Doktoratsstudium – Wissenschaft & Kunst
Übersicht
Das interuniversitäre Doktoratsstudium Wissenschaft & Kunst wird gemeinsam von der Universität Mozarteum Salzburg und der Paris-Lodron Universität Salzburg angeboten. Das Studium richtet sich an Interessent*innen, die sowohl eine wissenschaftliche Ausbildung haben als auch Kompetenzen im Bereich der künstlerischen bzw. kulturellen Produktion aufweisen.
Studien- & Prüfungsmanagement
+43 676 88122 492
studienabteilung@moz.ac.at
Interuniversitäre Enrichtung
Wissenschaft & Kunst
Umfang
6 Semester / 180 ECTS-AP
Unterrichtssprache
Deutsch
Anmeldefrist
jedes Semester bis Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist
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Allgemeine Studieninformationen
Der Gegenstandsbereich des Doktoratsstudiums ist grundsätzlich an der Schnittstelle von Wissenschaft & Kunst angesiedelt und soll dazu beitragen, die Wissensbestände beider Bereiche zu integrieren. Das interdisziplinäre Doktoratsstudium vermittelt und fördert Theorieverständnis und methodische Kompetenzen auf postgradualem Niveau zwischen und mit den verschiedenen Disziplinen, insbesondere aber zwischen Theorie und Praxis der Künste und kultureller Produktion.
Ziel des Doktoratsstudiums ist die hervorragende Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses, indem über die akademische Berufsvorbildung hinaus die Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit erworben wird. Die Absolvent*innen kennen den aktuellen Stand der Forschung in ihrem Fachgebiet, sie können verschiedene Positionen im Schnittbereich von Wissenschaft und Kunst kritisch analysieren und sind in der Lage, neue Forschungsfragen zu entwickeln und methodisch fundiert zu bearbeiten. Ziel ist auch eine transferbezogene und eigenständige Forschung zwischen und mit verschiedenen Disziplinen beziehungsweise Kunst- und Kulturpraktiken.
Das interuniversitäre, interdisziplinäre Doktoratsstudium vermittelt und fördert Theorieverständnis und methodische Kompetenzen auf postgradualem Niveau zwischen verschiedenen Disziplinen und mit transdisziplinären Modellen, insbesondere sucht es nach Vernetzung zwischen Theorie und Praxis der Künste und kultureller Produktion. Über die akademische Berufsvorbildung hinaus wird die Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit vermittelt.
Absolvierende können verschiedene Positionen im Schnittbereich von Wissenschaft und Kunst kritisch analysieren. Sie sind in der Lage:
- neue Perspektiven zu entwickeln, Forschungsfragen und Thesen zu generieren
- methodisch fundiert zu arbeiten und damit
- eigenständige Beiträge zur wissenschaftlichen und künstlerischen Forschung zu leisten
Die Zulassung zum Doktoratsstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplom- oder Masterstudiums an einer Universität oder Fachhochschule oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Als fachlich in Frage kommend gelten jedenfalls Abschlüsse in den an der Paris Lodron Universität Salzburg sowie der Universität Mozarteum Salzburg angebotenen Studien.
Für die Prüfung der studienrechtlichen Voraussetzungen sind die Zeugnisse in elektronischer Form beim Studien- und Prüfungsmanagement der Universität Mozarteum unter studienabteilung@moz.ac.at einzureichen.
Die Zulassung zum Studium erfolgt auf Grundlage eines qualitativen Auswahlverfahrens bestehend aus:
- einem Motivationsschreiben
- einer Beschreibung des wissenschaftlichen Werdegangs sowie der künstlerischen bzw. kulturellen Erfahrungen und Kompetenzen
- der Abgabe eines Exposés inkl.
- Forschungsfragen bzw. -thesen
- Fachliche Verortung des Forschungsprojekts
- Informationen zur Methodik
- Kritische Erörterung des Forschungsstandes
- nach Möglichkeit Nennung eines gewünschten Betreuungsteams
- der Abhaltung eines Bewerbungsgesprächs
Die Dokumente und Unterlagen für das qualitative Auswahlverfahren sind spätestens zu Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist an die*den Vorsitzenden der Curricularkommission oder deren*dessen Stellvertreter*in elektronischer Form zu übermitteln.
Disposition
Eine Disposition umfasst die Konzeption der geplanten Doktorarbeit und bietet einen Einblick in das Dissertationsvorhaben. Sie gibt nicht nur der Dekanin/dem Dekan die Möglichkeit, das Dissertationsvorhaben näher zu prüfen, sondern bietet auch den Betreuungspersonen eine Basis, auf der die/der Studierende bei der laufenden Arbeit fachlich angemessen beraten und begleitet werden kann.
Eine Disposition sollte folgende Aspekte beinhalten:
- Erarbeitung des Forschungsstands und Angabe von Forschungsdesiderata, die in der geplanten Dissertation aufgegriffen werden sollen. Diese Überlegungen sollten in die Formulierung und Differenzierung von (einer) konkreten Forschungsfrage(n) münden, die die Grundlage jeder wissenschaftlichen Arbeit darstellt; auf diese Weise soll erkennbar werden, dass das Dissertationsvorhaben zu einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit führt;
- allgemeine Überlegungen zur theoretischen Fundierung wie auch zur methodischen Herangehensweise, um den Forschungsgegenstand zu untersuchen und die Forschungsfrage beantworten zu können;
- Forschungs- bzw. Zeitplan der Arbeit;
- zusätzlich zu der zitierten Literatur eine erste Dokumentation über weitere relevante Literatur sowie gegebenenfalls ein Überblick über das Quellenmaterial;
- Grobgliederung der geplanten Arbeit
Die Disposition soll also die Konzeption des Forschungsvorhabens skizzieren und steckt den Rahmen der Dissertation ab – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Sie sollte möglichst im ersten Semester des Dissertationsstudiums erstellt werden und ca. 10 bis 20 Seiten umfassen. Vor der Finalisierung und Einreichung der Disposition muss das Dissertationsvorhaben zumindest einmal vor einem Fachkollegium öffentlich präsentiert werden. Rückmeldungen im Rahmen der Diskussion sollen dem Dissertanten/der Dissertantin konstruktive Anregungen für die Konzeption des Dissertationsprojektes geben. Die Präsentation kann z. B. im Rahmen eines Fachbereichskolloquiums oder auch im Rahmen eines Dissertant/inn/enseminars erfolgen. Dabei ist sicherzustellen, dass der Vortrag öffentlich ist (etwa nach Einladung an den gesamten Fachbereich und weitere fachnahe Kolleg/inn/en).
Dem Fachkollegium gehören auf Einladung der bzw. des Vorsitzenden der Curricularkommission oder deren*dessen Stellvertreter*in mindestens 3 Mitglieder mit venia docendi, darunter nach Möglichkeit die vorgeschlagenen Haupt- und Nebenbetreuer*innen, an. Diese drei Mitglieder üben das Stimmrecht aus. Beratende Funktion (ohne Stimmrecht) haben a) weitere Expert*innen, die auf Einladung der*des Vorsitzenden der Curricularkommission oder deren*dessen Stellvertreter*in an den Sitzungen des Fachkollegiums teilnehmen, sowie b) Mitglieder der Curricularkommission, die grundsätzlich an Sitzungen der Fachkommission teilnehmen können.
Haupt- und Nebenbetreuer*innen müssen eine Stellungnahme zur Disposition abgegeben, die gemeinsam mit der Disposition einzureichen ist. Für die Erstellung der Disposition werden 12 ECTS-Punkte angerechnet.
Anmeldung der Dissertation
Nach der erfolgreichen öffentlichen Präsentation der Disposition, deren Bestätigung durch den*die Vorsitzende*n der Curricularkommission und der Zustimmung durch die Curricularkommission ist die Dissertation offiziell in der Studienabteilung des Mozarteums anzumelden. Sind alle Stellungnahmen positiv, so genehmigen der*die Studiendirektor*in (MOZ) und der*die Dekan*in (PLUS) das Dissertationsprojekt und setzen die Betreuer*innen formell ein. Im Falle von negativen Stellungnahmen der vorgeschlagenen Betreuer*innen oder bei schwerwiegenden Vorbehalten des Fachkollegiums im Rahmen der Präsentation ist das Dissertationsvorhaben durch den*die Studiendirektor*in der Universität Mozarteum Salzburg in Absprache mit dem*der zuständigen Dekan*in der Paris-Lodron-Universität Salzburg abzulehnen und die Disposition ist zu überarbeiten und neu einzureichen.
Änderung des Dissertationsprojektes
Die Disposition steckt den Rahmen des Dissertationsprojektes ab. Innerhalb dieses Rahmens sind gewisse Adaptionen und Änderungen möglich und oft auch notwendig. Ein Forschungsprojekt lässt sich nicht bis ins Detail vorherbestimmen und muss Platz dafür bieten, gewonnene Erkenntnisse im Forschungsverlauf zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang kann es auch sinnvoll erscheinen, den Titel der Dissertation gegenüber der Disposition zu modifizieren. Derartige Änderungen sind zulässig und brauchen nicht gesondert beantragt oder begründet zu werden, solange sie sich innerhalb des in der
Disposition abgesteckten Rahmens bewegen.
Einreichung der Dissertation
Vor Abgabe der Dissertation ist der finale Titel dem Studien- und Prüfungsmanagement der Universität Mozarteum mitzuteilen. In Absprache mit den Betreuer*innen sollte auch ein Vorschlag für die Zweitbegutachtung eingebracht werden.
Zur Plagiatsprüfung ist die Dissertation im PDF-Format im Repositorium der Universität Mozarteum hochzuladen. In diesem Rahmen ist auch ein Abstract in deutscher und englischer Sprache einzutragen.
5 gebundene Exemplare der Dissertation sind gemeinsam mit der Bestätigung über den Upload in das Repositorium im Studien- und Prüfungsmanagement einzureichen. Am Ende jedes Exemplars muss die unterschriebene Einverständniserklärung mit eingebunden sein.
Den Abschluss des Studiums bilden die Annahme einer Dissertation und die Absolvierung einer Disputation in Form einer kommissionellen Prüfung.
Noch Fragen?
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