
The International Society of Mozarteum University Salzburg finanziert ein Ensemblestipendium für Studierende oder Absolvent*innen der Universität Mozarteum - interdisziplinäre Konzepte sind willkommen!
+++ Anmeldung zur Zulassungsprüfung für IGP, Lehramt Musik und Pre-College noch bis zum 28.03.2025 möglich - alle weiteren Infos auf den Studienseiten! +++
Das Bachelorstudium Instrumental- & Gesangspädagogik dient der künstlerischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Vorbildung. Studienziel ist entsprechend der Erwerb differenzierter künstlerischer, pädagogischer und wissenschaftlicher Kompetenzen zur Vermittlung von Musik in diversen Erscheinungsformen. Mit dem erfolgreichen Studienabschluss wird die Lehrbefähigung für österreichische Musikschulen im jeweiligen Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) sowie im jeweiligen Wahlpflichtmodul (Schwerpunkt) erteilt.
Umfang
8 Semester / 240 ECTS-AP
Unterrichtssprache
Deutsch
Anmeldezeitraum
1.2.–28.3.2025
Zulassungsprüfungen
Sommersemester jeden Jahres
zu den Terminen
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Folgende Instrumente können im Pflichtfach bzw. Instrument für den Bachelorstudiengang Instrumental- & Gesangspädagogik Jazz/Pop am Studienort Innsbruck gewählt werden:
Das Studium befähigt zum Erteilen von qualifiziertem Musikunterricht entsprechend dem jeweiligen Studienprofil im Rahmen von Musikschulen, in Kooperationen mit allgemeinbildenden Schulen, in freier Tätigkeit sowie an Universitäten, Hochschulen und anderen postsekundären Bildungseinrichtungen.
Darüber hinaus eröffnet es viele andere mit diesem Bereich verwandte musikpädagogische und musikpraktische Tätigkeitsfelder. Dazu gehören u.a. das eigene solistische Musizieren, das Musizieren im Ensemble und im Orchester, musikbezogene Forschung, das Musikmanagement sowie die Musikvermittlung in den Bereichen Musiktheater, Konzert, Presse, Verlag und Medien.
Das Bachelorstudium IGP gliedert sich in folgende künstlerische, pädagogische und wissenschaftliche Modulgruppen:
Im Rahmen der Wahlpflichtmodule (Schwerpunkte) werden verschiedene Profile angeboten, von denen jede*r Studierende mindestens eines absolvieren muss:
Mit dem erfolgreichen Studienabschluss wird die Lehrbefähigung für österreichische Musikschulen im jeweiligen Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) sowie im jeweiligen Wahlpflichtmodul (Schwerpunkt) Zweites Instrument/Gesang erteilt. Darüber hinaus können mit Abschluss des entsprechenden Wahlpflichtmoduls (Schwerpunktes) Lehrbefähigungen in den Schwerpunkten Musik und Bewegung für die Elementar- und Grundstufe an Musikschulen (EMP), Musiktheorie und Neue Medien erworben werden.
Die Bachelorprüfung (= der Bachelorabschluss) besteht aus dem positiven Abschluss der Lehrveranstaltungen und Prüfungen aller Module sowie der Erstellung einer Bachelorarbeit. Zu den kommissionellen Prüfungen zählen eine künstlerische Prüfung im ZKF am Ende des 4. und am Ende des 8. Semesters, eine künstlerische Prüfung in Klavier (Pflichtfach) am Ende des 4. Semesters (je nach gewähltem ZKF), eine Prüfung in Instrumental- & Gesangspädagogik in der Regel am Ende des 8. Semesters, eine Prüfung in Fachdidaktik/Lehrpraxis des ZKF in der Regel am Ende des 8. Semesters sowie ggf. vorgesehene Prüfungen im gewählten Wahlpflichtmodul (Schwerpunkt).
Link zum Semesterplan (Studium & Instrument selbstständig auswählen)
Notwendige Dokumente zur Online-Anmeldung
Form der Dokumente
Zulassungsprüfung BA IGP ZKF Jazz/Pop
Die Zulassungsprüfung im jeweiligen ZKF Jazz/Pop wird solistisch und mit Rhythmusgruppe (Band) absolviert. Die Rhythmusgruppe wird gestellt. Das Vorspiel mit eigener Band ist nicht zulässig. Das Notenmaterial ist spätestens zwei Wochen vor den Zulassungsprüfungen als PDF-Datei an das Departmentsekretariat Musikpädagogik Innsbruck zu übermitteln sowie in zweifacher Ausführung zur Prüfung mitzubringen. Im Rahmen der Zulassungsprüfung können auf Wunsch der Prüfungskommission die Blattspielfähigkeiten (bzw. Blattsingfähigkeiten, nur für ZKF Gesang Jazz/Pop) und fachspezifische Kompetenzen im Bereich Jazz/Pop überprüft werden.
Die Prüfungsanforderungen sind im Anhang angeführt, wenigstens ein Stück ist auswendig vorzutragen bzw. im ZKF Gesang Jazz/Pop ist das gesamte Programm auswendig vorzutragen. Anforderungen an alle Instrumente sind:
Anforderungen je Instrument:
Trompete Jazz/Pop (ZKF)
Posaune Jazz/Pop (ZKF)
Saxofon, Klarinette, Flöte Jazz/Pop (ZKF)
Klavier Jazz/Pop (ZKF)
E-Bass, Kontrabass Jazz/Pop (ZKF)
Gesang Jazz/Pop (ZKF)
Eines der vier Stücke ist a Capella vorzutragen, ein Stück kann eine Eigenkomposition sein. Mindestens zwei Stücke müssen mit Band vorgetragen werden. Das gesamte Programm ist auswendig vorzutragen
Gitarre Jazz/Pop (ZKF)
Schlagzeug Jazz/Pop (ZKF)
Prüfungsanforderungen (nicht für ZKF Jazz/Pop): Vorzutragen sind drei Stücke verschiedener Stilrichtungen ab dem Schwierigkeitsgrad von:
Zudem ist leichtes Blattspiel obligat.
Prüfungsanforderungen (nur für ZKF Jazz Pop): Vorzutragen sind drei Stücke verschiedener Stilrichtungen ab dem Schwierigkeitsgrad von:
Prüfungsanforderungen schriftlicher Prüfungsteil:
Prüfungsanforderungen mündlicher Prüfungsteil:
Ein Link mit Prüfungsbeispielen ist auf der Homepage der Universität Mozarteum Salzburg abrufbar: https://www.moz.ac.at/de/studium/service-support/der-weg-zur-zulassung#vorbereitungshilfen-musiktheorie
Vorlage eines Motivationsschreibens zur Studienwahl Instrumental- und Gesangspädagogik (circa eine DIN-A4 Seite). Gestaltung einer musikpraktischen Gruppenarbeit mit einer Kleingruppe von Mitbewerber*innen, Dauer ca. 5-10 Minuten. Hier sollen die eigenen musikpädagogischen Stärken aufgezeigt werden. Das Thema kann frei gewählt werden, bspw. ein Warm-up, eine Bodypercussion, eine Improvisation, Erarbeitung eines Liedes oder einfachen Chorstückes, Erarbeitung eines einfachen Kammermusikstückes. Gespräch mit der Prüfungskommission auf Basis des Motivationsschreibens, des Prüfungsprogramms (ZKF) und der musikpraktischen Gruppenarbeit.
Alle Bewerber*innen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, müssen bis spätestens zur Einschreibung Deutschkenntnisse vorweisen.
Ablauf des Verfahrens:
Liste der Prüfungstermine
Die Wiederholung der Zulassungsprüfung bei Nichtbestehen ist nur in ihrer Gesamtheit und erst wieder im nächsten Studienjahr möglich. Es ist nicht möglich, eine Prüfung im gleichen Jahr zu wiederholen. Die Zulassungsprüfung kann unbeschränkt oft wiederholt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Universität Mozarteum Salzburg bei Vorliegen einer Behinderung bzw. einer chronischen Erkrankung verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten bei der Zulassungsprüfung und während des Studiums anbietet.
Falls dies für Sie zutrifft und Sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte an Claudia Haitzmann: claudia.haitzmann@moz.ac.at oder +43 676 88122 337.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Studienbeginn: