Die Zulassung zum Masterstudium Instrumental setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums (BA) oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Universität, Hochschule) voraus (§ 64 Abs. 3 UG 2002).
Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist außerdem die bestandene Zulassungsprüfung. Zu dieser ist zunächst eine Online-Anmeldung erforderlich, bei der die notwendigen Dokumente sowie ein Bewerbungsvideo hochzuladen sind. Erst nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen und positiver Beurteilung des Bewerbungsvideos erfolgt eine Einladung zur Zulassungsprüfung.
ACHTUNG:
- Die Prüfung der Unterlagen des Vorstudiums und die Bewertung des Videos kann bis zu 6 Wochen dauern! Eine frühzeitige Anmeldung wird daher empfohlen.
- Sie können sich nur für Studien bewerben, für die Sie noch keinen Abschluss erworben haben!
- Eine Doppelanmeldung zur Zulassungsprüfung MA Klavierkammermusik und Liedgestaltung (Department für Tasteninstrumente) und MA Lied (Department für Gesang) ist zulässig.
Auf Grundlage der eingesendeten Bewerbungsvideos wird von der Prüfungskommission eine Auswahl getroffen. Die ausgewählten Bewerber*innen werden zur Zulassungsprüfung vor Ort eingeladen. Diese besteht aus einem Instrumentalvorspiel sowie ggf. der Überprüfung der Deutschkenntnisse.