Deutsch für das Studium
Übersicht
Zur Zulassung sind je nach Studium bzw. Lehrgang verschiedene Deutschkenntnisse (oder selten auch Englischkenntnisse) notwendig. Alle, deren Erstsprache nicht der Unterrichtssprache entspricht, müssen bis zu einem definierten Zeitpunkt ihre Sprachkenntnisse nachweisen.
Infos zu den Sprachkenntnissen
Sprachniveau Deutsch
- Pre-College Salzburg bis 11 Jahre (als Stichtag für die Altersangabe zählt der 1. Oktober)
Postgraduate-Universitätslehrgänge (alle ZKF)
→ kein Sprachniveau erforderlich
- Pre-College Salzburg, 12-14 Jahre (als Stichtag für die Altersangabe zählt der 1. Oktober)
→ A1 Sprachniveau (zum Zeitpunkt der Zulassung*)
- Pre-College Salzburg, ab 15 Jahren
BA Instrumentalstudium (alle ZKF)
BA & MA Komposition
BA & MA Chordirigieren bzw. Orchesterdirigieren
BA & MA Gesang, MA Barockgesang
MA Lied
MA Oper & Musiktheater
MA Historische Aufführungspraxis
MA Cembalo, Hammerklavier, Klavier Solo, Klavierduo, Klavierkammermusik, Korrepetition für Musiktheater, Orgel
MA Blockflöte, Barockoboe, Traversflöte, Barockvioline/Barockviola, Barockcello, Viola da Gamba/Violone
MA Neue Musik (alle ZKF)
MA Open Arts
ULG Blasorchesterleitung
→ A2 Sprachniveau (zum Zeitpunkt der Zulassung*) - Diplomstudium Darstellende Kunst (Schauspiel/Regie)
→ A2 Sprachniveau (im Rahmen der Zulassungsprüfung**)
- MA Bassklarinette, Basstuba, Fagott, Flöte, Horn, Klarinette, Oboe, Posaune, Schlaginstrumente, Trompete, Gitarre, Harfe, Kontrabass, Viola, Violine, Violoncello
MA Kammermusik für Klaviertrio bzw. Streichquartett
MA Blasorchesterleitung
→ A2 Sprachniveau (bis zum Ende des 2. Semesters***)
- BA Musiktheorie
→ B1 Sprachniveau (zum Zeitpunkt der Zulassung*)
- MA Musiktheorie
BA & MA Lehramtsstudium Cluster Mitte und Cluster West
BA & MA Instrumental- & Gesangspädagogik (IGP)
BA & MA Elementare Musik- & Tanzpädagogik
MA Elementare Musik- & Bewegungspädagogik
→ B2 Sprachniveau (zum Zeitpunkt der Zulassung*)
- Diplomstudium Bühnengestaltung
→ B2 Sprachniveau (im Rahmen der Zulassungsprüfung**)
- Doktoratsstudium Doctor of Philosophy
Doktoratsstudium Wissenschaft & Kunst
→ C1 Sprachniveau (zum Zeitpunkt der Zulassung*)
Hinweis: Für die Postgraduate-Universitätslehrgänge (PGL) muss kein Deutschnachweis erbracht werden.
Sprachniveau Englisch
- MA Applied Theatre
Universitätslehrgang Advanced Studies in Music and Dance Education - Orff Approach ULG und MA (CE)
→ A2 Sprachniveau (zum Zeitpunkt der Zulassung*) - Doktoratsstudium Künstlerisch (PhD in the Arts)
→ B2 Sprachniveau (zum Zeitpunkt der Zulassung*)
Fristen für den Nachweis - Bedeutung
*Zum Zeitpunkt der Zulassung:
Die Sprachkenntnisse sind spätestens bei der Einschreibung zum Studium nachzuweisen. Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits ein gültiger Nachweis (siehe Übersicht unten) vor, kann dieser im Bewerbungsformular hochgeladen werden. Das Nachreichen eines gültigen Nachweises ist bis zur Einschreibung möglich.
Wird bis Ende der Einschreibefrist kein entsprechender Nachweis im Original vorgelegt, ist die Einschreibung zum Studium nicht möglich.
**Im Rahmen der Zulassungsprüfung: Das erforderliche Deutschniveau wird bei der Zulassungsprüfung kontrolliert. Die Vorlage von Zertifikaten als Nachweis ist nicht notwendig.
gilt für die Diplomstudien Bühnengestaltung, Schauspiel und Regie
***Bis zum Ende des 2. Semesters: Die Deutschkenntnisse können durch Vorlage eines gültigen Nachweises (siehe Übersicht unten) oder anhand eines positiv abgeschlossenen Deutschkurses an der Universität Mozarteum Salzburg nachgewiesen werden.
Der Nachweis muss spätestens bis zum Ende des 2. Semesters erbracht und im Original vorgelegt werden, andernfalls ist eine Fortsetzung des Studiums nicht möglich.
Die Angaben der Sprachniveaus beziehen sich auf den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER 2001) des Europarats.
Als Deutsch-Nachweise werden akzeptiert:
Als Nachweis für die erforderlichen Sprachkenntnisse gelten die folgenden Zertifikate im entsprechenden Niveau
- Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD)
- Goethe-Zertifikat
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)
- telc Sprachzeugnis Deutsch
- Sprachzeugnis des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF)
- Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)
- Test DaF mit mindestens Niveau TDN3 in allen Teilen (B2)
sowie die folgenden Nachweise
9. bestandene Deutschprüfung im Rahmen der Zulassungsprüfung an der Universität Mozarteum Salzburg (sofern angeboten)
10. bestandene Abschlussprüfung einen Sprachkurses Deutsch an einer österreichischen, deutschen oder schweizerischen Universität auf dem jeweils erforderlichen Niveau
11. Urkunde über den Abschluss eines mindestens viersemestrigen Studiums mit Unterrichtssprache Deutsch an einer anerkannten posisekundären Bildungseinrichtung (A2)
12. Absolvierung von 2 (A2) bzw. 4 (B2) Schuljahren an einer deutschsprachigen Schule (Sekundarstufe)
13. Absolvierung von 4 Jahren Deutschunterricht in der Sekundarstufe II und Reifeprüfung im Fach Deutsch (B2)
14. Absolvierung der Reifeprüfung in deutscher Sprache (B2)
15. Zeugnis über die Zweisprachigkeitsprüfung der Autonomen Proviz Bozen (Südtirol) B2/C1
16. Erfolgreiche Absolvierung der Ergänzungsprüfung Deutsch im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs an österreichischen Universitäten im Niveau B2 bzw. C1
Hinweis: Der Nachweis gemäß 1-10 darf zum Stichtag 01.10. (bei Studienbeginn im Wintersemester) bzw. 01.03. (bei Studienbeginn im Sommersemester) des jeweiligen Jahres nicht älter als zwei Jahre sein. Alle anderen Nachweise sind unbeschränkt gültig.
Der Nachweis ist bei der Einschreibung im Original vorzulegen. Das Prüfungsergebnis muss daraus eindeutig hervorgehen. Teilnahmebestätigungen von Sprachkursen ohne Abschlussprüfung werden in jedem Fall nicht akzeptiert.
Für Zertifikate von Sprachprüfungen gilt: Der Nachweis gilt als erbracht, wenn alle vier Prüfungsteile (Hören, Lesen, Schreiben, Sprechen) beim gleichen Testanbieter mindestens im entsprechenden Niveau bestanden wurden und alle Einzelzertifikate zum Stichtag nicht älter als 2 Jahre sind.
Als Englisch-Nachweise werden akzeptiert:
Als Nachweis für die erforderlichen Sprachkenntnisse gelten die folgenden Zertifikate im entsprechenden Niveau
- TOEFL internet based Test (Skala 0-120; B1: 57-86, B2: 87-109)
- IELTS-Test (Skala 0-9; A2: 3, B1: 4, B2: 5, C1: 7)
- Cambridge Certificate in Advanced English
- Cambridge Proficiency English
- telc Sprachzeugnis Englisch
sowie die folgenden Nachweise
6. bestandene Abschlussprüfung eines Sprachkurses Englisch an einer englischen, deutschen, österreichischen oder schweizerischen Universität auf dem jeweils erforderlichen Niveau
7. Urkunde über den Abschluss eines mindestens viersemestrigen Studiums in englischer Sprache an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung (A2)
8. Absolvierung von 2 (A2) bzw. 4 (B2) Schuljahren an einer englischsprachigen Schule (Sekundarstufe)
9. Absolvierung von 4 Jahren Englischunterricht in der Sekundarstufe II und Reifeprüfung im Fach Englisch (B2)
10. Absolvierung der Reifeprüfung in englischer Sprache (B2)
Hinweis: Der Nachweis gemäß 1-6 darf zum Stichtag 01.10. (bei Studienbeginn im Wintersemester) bzw. 01.03. (bei Studienbeginn im Sommersemester) des jeweiligen Jahres nicht älter als zwei Jahre sein. Alle anderen Nachweise sind unbeschränkt gültig.
Der Nachweis ist bei der Einschreibung im Original vorzulegen. Das Prüfungsergebnis muss daraus eindeutig hervorgehen. Teilnahmebestätigungen von Sprachkursen ohne Abschlussprüfung werden in jedem Fall nicht akzeptiert.
Für Zertifikate von Sprachprüfungen gilt: Der Nachweis gilt als erbracht, wenn alle vier Prüfungsteile (Hören, Lesen, Schreiben, Sprechen) beim gleichen Testanbieter mindestens im entsprechenden Niveau bestanden wurden und alle Einzelzertifikate zum Stichtag nicht älter als 2 Jahre sind.
Infos zu den Deutschkursen
Die Gebühren für einen Kurs betragen Euro 50,- für reguläre Studierende pro Semester.
Die Lehrbücher sind selbst zu bezahlen.
Nähere Informationen zu den einzelnen Kursen finden Sie in MOZonline (Department für Musikwissenschaft): https://mozonline.moz.ac.at unter Lehrveranstaltungen „Deutsch als Fremdsprache“.
Achtung: Sie müssen beim ersten Termin am Kurs teilnehmen, Sie werden sonst von der Teilnehmerliste gestrichen. Können Sie zum ersten Termin nicht erscheinen, kontaktieren Sie bitte die Lehrenden.
Die Kurszeiten sind vorläufig geplant. Bitte kontrollieren Sie diese zu Semesterbeginn in MOZonline.
Anmeldung für Sommersemester das ab 1. Februar und für das Wintersemester ab 1. September.
Alle Deutschkurse finden in der Hubert-Sattler-Gasse 1, 3. Stock, Raum 3.006 statt.
- Deutsch als Fremdsprache Niveau A1 (Lisa Hainzl)
Kursgebühr: € 50,00
Montag, 9:00–10:30 Uhr
Mittwoch, 9:00–10:30 Uhr
Kursbeginn: 7.10.2024
Dieser Kurs führt zu Niveau A1. Es werden keine Kenntnisse vorausgesetzt. Der Kurs findet zweimal pro Woche statt. Es gibt eine Anwesenheitspflicht von 80 %.
- Deutsch als Fremdsprache Niveau A2+ (Florian Bauer)
Kursgebühr: € 50,00Gruppe A:
Montag, 11:00–12:30 Uhr
Donnerstag, 11:00–12:30 Uhr
Kursbeginn mit Einstufungstest: 7.10.2024Gruppe B:
Montag, 13:00–14:30 Uhr
Donnerstag, 13:00–14:30 Uhr
Kursbeginn mit Einstufungstest: 7.10.2024
Dieser Kurs führt von Niveau A2 zu Niveau A2+. Sie benötigen für diesen Kurs Deutschkenntnisse auf Niveau A2 oder Sie schaffen den Einstufungstest in der ersten Kurseinheit. Dieser Kurs findet zweimal pro Woche statt. Es gibt eine Anwesenheitspflicht von 80 %. -
Deutsch als Fremdsprache Niveau B1+ (Florian Bauer)
Kursgebühr: € 50,00
Dienstag, 9:00 –10:30 Uhr
Freitag, 9:00–10:30 Uhr
Kursbeginn mit Einstufungstest: 4.10.2024
Voraussetzung für den Besuch dieses Kurses sind Vorkenntnisse auf Niveau B1 oder die positive Absolvierung des Einstufungstests in der ersten Kurseinheit. Dieser Kurs führt vom Niveau B1 zum Niveau B1+ und bereitet auf das im Sommersemester angebotene Niveau B2 vor. Der Unterricht findet zweimal pro Woche statt. Es gibt eine Anwesenheitspflicht von 80 %.
- Deutsch als Fremdsprache Niveau A2 (Lisa Hainzl)
Fee € 50,00
Montag, 9:00–10:30 Uhr
Mittwoch, 9:00–10:30 Uhr
Donnerstag 9:00–10:30 Uhr
Kursbeginn mit Einstufungstest: Montag, 3.3.2025, 9:00 Uhr
- Deutsch als Fremdsprache Niveau B1 (Florian Bauer)
Kursgebühr/Fee € 50,00
(bei der Überweisung bitte „B1 Gruppe A“ ODER „B1 Gruppe B“ angeben)
Gruppe A:
Montag, 11:00–12:30 Uhr
Mittwoch, 11:00–12:30 Uhr
Kursbeginn mit Einstufungstest: Montag, 3.3.2025, 11:00 Uhr
Gruppe B:
Montag, 13:00–14:30 Uhr
Mittwoch, 13:00–14:30 Uhr
Kursbeginn mit Einstufungstest: Montag, 3.3.2025, 13:00 Uhr
- Deutsch als Fremdsprache Niveau B2 (Florian Bauer)
Kursgebühr/Fee € 50,00
Dienstag, 9:00–10:30 Uhr
Freitag, 9:00–10:30 Uhr
Kursbeginn mit Einstufungstest: Dienstag, 4.3.2025, 9:00 Uhr
Infos zur Anmeldung
Für ordentliche Studierende:
- Überweisen Sie die Kursgebühr in Höhe von Euro 50,- auf das Konto der Universität Mozarteum.
- Geben Sie unbedingt das Kursniveau (A1, A2, A2+, B1, B1+ oder B2) und Ihren Namen bei der Überweisung an.
- Ist die Zahlung eingelangt, gilt das als Anmeldung für den Kurs. Bitte überweisen Sie früh genug, die Kurse sind schnell ausgebucht.
Kontodaten:
UniCredit Bank Austria AG, Rainerstr. 2, 5020 Salzburg
IBAN: AT38 1100009953258200
BIC: BKAUATWW
Referenznummer/Zahlungszweck:
Deutschkurs „Semester xxx“, „Niveau xxx“, Name und Matrikelnummer
Für Erasmusstudierende und Studierende aus der Ukraine:
- E-Mail an: sarah.heindl@moz.ac.at
- Schreiben Sie in der E-Mail bitte Ihren Wunschkurs, Ihren Namen und Ihr Studium.
Wichtige Hinweise
- Melden Sie sich bitte rechtzeitig an, die Kurse sind oft kurzfristig ausgebucht.
- Anmeldung für das Sommersemester ab 1. Februar und für das Wintersemester ab 1. September.
- Nach dem 28. Februar bzw. 30. September ist eine Anmeldung prinzipiell nicht mehr möglich. Für eine spätere Anmeldung kontaktieren Sie bitte die*den Leiter*in des Kurses.
- Falls Sie bis in die zweite Kurswoche weder am Kurs teilgenommen noch Ihr verspätetes Eintreffen per E-Mail mit uns abgesprochen haben, werden Sie von der Teilnehmer*innenliste abgemeldet.
- In der ersten Unterrichtseinheit gibt es einen Einstufungstest (ausgenommen Kurs A1). Kommen Sie verlässlich zu diesem Test. Damit soll herausgefunden werden, ob dieser Kurs für Sie der richtige ist.
Glossare zu musikalischen Fachbegriffen:
- Grundwortschatz
- Aufbauwortschatz
- spezieller Wortschatz
Allgemeine Kursregeln
Mit Ihrer Anmeldung haben Sie verbindlich einen Kursplatz reserviert. Folgende Regeln gelten für die Deutschkurse:
- Sie dürfen im Semester maximal 6 Mal fehlen (A2 im Sommersemester 8 Mal), verpflichten sich jedoch, den versäumten Unterrichtsstoff selbst nachzulernen.
- Wenn Sie öfter fehlen, bekommen Sie eine negative Gesamtnote für den Kurs (und damit keine ECTS-Punkte).
- Wenn Sie später als 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn erscheinen oder früher als 15 Minuten vor Unterrichtsende den Unterricht verlassen, gilt der gesamte Unterricht als versäumt.
- Für die Fortsetzung eines Kurses im nächsten Semester gilt folgende Regelung: Sie müssen den Vorgängerkurs positiv abgeschlossen haben oder den Einstufungstest positiv bestehen.
Warum Deutsch lernen?
Es ist wichtig, dass Sie Deutsch lernen, wenn Sie an der Universität Mozarteum studieren, auch wenn Ihr Studium den Kurs nicht verlangt. Denn Deutsch lernen bedeutet:
- Hilfe beim Studium am Mozarteum
- leichter einen Job finden
- Hilfe im Alltag (Einkaufen, Arzt, Amt, Restaurant)
- wichtige Nachrichten und Informationen verstehen
- Geschichte und Kultur kennenlernen
- neue Freunde finden und Spaß haben!