Die Harfenistin Isla Biffin, Studierende im Masterstudium an der Universität Mozarteum, erhält für ihre herausragenden Studienleistungen das Jahresstipendium 2024/25 der Fondation Armand & Nicky Delvaux unter der Schirmherrschaft der Fondation de Luxembourg. Das Stipendium ist mit 20.000 Euro dotiert. Wir gratulieren herzlich!
Kammermusik für Streichquartett
Übersicht
Im Masterstudium Kammermusik für Streichquartett zielt darauf ab, die künstlerischen Fähigkeiten zu verfeinern und auf ein professionelles Niveau zu heben. Die Studierenden erhalten ein intensives Coaching durch erfahrene, international erfolgreiche Musiker*innen, professionalisieren ihre musikalischen Fähigkeiten und erwerben zudem praktische Kenntnisse in den Bereichen Kulturmanagement, Konzertprogrammierung und Marketing.
Studien- & Prüfungsmanagement
+43 676 88122 492
studienabteilung@moz.ac.at
Umfang
4 Semester / 120 ECTS-AP
Unterrichtssprache
Deutsch
Anmeldezeitraum
1.2.–28.2.2025
Zulassungsprüfungen
Sommersemester jeden Jahres
zu den Terminen
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Allgemeine Studieninformationen
Der Fokus liegt auf praxisorientierter Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen und künstlerischen Berufsvorbildung auf der Grundlage von fachlich in Frage kommenden Bachelorstudien. Das Instrumentalstudium befähigt zur Berufsausübung für folgende sich den Studierenden anbietende Felder:
- Solist*in
- Kammermusiker*in
- Orchestermusiker*in (beispielsweise im Kammer-, Opern- und Symphonieorchester, Orchester und Ensembles für zeitgenössische Musik, Orchester und Ensembles für historische Instrumente)
- Freischaffende*r Künstler*in
Das Curriculum ist kompetenzorientiert. Studierende sollten nach Absolvierung des Masterstudiums:
- Ihr Instrument auf höchstem Niveau souverän beherrschen und sich professionell präsentieren können
- in ihrer künstlerischen Arbeit frei und selbstständig sein
- sich kritisch mit künstlerischen und wissenschaftlichen Fragestellungen auseinandersetzen
- in der Lage sein, professionell im Orchester/Ensemble zu musizieren
- in der Lage sein, die Arbeit in einer Kammermusikformation bzw. in einem Ensemble mit Teamgeist künstlerisch konstruktiv mitzugestalten
- vertiefte Kenntnisse über verschiedene Spieltechniken erlangt haben
- vertiefte Kenntnisse der Orchesterliteratur und Beherrschung der relevanten Orchesterstellen erworben haben
- vertiefte Kenntnisse und Beherrschung der solistischen und kammermusikalischen Literatur verschiedener Epochen erlangt haben
- vertiefte Kenntnisse über Stilistik und Repertoire besitzen
- wissenschaftliche Arbeitstechniken beherrschen und künstlerische Inhalte fundiert analysieren, interpretieren und schriftlich ausarbeiten können
- audiovisuelle Medien für Selbstpräsentationen (Wettbewerbseinreichungen, Demoaufnahmen, Internetauftritte etc.) einsetzen können
- Einblicke in die Bereiche zur physischen und mentalen Gesunderhaltung, zum Selbstmanagement und zur Optimierung der Leistungsfähigkeit erhalten haben
- durch gezielte Vertiefung im Rahmen der (Freien) Wahlfächer, ihre individuellen Interessen im Sinne des Lebenslangen Lernens über das eigene Fachgebiet hinaus weiterentwickeln
Das viersemestrige Masterstudium ist modular aufgebaut. Ein Modul ist die Zusammenfassung von Lehr- und Lerninhalten zu thematisch und didaktisch sinnvollen Einheiten des Studiums. Die Bezeichnungen und inhaltlichen Umschreibungen (Studienziele) der einzelnen Module sowie die Zahl der für jedes Modul zu erreichenden ECTS-Anrechnungspunkte und die Art der Leistungsbeurteilung sind im Curriculum festgelegt. Die Modulbeschreibungen verweisen auf die entsprechenden Lernergebnisse und Kompetenzen.
Das Masterstudium ist ein Präsenzstudium und kann nicht – auch nicht in Teilen – als Fernstudium angeboten werden. Die Lehrveranstaltungen aus dem Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) sowie dem übrigen Künstlerischen Einzelunterricht (KE) sind aufbauend gestaltet. Voraussetzung für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen aus dem ZKF oder KE ist in jedem Semester – mit Ausnahme des ersten – die positive Beurteilung des vorhergehenden Semesters.
Das Curriculum bietet einen Überblick über die zu absolvierenden Lehrveranstaltungen, die zu Modulgruppen zusammengefasst sind.
Online sind die Lehrveranstaltungen im Curriculum Support sichtbar:
Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums (BA) oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Universität, Hochschule) voraus (§ 64 Abs. 3 UG 2002).
Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist außerdem die bestandene Zulassungsprüfung. Diese wird einmal jährlich angeboten und besteht aus einem Instrumentalvorspiel und ggf. dem Nachweis der Deutschkenntnisse.
Alle Informationen zur Zulassungsprüfung finden Sie unter "Informationen zum Zulassungsverfahren" weiter unten auf der Seite.
ACHTUNG: Sie können sich nur für Studien bewerben, für die Sie noch keinen Abschluss erworben haben!
Studierenden des Masterstudiums wird empfohlen, ein Auslandssemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere die Semester 2 und 3 des Studiums in Frage. Neben den fachwissenschaftlichen Kompetenzen können durch einen Studienaufenthalt im Ausland folgende Qualifikationen erworben werden:
- Erwerb und Vertiefung von fachspezifischen Fremdsprachekenntnissen
- Erwerb und Vertiefung von allgemeinen Sprachkompetenzen (Sprachverständnis, Konversation, etc.)
- Erwerb und Vertiefung von organisatorischen Kompetenzen durch eigenständige Planung des Studienalltags in internationalen Verwaltungs- und Hochschulstrukturen
- Kennenlernen und Studieren in internationalen Studiensystemen sowie Erweiterung der eigenen Fachperspektive
- Erwerb und Vertiefung von interkulturellen Kompetenzen
Die Anerkennung von im Auslandsstudium absolvierten Prüfungen als Pflichtfach, Wahlfach bzw. Freies Wahlfach erfolgt durch die*den Studiendirektor*in. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der*dem Antragsteller*in unmittelbar nach dem Auslandsaufenthalt vorzulegen.
Details unter: Internationales
Informationen zum Zulassungsverfahren
Die Zulassung zum Masterstudium Instrumental setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums (BA) oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Universität, Hochschule) voraus (§ 64 Abs. 3 UG 2002).
Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist außerdem die bestandene Zulassungsprüfung. Zu dieser ist zunächst eine Online-Anmeldung erforderlich, bei der die notwendigen Dokumentehochzuladen sind. Erst nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt eine Einladung zur Zulassungsprüfung.
ACHTUNG:
- Die Bewerbung kann nur für schon bestehende Streichquartette erfolgen! Alle Mitglieder haben eine separate Bewerbung mit den eigenen Daten auszufüllen. Bitte geben Sie die Namen der Mitglieder Ihres Quartetts in der Bewerbung an.
- Die Prüfung der Unterlagen des Vorstudiums kann bis zu 6 Wochen dauern! Eine frühzeitige Anmeldung wird daher empfohlen.
- Sie können sich nur für Studien bewerben, für die Sie noch keinen Abschluss erworben haben!
Die aufgrund ihrer Unterlagen ausgewählten Bewerber*innen werden zur Zulassungsprüfung vor Ort eingeladen. Diese besteht aus einem Instrumentalvorspiel sowie ggf. der Überprüfung der Deutschkenntnisse.
Zur Online-Anmeldung sind folgende Dokumente notwendig:
- BA-Zeugnis oder Abschlusszeugnis eines fachlich in Frage kommenden Studiums, falls das Studium bereits abgeschlossen wurde
- aktuelle Inskriptionsbestätigung, falls das Studium noch nicht abgeschlossen wurde (das Zeugnis ist bis zur Einschreibung nachzureichen!)
- Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Records) des BA-Studiums
- offizielle Bestätigung des Hauptfaches/Instruments, sofern dieses nicht aus den anderen Unterlagen hervorgeht (z.B. „Bachelor of Music“ ist nicht ausreichend!)
- Sofern weitere Vorstudien vorhanden sind, ist zusätzlich eine vollständige Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Records) aller künstlerischen und pädagogischen Master- und Diplomstudien hochzuladen.
Form der Dokumente
- Die Dokumente können als PDF im Anmeldeformular hochgeladen werden.
- Sofern die genannten Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, muss eine offizielle Übersetzung mit eingereicht werden.
Hinweis: Wenn Sie die Zulassungsprüfung bestehen und einen Studienplatz erhalten, müssen die Dokumente spätestens bei der Einschreibung den Beglaubigungsbestimmungen entsprechen.
1. Erstellung eines Basisaccounts in MOZonline [Link]
2. in MOZonline: Ausfüllen der verpflichtenden Statistik UHstat1 (Voranmeldung zum Studium) und Notieren der Antragsnummer (wird in der Bestätigungs-E-Mail mitgeteilt)
3. Erstellen eines Bewerbungsaccounts in Muvac [Link]
4. Ausfüllen des eigenen Profils in Muvac (in jedem Fall notwendig: persönliche Daten, Angabe der Expertise passend zum Studienwunsch, im Lebenslauf: aktuelle Beschäftigung sowie eine Angabe zur bisherigen Ausbildung)
im Bewerbungszeitraum:
5. Aufrufen des gewünschten Studiums in Muvac (unter Durchsuchen -> Studium)
6. Ausfüllen des Bewerbungsformulars in Muvac („Jetzt bewerben“) – im Formular ist an der entsprechenden Stelle die Antragsnummer (siehe Schritt 2) oder die österreichische Matrikelnummer anzugeben
Die Kommunikation während des Bewerbungsverfahrens erfolgt je nach Studium über Muvac oder E-Mails. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie während des gesamten Bewerbungsverfahrens unter der im Profil eingetragenen E-Mailadresse erreichbar sind und regelmäßig überprüfen, ob Sie in Muvac neue Nachrichten erhalten haben. Sie können in Ihrem eigenen Profil einstellen, dass Sie bei neuen Nachrichten in Muvac per E-Mail informiert werden (Kontoeinstellungen -> Benachrichtigungen).
Die Zulassungsprüfung besteht aus einer (etwa 30-minütigen) künstlerischen Präsentation, in der ein Werk der Wiener Klassik (oder Teile daraus) sowie ein Werk der Romantik oder der Moderne vorgetragen werden müssen. Die*der Bewerber*in bestreitet diese Präsentation gemeinsam mit den anderen Bewerber*innen (Streichquartett).
Repräsentative Werke für Master Streichquartett:
Mozart: Streichquartett in d-moll, KV 421 // Mendelssohn: Streichquartett in a-moll, Op.13 // Schostakowitsch: Streichquartett Nr. 8 in c-moll, Op.110
Alle Bewerber*innen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, müssen bis spätestens zum Ende des 2. Semester Deutschkenntnisse nachweisen.
- erforderliches Sprachniveau: mindestens A2 bis Ende des 2. Semesters (gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001)
- Informationen zu den anerkannten Nachweisen finden sich HIER
- Prüfungsanmeldung im Bewerbungszeitraum online über das Anmeldeportal für Studienbewerber*innen
(ACHTUNG: Anmeldung nur möglich, wenn Dokumente vollständig!) - Teilnahme an der Zulassungsprüfung vor Ort im Mai/Juni
- bei bestandener Zulassungsprüfung: Einladung zur Einschreibung zum Studium
- Einschreibung während der allgemeinen Zulassungsfrist
Es wird darauf hingewiesen, dass die Universität Mozarteum Salzburg bei Vorliegen einer Behinderung bzw. einer chronischen Erkrankung verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten bei der Zulassungsprüfung und während des Studiums anbietet.
Falls dies für Sie zutrifft und Sie eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, dann wenden Sie sich bitte an Claudia Haitzmann: claudia.haitzmann@moz.ac.at oder +43 676 88122 337.
Noch Fragen?
Hier finden Sie weitere Informationen zum Studienbeginn: