Basstuba

Bachelor IGP Innsbruck
BA
Detailbild einer Tuba | © Brian Matangelo

Das Bachelorstudium Instrumental- & Gesangspädagogik dient der künstlerischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Vorbildung. Studienziel ist entsprechend der Erwerb differenzierter künstlerischer, pädagogischer und wissenschaftlicher Kompetenzen zur Vermittlung von Musik in diversen Erscheinungsformen. Mit dem erfolgreichen Studienabschluss wird die Lehrbefähigung für österreichische Musikschulen im jeweiligen Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) sowie im jeweiligen Wahlpflichtmodul (Schwerpunkt) erteilt.

Allgemeine Studieninformationen

Das Studium befähigt zum Erteilen von qualifiziertem Musikunterricht entsprechend dem jeweiligen Studienprofil im Rahmen von Musikschulen, in Kooperationen mit allgemeinbildenden Schulen, in freier Tätigkeit sowie an Universitäten, Hochschulen und anderen postsekundären Bildungseinrichtungen.

Darüber hinaus eröffnet es viele andere mit diesem Bereich verwandte musikpädagogische und musikpraktische Tätigkeitsfelder. Dazu gehören u.a. das eigene solistische Musizieren, das Musizieren im Ensemble und im Orchester, musikbezogene Forschung, das Musikmanagement sowie die Musikvermittlung in den Bereichen Musiktheater, Konzert, Presse, Verlag und Medien.

Das Bachelorstudium IGP gliedert sich in folgende künstlerische, pädagogische und wissenschaftliche Modulgruppen:

  • Zentrales Künstlerisches Fach/ZKF
  • Künstlerisches Profil des ZKF, Pflichtfach Klavier
  • Klavierpraktikum (Gitarre-/Harfepraktikum)
  • Kammermusik/Ensemble
  • Musikpädagogik/Fachdidaktik
  • Körper- und Sprachschulung
  • Musiktheorie
  • Musikwissenschaft
  • Musikalische Gruppenfächer
  • Wahlpflichtmodul (Schwerpunkt), Freie Wahlfächer
  • Bachelorarbeit

 

Im Rahmen der Wahlpflichtmodule (Schwerpunkte) werden verschiedene Profile angeboten, von denen jede*r Studierende mindestens eines absolvieren muss:

  • Instrument/Gesang in der Elementar-, Unter- und Mittelstufe an Musikschulen (Salzburg, Innsbruck)
  • Chor- und Ensembleleitung (Salzburg, Innsbruck)
  • Musiktheorie/Gehörbildung (Salzburg)
  • Neue Medien (Salzburg)
  • Alte Musik (Salzburg, Innsbruck)
  • Jazz/Pop (Salzburg, Innsbruck)
  • Volksmusik (nicht für ZKF Volksmusikinstrumente) (Salzburg, Innsbruck)
  • Korrepetition (nur für ZKF Klavier) (Salzburg, Innsbruck)

 

Mit dem erfolgreichen Studienabschluss wird die Lehrbefähigung für österreichische Musikschulen im jeweiligen Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) sowie im jeweiligen Wahlpflichtmodul (Schwerpunkt) Zweites Instrument/Gesang erteilt. Darüber hinaus können mit Abschluss des entsprechenden Wahlpflichtmoduls (Schwerpunktes) Lehrbefähigungen in den Schwerpunkten Musik und Bewegung für die Elementar- und Grundstufe an Musikschulen (EMP), Musiktheorie und Neue Medien erworben werden.

Die Bachelorprüfung (= der Bachelorabschluss) besteht aus dem positiven Abschluss der Lehrveranstaltungen und Prüfungen aller Module sowie der Erstellung einer Bachelorarbeit. Zu den kommissionellen Prüfungen zählen eine künstlerische Prüfung im ZKF am Ende des 4. und am Ende des 8. Semesters, eine künstlerische Prüfung in Klavier (Pflichtfach) am Ende des 4. Semesters (je nach gewähltem ZKF), eine Prüfung in Instrumental- & Gesangspädagogik in der Regel am Ende des 8. Semesters, eine Prüfung in Fachdidaktik/Lehrpraxis des ZKF in der Regel am Ende des 8. Semesters sowie ggf. vorgesehene Prüfungen im gewählten Wahlpflichtmodul (Schwerpunkt).

Link zum Semesterplan (Studium & Instrument selbstständig auswählen)

Notwendige Dokumente zur Online-Anmeldung

  • tabellarischer Lebenslauf mit Foto
  • Motivationsschreiben (circa eine DIN-A4 Seite)
  • (Abschluss-)Zeugnisse sowie Prüfungs- und Notenauszüge (Transcript of Records) aller künstlerischer und/oder pädagogischer Vorstudien
  • Bewerber*innen mit ausländischen Unterlagen müssen neben dem jeweiligen Original eine amtliche Übersetzung ihrer Dokumente in Deutsch oder Englisch beifügen.ggf. Deutschnachweis

Form der Dokumente

  • Die Dokumente können als PDF im Anmeldeformular hochgeladen werden.
  • Sofern die genannten Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, muss eine offizielle Übersetzung mit eingereicht werden.

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