken wählt die Prüfungskommission ein Vorspielprogramm.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus dem positiven Abschluss der Lehrveranstaltungen und der Zwischenprüfung sowie der positiv absolvierten Abschlussprüfung in Form eines öffentlichen Konzerts.

Die Lehrgangsgebühren betragen Euro 960,- pro Semester.

Auftrittsmöglichkeiten bei Universitätskonzerten und -veranstaltungen inner- wie außerhalb Salzburgs sind Bestandteil des Lehrgangs.

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