Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zum Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
Für interne und externe Bewerber*innen ist die Aufnahme in das jeweilige Masterstudium nur nach Erfüllung der Zulassungsbedingungen sowie nach Maßgabe der vorhandenen Studienplätze möglich.
Die Bewerber*innen haben außerdem im Rahmen einer Zulassungsprüfung das künstlerische und pädagogische Potential zur Bewältigung des jeweiligen Masterstudiums nachzuweisen.
Als fachlich in Frage kommendes Studium für den Master Instrumental- & Gesangspädagogik gilt jedenfalls der Abschluss des Bachelorstudiums Instrumental- & Gesangspädagogik mit demselben Zentralen Künstlerischen Fach an der Universität Mozarteum. Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das Rektorat berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Leistungsnachweisen zu verbinden, die innerhalb der ersten zwei Semester des jeweiligen Masterstudiums abzulegen sind.
Anmeldung zur Zulassungsprüfung
Die Anmeldung zur Zulassungsprüfung erfolgt über über das Anmeldeportal für Studienbewerber*innen.
Die Anmeldung darf nur an einem Studienstandort, Salzburg oder Innsbruck, erfolgen. Eine Doppelanmeldung an beiden Studienstandorten ist unzulässig und wird abgemeldet.
Notwendige Dokumente zur Online-Anmeldung
- tabellarischer Lebenslauf mit Foto
- Bachelorzeugnis (oder Abschlusszeugnis eines gleichwertigen IGP-Studiums)
- offizielle Bestätigung des Hauptfaches/Instruments, sofern dieses nicht aus den anderen Unterlagen hervorgeht (z.B. „Bachelor of Music“ ist nicht ausreichend!)
- (Abschluss-)Zeugnisse sowie Prüfungs- und Notenauszüge (Transcript of Records) aller künstlerischer und/oder pädagogischer Vorstudien
- ggf. Deutschnachweis
Form der Dokumente
- Die Dokumente können als PDF im Anmeldeformular hochgeladen werden.
- Sofern die genannten Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, muss eine offizielle Übersetzung mit eingereicht werden.