Fagott

Master Instrumentalstudium
MA
Fagott | © Christian Schneider

Das Masterstudium Fagott baut auf den im Grundstudium erworbenen Kompetenzen auf. Mit dem Schwerpunkt auf der Entwicklung der Hör- und Wahrnehmungsfähigkeit sowie der Kenntnis von Organisations-, Kompositions- und Analysemodellen der Musik vermittelt dieser Studiengang alle notwendigen Fähigkeiten für einen erfolgreichen Einstieg in die Berufswelt.

 

Allgemeine Studieninformationen

Der Fokus liegt auf praxisorientierter Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen und künstlerischen Berufsvorbildung auf der Grundlage von fachlich in Frage kommenden Bachelorstudien. Das Instrumentalstudium befähigt zur Berufsausübung für folgende sich den Studierenden anbietende Felder:

  • Solist*in
  • Kammermusiker*in
  • Orchestermusiker*in (beispielsweise im Kammer-, Opern- und Symphonieorchester, Orchester und Ensembles für zeitgenössische Musik, Orchester und Ensembles für historische Instrumente)
  • Freischaffende*r Künstler*in

Das Curriculum ist kompetenzorientiert. Studierende sollten nach Absolvierung des Masterstudiums:

  • Ihr Instrument auf höchstem Niveau souverän beherrschen und sich professionell präsentieren können
  • in ihrer künstlerischen Arbeit frei und selbstständig sein
  • sich kritisch mit künstlerischen und wissenschaftlichen Fragestellungen auseinandersetzen
  • in der Lage sein, professionell im Orchester/Ensemble zu musizieren
  • in der Lage sein, die Arbeit in einer Kammermusikformation bzw. in einem Ensemble mit Teamgeist künstlerisch konstruktiv mitzugestalten
  • vertiefte Kenntnisse über verschiedene Spieltechniken erlangt haben
  • vertiefte Kenntnisse der Orchesterliteratur und Beherrschung der relevanten Orchesterstellen erworben haben
  • vertiefte Kenntnisse und Beherrschung der solistischen und kammermusikalischen Literatur verschiedener Epochen erlangt haben
  • vertiefte Kenntnisse über Stilistik und Repertoire besitzen
  • wissenschaftliche Arbeitstechniken beherrschen und künstlerische Inhalte fundiert analysieren, interpretieren und schriftlich ausarbeiten können
  • audiovisuelle Medien für Selbstpräsentationen (Wettbewerbseinreichungen, Demoaufnahmen, Internetauftritte etc.) einsetzen können
  • Einblicke in die Bereiche zur physischen und mentalen Gesunderhaltung, zum Selbstmanagement und zur Optimierung der Leistungsfähigkeit erhalten haben
  • durch gezielte Vertiefung im Rahmen der (Freien) Wahlfächer, ihre individuellen Interessen im Sinne des Lebenslangen Lernens über das eigene Fachgebiet hinaus weiterentwickeln

Das viersemestrige Masterstudium ist modular aufgebaut. Ein Modul ist die Zusammenfassung von Lehr- und Lerninhalten zu thematisch und didaktisch sinnvollen Einheiten des Studiums. Die Bezeichnungen und inhaltlichen Umschreibungen (Studienziele) der einzelnen Module sowie die Zahl der für jedes Modul zu erreichenden ECTS-Anrechnungspunkte und die Art der Leistungsbeurteilung sind im Curriculum festgelegt. Die Modulbeschreibungen verweisen auf die entsprechenden Lernergebnisse und Kompetenzen.

Das Masterstudium ist ein Präsenzstudium und kann nicht – auch nicht in Teilen – als Fernstudium angeboten werden. Die Lehrveranstaltungen aus dem Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) sowie dem übrigen Künstlerischen Einzelunterricht (KE) sind aufbauend gestaltet. Voraussetzung für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen aus dem ZKF oder KE ist in jedem Semester – mit Ausnahme des ersten – die positive Beurteilung des vorhergehenden Semesters.

Das Curriculum bietet einen Überblick über die zu absolvierenden Lehrveranstaltungen, die zu Modulgruppen zusammengefasst sind. 

Online sind die Lehrveranstaltungen im Curriculum Support sichtbar:

Link zum Semesterplan

Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums (BA) oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Universität, Hochschule) voraus (§ 64 Abs. 3 UG 2002). 

Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist außerdem die bestandene Zulassungsprüfung.  Diese wird einmal jährlich angeboten und besteht aus einem Instrumentalvorspiel und ggf. dem Nachweis der Deutschkenntnisse.
Alle Informationen zur Zulassungsprüfung finden Sie unter "Informationen zum Zulassungsverfahren" weiter unten auf der Seite.

ACHTUNG: Sie können sich nur für Studien bewerben, für die Sie noch keinen Abschluss erworben haben! 

Studierenden des Masterstudiums wird empfohlen, ein Auslandssemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere die Semester 2 und 3 des Studiums in Frage. Neben den fachwissenschaftlichen Kompetenzen können durch einen Studienaufenthalt im Ausland folgende Qualifikationen erworben werden:

  • Erwerb und Vertiefung von fachspezifischen Fremdsprachekenntnissen
  • Erwerb und Vertiefung von allgemeinen Sprachkompetenzen (Sprachverständnis, Konversation, etc.)
  • Erwerb und Vertiefung von organisatorischen Kompetenzen durch eigenständige Planung des Studienalltags in internationalen Verwaltungs- und Hochschulstrukturen
  • Kennenlernen und Studieren in internationalen Studiensystemen sowie Erweiterung der eigenen Fachperspektive
  • Erwerb und Vertiefung von interkulturellen Kompetenzen

Die Anerkennung von im Auslandsstudium absolvierten Prüfungen als Pflichtfach, Wahlfach bzw. Freies Wahlfach erfolgt durch die*den Studiendirektor*in. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der*dem Antragsteller*in unmittelbar nach dem Auslandsaufenthalt vorzulegen.

Details unter: Internationales

Informationen zum Zulassungsverfahren

Die Zulassung zum Masterstudium Instrumental setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums (BA) oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Universität, Hochschule) voraus (§ 64 Abs. 3 UG 2002). 

Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist außerdem die bestandene Zulassungsprüfung. Zu dieser ist zunächst eine Online-Anmeldung erforderlich, bei der die notwendigen Dokumente hochzuladen sind. Nach Bearbeitung Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Einladung, um Ihr Bewerbungsvideo in Muvac hochzuladen. Bei positiver Beurteilung des Bewerbungsvideos erfolgt eine Einladung zur Zulassungsprüfung. Diese findet vor Ort in Salzburg statt.

ACHTUNG:

  • Die Prüfung der Unterlagen des Vorstudiums kann bis zu 6 Wochen dauern! Eine frühzeitige Anmeldung wird daher empfohlen.
  • Die Beurteilung des Bewerbungsvideos erfolgt erst nach Einsendeschluss der Videos (20.03.2025) und kann bis zu 4 Wochen dauern!
  • Sie können sich nur für Studien bewerben, für die Sie noch keinen Abschluss erworben haben!

Auf Grundlage der eingesendeten Bewerbungsvideos wird von der Prüfungskommission eine Auswahl getroffen. Die ausgewählten Bewerber*innen werden zur Zulassungsprüfung vor Ort eingeladen. Diese besteht aus einem Instrumentalvorspiel sowie ggf. der Überprüfung der Deutschkenntnisse.

Zur Online-Anmeldung sind folgende Dokumente notwendig: 

  • BA-Zeugnis oder Abschlusszeugnis eines fachlich in Frage kommenden Studiums, falls das Studium bereits abgeschlossen wurde
  • aktuelle Inskriptionsbestätigung, falls das Studium noch nicht abgeschlossen wurde (das Zeugnis ist bis zur Einschreibung nachzureichen!)
  • Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Records) des BA-Studiums
  • offizielle Bestätigung des Hauptfaches/Instruments, sofern dieses nicht aus den anderen Unterlagen hervorgeht (z.B. „Bachelor of Music“ ist nicht ausreichend!)
  • Sofern weitere Vorstudien vorhanden sind, ist zusätzlich eine vollständige Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Records) aller künstlerischen und pädagogischen Master- und Diplomstudien hochzuladen.

Form der Dokumente

  • Die Dokumente können als PDF im Anmeldeformular hochgeladen werden.
  • Sofern die genannten Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, muss eine offizielle Übersetzung mit eingereicht werden.

Hinweis: Wenn Sie die Zulassungsprüfung bestehen und einen Studienplatz erhalten, müssen die Dokumente spätestens bei der Einschreibung den Beglaubigungsbestimmungen entsprechen. 

Achtung: Das Bewerbungsvideo ist noch nicht bei der Bewerbung mit hochzuladen. Die Einladung zum Upload erfolgt erst nach Bearbeitung Ihrer Bewerbung.

Zur Anmeldung sind mehrere Schritte notwendig. Bewerber*innen, die bereits an einer österreichischen Universität studiert haben, beginnen mit Schritt 3.

1. Erstellung eines Basisaccounts in MOZonline
2. in MOZonline: Ausfüllen der verpflichtenden Statistik UHstat1 (Voranmeldung zum Studium) und Notieren der Antragsnummer (wird in der Bestätigungs-E-Mail mitgeteilt)
3. Erstellen eines Bewerbungsaccounts in Muvac
4. Ausfüllen des eigenen Profils in Muvac (in jedem Fall notwendig: persönliche Daten, Angabe der Expertise passend zum Studienwunsch, im Lebenslauf: aktuelle Beschäftigung sowie eine Angabe zur bisherigen Ausbildung)

im Bewerbungszeitraum:

5. Aufrufen des gewünschten Studiums in Muvac (unter Durchsuchen -> Studium)
6. Ausfüllen des Bewerbungsformulars in Muvac („Jetzt bewerben“) – im Formular ist an der entsprechenden Stelle die Antragsnummer (siehe Schritt 2) oder die österreichische Matrikelnummer anzugeben

Eine ausführliche Anleitung mit Screenshots finden Sie demnächst HIER.

Die Kommunikation während des Bewerbungsverfahrens erfolgt je nach Studium über Muvac oder E-Mails. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie während des gesamten Bewerbungsverfahrens unter der im Profil eingetragenen E-Mailadresse erreichbar sind und regelmäßig überprüfen, ob Sie in Muvac neue Nachrichten erhalten haben. Sie können in Ihrem eigenen Profil einstellen, dass Sie bei neuen Nachrichten in Muvac per E-Mail informiert werden (Kontoeinstellungen -> Benachrichtigungen).
Sollten sich Änderungen bei Ihren Kontaktdaten ergeben, so aktualisieren Sie Ihr Profil bitte selbstständig.
  • Anmeldung im Bewerbungszeitraum online über das Bewerbungsportal Muvac (ACHTUNG: Anmeldung nur möglich, wenn Angaben und Dokumente vollständig!)
  • nach der Bearbeitung Ihrer Online-Bewerbung: Einladung zur Videosichtung in Muvac, dort ist das Bewerbungsvideo bis zum angegebenen Termin hochzuladen
  • bei positiver Beurteilung des Bewerbungsvideos: Einladung zur Zulassungsprüfung vor Ort (die Einladung wird über Muvac gesendet)
  • in Muvac: Zu- oder Absage der Teilnahme an der Zulassungsprüfung, ggf. Angabe des Prüfungsprogramms für die ZKF-Prüfung
  • Teilnahme an der Zulassungsprüfung vor Ort
  • bei bestandener Zulassungsprüfung und Erhalt eines Studienplatzes: Einladung zur Einschreibung zum Studium
  • persönliche Einschreibung während der allgemeinen Zulassungsfrist
Die Wiederholung der Zulassungsprüfung bei Nichtbestehen ist nur in ihrer Gesamtheit und erst wieder im nächsten Studienjahr möglich. Es ist nicht möglich, eine Prüfung im gleichen Jahr zu wiederholen. Die Zulassungsprüfung kann unbeschränkt oft wiederholt werden.

Anhand der eingesendeten Videos wird durch die Prüfungskommission eine Vorauswahl getroffen. 

Inhalt des Videos:

  • Das Video soll aus Werken nach eigener Wahl aus dem Prüfungsprogramm MA Fagott (siehe Teilprüfung A) bestehen und auf einer Videoplattform nach Wahl hochgeladen werden.

Die Länge der Aufnahme soll 15-20 Minuten betragen.

Allgemeine Informationen zum Bewerbungsvideo sind nachfolgend aufgelistet und dringend zu beachten!

Nachdem Ihre Bewerbung bearbeitet wurde, erhalten Sie in Muvac eine Einladung zur Videosichtung. Ihre Teilnahme ist bis 20.03.2025 zu bestätigen. Bei der Bestätigung der Teilnahme ist das Video mit hochzuladen.
Wenn Sie Ihre Teilnahme an der Videosichtung nicht rechtzeitig in Muvac bestätigen und dementsprechend auch kein Video hochladen, wird Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt und führt zu dem Status „nicht angetreten“. Der Bewerbungsprozess würde in diesem Fall an dieser Stelle für Sie enden.

Die Videodateien sind von den Bewerber*innen selbstständig zu erstellen und im Bewerbungsportal Muvac hochzuladen. Dabei sind folgende Richtlinien dringend zu beachten:

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gesicht und Körper im Video zu sehen sind.
  • Das Video soll die bestmögliche Qualität in Bild und Ton haben. Videos mit ungenügender Ton- und/oder Bildqualität werden nicht berücksichtigt.
  • Die Tonaufnahme im Video darf nicht elektronisch verstärkt oder verändert werden.
  • Videoschnitt ist unzulässig* – die Aufnahme darf nicht geschnitten sein und muss von Anfang bis Ende durchlaufen. Pro Bewerbung ist genau ein Video einzureichen.
  • Angaben zu Inhalt und Dauer des Videos je Instrument sind auf den Studienseiten angeführt.
  • Wenn möglich sind in der Videobeschreibung (Titel des Videos in Muvac) die Namen der Stücke anzugeben.
*Ausnahmen: Für die Instrumentalstudien (Konzertfach) aller Streich- und Zupfinstrumente gilt: Das Video darf zwischen den Stücken geschnitten werden. Es ist pro Bewerbung genau ein Video einzureichen.

Klavierbegleitung im Video
 
Für folgende Instrumente ist eine Begleitung im Video empfohlen, aber nicht verpflichtend:
  • Streichinstrumente (außer bei Solostücken)
  • Blasinstrumente (Ausnahme für Blockflöte: Cembalobegleitung; für Oboe und Fagott: Klavier- oder Cembalobegleitung)

Die Datenschutzbestimmungen sind HIER zu finden.

Das vorgelegte Programm hat repräsentative Stücke aus mehreren Stilen oder Epochen für das jeweilige Instrument zu enthalten, die der technischen und stilistischen Vielfalt Rechnung tragen. Folgende Werke sind vorzubereiten:

  • ein Werk aus der Barockzeit oder Klassik (z.B. Telemann, Bach, Vivaldi, C.P.E. Bach, bis Mozart)
  • eine virtuose Etüde freier Wahl (z.B. Milde, Gatti, Bozza, Giampieri, Bitsch, Bozza)
  • ein weiteres Werk aus anderen Epochen (weder klassisch noch barock, z.B. Weber, Rossini, Saint-Säens, Schumann, Villa-Lobos, Boutry, Koechlin usw.)

Alle Bewerber*innen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, müssen bis spätestens zum Ende des 2. Semester Deutschkenntnisse nachweisen.

  • erforderliches Sprachniveau: mindestens A2 bis Ende des 2. Semesters (gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001)
  • Informationen zu den anerkannten Nachweisen finden sich HIER

Bewerbungsvideo: Upload in Muvac bis 20.3.2025
Teilprüfung A - Instrumentalvorspiel zur Feststellung der künstlerischen Eignung: 6.6.2025

Teilprüfung B - Feststellung der Deutschkenntnisse: Zertifikat (Vorlage bis zum Ende des 2. Semesters)

Gesamtübersicht aller aktuellen Prüfungstermine

Es wird darauf hingewiesen, dass die Universität Mozarteum Salzburg bei Vorliegen einer Behinderung bzw. einer chronischen Erkrankung verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten bei der Zulassungsprüfung und während des Studiums anbietet.

Falls dies für Sie zutrifft und Sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte an Claudia Haitzmann: claudia.haitzmann@moz.ac.at oder +43 676 88122 337.

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