Universitätsrat
Der Universitätsrat ist neben dem Rektorat und dem Senat eines der drei leitenden Kollegialorgane der Universität Mozarteum Salzburg. Seine Mitglieder dürfen weder Universitätsangehörige noch Bedienstete der Universität und ebensowenig Bedienstete des für Universitätsangelegenheiten zuständigen Bundesministeriums sein.
Kontakt:
+43 676 88122432
birgit.berger@moz.ac.at
Je zwei seiner fünf Mitglieder werden vom Senat der Universität Mozarteum gewählt bzw. von der Bundesregierung (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung) nominiert. Diese vier Mitglieder bestellen im Rahmen der konstituierenden Sitzung einvernehmlich das fünfte Mitglied des Universitätsrates, dessen Funktionsperiode auf jeweils fünf Jahre begrenzt ist.
Zu den Hauptaufgaben des Universitätsrat gehören die Wahl des*r Rektor*in und die Wahl der Vizerektor*innen. Er ist zuständig für die Genehmigung des Entwicklungsplans und des Organisationsplans. Die Aufgaben des Universitätsrates sind in §21 des Universitätsgesetzes 2002 geregelt.