© Debora Tchotchov

BR 1

Die Personalvertretung der Universitätslehr*innen (DA1 / BR1) ist für alle Universitätsprofessor*innen, Universitätsassistent*innen und Vertrags­assistent*innen sowie Bundes- und Vertragslehrer*innen an der Universität Mozarteum, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehen, zuständig.

Kontakt
Lucy Revers
lucy.revers@moz.ac.at

Die Aufgaben der Personalvertretung regelt das Bundespersonalvertretungsrecht (PVG). Sie ist nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes berufen, die beruflichen, wirt­schaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgabe dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden. (§ 2.(1) PVG) Detaillierte Informationen sind in § 9 dieses Bundesgesetzes ausgeführt.

 

Aufgaben des Betriebsrates gem. §38 ArbVG:
"Die Organe der Arbeitnehmerschaft des Betriebes haben die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb wahrzunehmen und zu fördern.

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