Die neue Zusammensetzung des Senats brachte demokratiepolitisch wesentliche Vorteile, vor allem für die Angehörigen des sogenannten Mittelbaus, also Lehrende, die keine Professur innehaben. Waren im Gesamt- bzw. Universitätskollegium automatisch als Abteilungsleiter*innen nur Professor*innen vertreten, können für den Senat die Vertreter*innen der einzelnen Kurien gewählt werden, also Mitglieder der Professorenschaft ebenso wie Mitglieder des Mittelbaus, der Verwaltung und der Studierenden.
Der Senat ist unter anderem verantwortlich für die Satzung der Universität, er muss dem vom Rektorat beschlossenen Entwurf des Organisationsplans zustimmen, und ihm obliegt die Ausschreibung für die Funktion des Rektors oder der Rektorin und die Erstellung eines Dreiervorschlags an den Universitätsrat.
Zu den Aufgaben des Senats zählt außerdem die Erlassung von Curricula, die Einrichtung von Habilitations- und Berufungskommissionen und die Einrichtung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen. Die erste Senatssitzung fand am 12. November 2003 statt. Es war die konstituierende Sitzung des Senats für die Funktionsperiode 2003–2006, bei der der Komponist Ernst Ludwig Leitner zum Vorsitzenden gewählt wurde.
Der aktuelle Senat besteht seit 1. Oktober 2022, die Funktionsperiode endet am 30. September 2025.