© Debora Tchotchov

BR 1

Die Personalvertretung der Universitätslehr*innen (DA1 / BR1) ist für alle Universitätsprofessor*innen, Universitätsassistent*innen und Vertrags­assistent*innen sowie Bundes- und Vertragslehrer*innen an der Universität Mozarteum, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehen, zuständig.

Kontakt
Lucy Revers
lucy.revers@moz.ac.at

Betriebsärztin der Universität Mozarteum Salzburg
Dr. Brigitte Schulz

+43 (0) 662 887588 50
schulz@amd-sbg.at


Arbeitspsychologin der Universität Mozarteum Salzburg
Mag. Birgit Artner

+43 (0) 662 887588 38
artner@amd-sbg.at

Slider überspringen
Reinhard Blum | © Elsa Okazaki
Reinhard Blum

Vertragslehrer für Klavierpraxis

Senat
Lehrende*r
BR 1
Curricularkommission
Stellvertretung Studiendirektor*in
Sarah Haslinger | © Elsa Okazaki
Sarah Haslinger

Senior Scientist für Salzburger Musikgeschichte / Mitarbeiterin in der Abteilung für Qualitätsmanagement & Entwicklungsplanung

Lehrende*r
Mitarbeiter*in
BR 1
AKG
Zum Beginn des Sliders springen

Die Aufgaben der Personalvertretung regelt das Bundespersonalvertretungsrecht (PVG). Sie ist nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes berufen, die beruflichen, wirt­schaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgabe dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden. (§ 2.(1) PVG) Detaillierte Informationen sind in § 9 dieses Bundesgesetzes ausgeführt.

Lucy Revers-Chin, Vorsitz
John Thomasson, 1. Stellvertreteer
Reinhard Blum, 2. Stellvertreter, Schriftführer
Chariklia Apostolu, 3. Stellvertreterin
Klaus Eibensteiner, 1. stellvertretender Schriftführer

Achim Bornhoeft
Susanne Gruber
Sarah Haslinger
Florian Podgoreanu
Egle Staskute

Ersatzmitglieder:
Patrick Schaudy
Erik Esterbauer
Bruno Juen

"Die Organe der Arbeitnehmerschaft des Betriebes haben die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb wahrzunehmen und zu fördern.“