Open Science

Open Science steht für die Öffnung von Forschungsprozessen und den Zugang zu den Forschungsdaten und Publikationen sowohl für Wissenschaftler*innen als auch für die interessierte Öffentlichkeit. Dabei wird die Weiterverbreitung, Vervielfältigung und Wiederverwendung von Forschungsergebnissen/Publikationen und den ihr zugrundeliegenden Daten und Methoden - bestenfalls auch schon während des Forschungsprozesses - ermöglicht. Ziel ist auch die Qualitätssicherung in der Forschung.

Open Science - Open Access

Die Universität Mozarteum macht ihre Unterstützung der Prinzipien von Open Science anhand der Unterzeichnung der Berliner Erklärung und der Veröffentlichung einer Open Access Policy (siehe Glossar) sichtbar. Die Bibliothek liefert die dafür notwendige Infrastruktur und folgende Services:

  • Open Access Publizieren im institutionellen Repositorium
  • Open Access Publikationsfonds
  • DOI (Digital Object Identifier) Vergabe
  • ORCID ID
  • Vermeidung von Predatory Publishing
  • Schulungen / Informationsveranstaltungen
  • Herausgabe von Open Access Zeitschriften via OJS

Die Universität Mozarteum empfiehlt allen Publizierenden, sich in den Verträgen mit den Verlagen die Verwertungs-, Vervielfältigungsrechte und das Recht für die Online-Zurverfügungstellung im Repository zu sichern.

Manche Verlage erlauben generell nach einer gewissen Embargo-Frist die freie Veröffentlichung der Publikationen im institutseigenen Repositorium. Wir freuen uns über Informationen darüber und kümmern uns gerne um die weiteren Schritte.

Allgemeine Infos

Die Einreichung zur Veröffentlichung der Publikationen im Repository erfolgt über folgende Formulare:

Hinweis: Bitte auf die Einhaltung der Rechte achten und das Werk im PDF/A Format hochladen. 

  • Umwandeln der Publikation in ein den Archivierungsstandards entsprechendes PDF/A Format. 
  • Formular auswählen.
  • Die Datenschutzinformation zur Kenntnis nehmen.
  • Angaben zur Person und Ihrer Publikation ausfüllen.
  • Festlegen der Lizenz. Damit wird bestimmt, in welchem Umfang auf die wissenschaftliche Arbeit zugegriffen werden kann.
  • Die Zustimmungserklärung bestätigen. Darin wird der Universitätsbibliothek Mozarteum das nicht-ausschließliche Recht eingeräumt, das Werk nach den angegebenen Kriterien zu veröffentlichen und zu archivieren. Zudem wird bestätigt, dass der*die Autor*in die urheberrechtlichen Vorgaben und Bestimmungen eingehalten hat.

Es findet keine automatische Freigabe der hochgeladenen Publikation statt. Das Dokument ist somit erst nach der Freigabe durch die Universitätsbibliothek Mozarteum über das Internet sichtbar und kann unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu wissenschaftlichen und privaten Zwecken genutzt werden. Bei einer Zweitveröffentlichung wird das Dokument im Repositorium erst nach Ablauf allfälliger Sperrfristen publiziert. Die Arbeit sollte dennoch sofort vom Verlag übermittelt werden.

Zur Gewährleistung der Zitierfähigkeit erhalten die Werke eine permanente Linkadresse. Die Dokumente werden nach dem aktuellen Stand der Technik archiviert und gegebenenfalls konvertiert, um die Lesbarkeit zu gewährleisten. Die Metadaten werden an andere relevante Repositorien und Suchdienste weitergegeben.

Das Hochladen und Zur-Verfügungstellen von Dokumenten auf dem Publikationsserver sind urheberrechtlich relevante Nutzungshandlungen gemäß §§ 15 und 18a UrhG.

Werke dürfen nur von alleinige Rechteinhaber*innen auf die Plattform hochgeladen werden - sollte dies nicht der Fall sein, dürfen Werke nur mit expliziter schriftlicher Zustimmung weiterer Rechteinhaber*innen (insbesondere: Mitautor*innen, Verlag, Drittmittelgebern) hochgeladen werden. Insbesondere darf keinem Verlag oder sonstigem Dritten ein ausschließliches Verwertungsrecht an dem Werk eingeräumt sein.

Mit dem Hochladen erfolgt die Bestätigung, die urheberrechtliche Zulässigkeit des Werkes und jedes seiner Bestandteile (z.B.: Abbildungen) abgeklärt zu haben und hierzu berechtigt zu sein. Mit dem Upload wird weiters bestätigt, dass keine Rechte Dritter verletzt werden und die Universität Mozarteum schad- und klaglos gehalten wird.

(Stand: Februar 2020)

Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen:
Universität Mozarteum Salzburg
+43 676 88122 523
office@moz.ac.at

Name und Kontaktdaten des externen Datenschutzbeauftragten:
Johannes Warter 
datenschutz@moz.ac.at

 

Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten/Zwecke

Die Universität Mozarteum verarbeitet bei Beantragung bzw. Inanspruchnahme einer Förderung für eine Open Access Publikation Ihre folgenden (personenbezogenen) Daten:
Antragsdaten: Allfällig: Veröffentlichte Daten:

  • E-Mail
  • Vorname, Nachname
  • Rolle bei der Publikation (z.B. Corresponding Author)
  • Titel der Publikation
  • Verlag, Titel der Zeitschrift
  • Angabe zu sonstigen Förderungen
  • Angabe zur verwendeten Lizenz
  • Persistent Identifier (sofern schon vorhanden, beispielsweise DOI oder URN)
  • Gesamtkosten der Publikation in Originalwährung Brutto
  • Vorname, Nachname
  • Rolle bei der Publikation (z.B. Corresponding Author)
  • Titel der Publikation
  • Verlag, Titel der Zeitschrift
  • Veröffentlichungsort
  • Veröffentlichungsdatum
  • Angabe zur verwendeten Lizenz
  • Abstract

Rechtsgrundlage

Erfüllt die antragstellende Person die Förderungsvoraussetzung und stehen noch Förderungsmittel aus dem Publikationsfonds bereit, erfolgt die Verarbeitung der in Pkt. 1 angeführten Daten um den Förderungsvertrag zu erfüllen sowie um als Universität einen optimalen Zugang zu Daten- und Forschungsmaterial zu gewährleisten (Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO und Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO iVm § 2f FOG und §§ 2, 3 UG). Bitte beachten, dass die Erfüllung dieser Zwecke nur durch die personenbezogenen Daten, welche im Zuge der Beantragung angeben werden, möglich ist.

Empfänger*innen

Die Universität Mozarteum verwaltet das von ihr betriebene Open Access Repositorium mit besonderer Sorgfalt. Die im Repositorium veröffentlichten Daten (Vorname, Nachname, Rolle bei der Publikation, Titel der Publikation, Verlag, Titel der Zeitschrift, Veröffentlichungsort, Veröffentlichungsdatum, Lizenzangabe, Abstract) sind weltweit zugänglich, mit Suchmaschinen auffindbar und u.U. mit anderen Informationen verknüpft. Insbesondere kann eine Kopie und Weiterverbreitung von veröffentlichtem Inhalt nicht ausgeschlossen werden. Die Universität Mozarteum hat darauf keinerlei Einfluss und übernimmt daher keine Haftung. Die Universität Mozarteum gibt allfällig im Repositorium veröffentlichten Daten an dritte Institutionen im Bildungs- und Forschungskontext weiter (insbesondere Open Archives Initiativen). Antragsdaten werden nicht an Dritte weitergegeben, mit Ausnahme jener Fälle in denen die Universität zu einer solchen Weitergabe gesetzlich, oder durch interne universitäre Vorgaben verpflichtet ist.

Speicherdauer

Die Publikation wird im institutionellen Repositorium der Universität Mozarteum gespeichert und den technischen Möglichkeiten entsprechend dauerhaft archiviert, wobei die Universität das Recht aber keine Verpflichtung hat die Publikation bereitzustellen.

Betroffenenrechte

Jede Person hat aufgrund des DSG sowie der DSGVO das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO und das Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO. Allfällig sind diese Betroffenenrechte bei der Universität Mozarteum (Verantwortliche gemäß Art. 4 Z 7 DSGVO), Mirabellplatz 1, 5020 Salzburg, datenschutz@moz.ac.at geltend zu machen.
Weitere Datenschutzinformationen bitte der Datenschutzerklärung zu entnehmen. Diese stellen wir gerne auf Anfrage in ausgedruckter Form zur Verfügung.

Open Access Publikationsfonds

Die Universität Mozarteum Salzburg übernimmt für ihre Angehörigen die Publikationsgebühren bei Open Access Veröffentlichungen, sofern die angeführten Förderungskriterien erfüllt sind und einer Veröffentlichung im institutionellen Repositorium zugestimmt wird. Für erste unverbindliche Anfragen steht das Open Access Team der Bibliothek gerne zur Verfügung.

  • Zeitschriftenartikel in Open Access Journals
  • Zeitschriftenartikel in Hybridjournals*
  • Open Access Monografien
  • Gesamte Herausgeberwerke, Sammelbände und Konferenzschriften sofern sich die bzw. der Corresponding Author am Mozarteum befindet, jedoch keine Einzelbeiträge daraus.


* Eine Abonnenten Zeitschrift, auf deren Artikel man üblicherweise nur nach Bezahlung einer Abo-Gebühr Zugriff erhält, ermöglicht der Autorin/dem Autor das Freikaufen des eigenen Artikels, damit dieser Artikel frei zugänglich erscheint. Damit sind nur einige Artikel einer Zeitschrift open access, jedoch nicht die gesamte Zeitschrift. Closed und Open Access Artikel werden in einer Zeitschrift nebeneinander angeboten. Die Zeitschrift fungiert als Hybrid-Journal, im Gegensatz zum Open Access Journal, das alle Artikel frei zugänglich anbietet.

Antragsberechtigte

  • Antragsberechtigt sind alle forschenden Angehörigen (= künstlerisches und wissenschaftliches Personal, Studierende).
  • Die*der Antragsteller*in muss die Erstautor*in (corresponding author) sein und fungiert als Ansprechperson für den Verlag.
  • In der Publikation bzw. auf der Website der Zeitschrift wird als Organisations-zugehörigkeit „Universität Mozarteum Salzburg“ bzw. „Mozarteum University Salzburg“ vermerkt.

Geförderte Publikationsformen

  • Zeitschriftenartikel in Open Access Journals
  • Zeitschriftenartikel in Hybridjournals
    (Eine Abonnenten Zeitschrift, auf deren Artikel man üblicherweise nur nach Bezahlung einer Abo-Gebühr Zugriff erhält, ermöglicht der*dem Autor*in das Freikaufen des eigenen Artikels, damit dieser Artikel frei zugänglich erscheint. Damit sind nur einige Artikel einer Zeitschrift open access, jedoch nicht die gesamte Zeitschrift. Closed und Open Access Artikel werden in einer Zeitschrift nebeneinander angeboten. Die Zeitschrift fungiert als Hybrid-Journal, im Gegensatz zum Open Access Journal, das alle Artikel frei zugänglich anbietet.)
  • Open Access Monografien
  • Gesamte Herausgeberwerke, Sammelbände und Konferenzschriften sofern sich die bzw. der Corresponding Author an der Universität Mozarteum befindet, jedoch keine Einzelbeiträge daraus.

Akzeptierte Verlage

  • Jene Verlage, die sich auf der von uns zusammengestellten Verlags-Liste (siehe unten) befinden, werden sofort akzeptiert.
  • Sollte ein Artikel in einem anderen Verlag veröffentlicht werden, der sich nicht auf der Liste befindet, wird geprüft, ob es sich um einen renommierten und anerkannten Verlag handelt und die Gefahr eines Raubverlages (predatory journal) ausgeschlossen werden kann.

Förderungshöhe

  • Bei OA-Zeitschriftenartikel beträgt die maximale Förderungshöhe: Euro 2.000,- inkl. MwSt. Darin müssen sämtliche Submissionfees, Colour und Pages Charges enthalten sein.
  • Bei OA-Monografien beträgt die maximale Förderungshöhe: Euro 5.000,- inkl. MwSt.
  • Ein Kostensplitting ist nicht möglich, es werden nur gesamte APCs (Article Processing Charges) und BPCs (Book Processing Charges) übernommen.

Förderungsmodalität

  • Es gilt das first-come, first-served Prinzip: Die Anträge werden in der Reihenfolge der Antragsstellung abgearbeitet.
  • Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Sind die bereitgestellten Förderungsmittel aus dem Publikationsfonds erschöpft, ist eine Förderung nicht mehr möglich.
  • Nach Prüfung des Antrages informieren wir die Einreichenden umgehend per Mail, ob die Publikation gefördert werden kann oder nicht.

Antragszeitpunkt und Antragsform

  • Der Antrag soll zum Zeitpunkt der Zusage des Verlages über das Open Access Antragsformular gestellt werden.
  • Förderungen sind nur für Neueinreichungen möglich. Eine Rückerstattung von bereits bezahlten Rechnungen ist nicht möglich.
  • Die Übermittlung der ersten Manuskriptseiten ist als zusätzliche und bestätigende Informationsquelle sehr willkommen.

Acknowledgement und Veröffentlichung im Repositorium

  • Folgende Danksagung ist im geförderten Werk neben einem Logo der Universität Mozarteum Salzburg anzubringen: „Gefördert von der Universität Mozarteum Salzburg“.
  • Das Werk wird zudem im Repositorium des Mozarteums veröffentlicht. Der Verlag muss Einreichenden dazu im Vertrag dieses Recht zusichern (siehe Vertragszusatz). Zusätzlich erteilen Einreichende dafür ihre Zustimmung im Antragsformular.

Auszahlungsmodalität

  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt durch eine Direktzahlung des OA-Publikationsfonds an den Verlag.
  • Der Verlag schickt die Rechnung direkt an das Open Access Team. (Sollte der Verlag die Rechnung nur direkt an die Autor*in schicken können, bitte dem Open Access Team der Universität Mozarteum diese Rechnung übermitteln, damit wir sie bezahlen können. Rechnung nicht eigenständig einzahlen!)
  • Die Rechnung muss an die Universität Mozarteum Salzburg Mirabellplatz 1 5020 Salzburg adressiert sein.
  • Folgende Informationen sollte die Rechnung u.a. enthalten:
    • Verlagsname und Kontaktperson
    • Name der Zeitschrift
    • Titel der Publikation
    • Name des/der Corresponding Authors
  • Sobald wir die Rechnung an das Department Finanzen und Rechnungswesen/Controlling weitergeleitet haben, erhalten Einreichende eine Benachrichtigung.

 

 

  • Allitera Verlag
  • Brill Verlag/Fink-Verlag
  • Böhlau
  • De Gruyter
  • Hollitzer (Buch) mit Mille Tre und Tonkunst
  • Hogrefe
  • Königshausen & Neumann
  • Laaber (nur bei Zeitschriftenartikel, nicht bei Büchern)
  • LIT Verlag
  • Metzler (Springer)
  • Olms
  • Peter Lang
  • Praesens Verlag
  • Pustet (Anton)
  • Rombach
  • Schott
  • TALON
  • Text + Kritik
  • Transcript Verlag
  • Universitätsverlag Wien / Vienna University Press gemeinsam mit dem V&R unipress, gehört zu Vandenhoeck & Ruprecht wie Böhlau.
  • Universitätsverlag Winter
  • University Press Innsbruck
  • Verlag der Akademie der Wissenschaften
  • Verlag Theater der Zeit
  • VÖB
  • Waxmann
  • Wißner (Forum Musikpädagogik)

Open Access Zeitschriften /DOAJ gelistet:

Der Antrag wird über das Open Access Antragsformular der Bibliothek per Mail an open.access@moz.ac.at gestellt. Vor dem Senden des Antrags ist die Urheberrechtliche Zustimmungserklärung zur Finanzierung von Open Access Publikationen zu lesen.

Sofern die Förderungskriterien (siehe oben) erfüllt sind und noch Finanzmittel vorhanden sind, erhalten Antragsteller*innen innerhalb von drei Werktagen von uns Bescheid.

Stand: Februar 2020

  1. Ich versichere, dass ich Inhaber*in aller Rechte an der vorliegenden Publikation (inkl. Abstract) bin. Insbesondere sind sämtliche urheberrechtlichen Fragen in Zusammenhang mit der oben genannten Publikation (inkl. Abstract) und ihrer Zurverfügungstellung und Veröffentlichung im Internet vorab nachweislich von mir geklärt worden.
  2. Hiermit erteile ich der Universität Mozarteum Salzburg das unwiderrufliche und nicht-ausschließliche Recht, diese Daten und Datei(en) im Repositorium der Universität online zu veröffentlichen und zu diesem Zweck zu vervielfältigen, zu Publikations- und Archivierungszwecken an dritte Institutionen weiterzugeben (z.B. Open Archives Initiative) und ggf. zur Erhaltung der Zugänglichkeit in andere Darstellungsformate zu konvertieren.
  3. Ich versichere gegenüber der Universität Mozarteum Salzburg, dass durch die zu veröffentlichenden Dokumente und Materialien oder Teile davon (z.B. Bilder) sowie Abstracts keine Rechte Dritter (z.B. Miturheber*innen, Drittmittelgeber*innen, Verlage) verletzt werden.
  4. Soweit Auszüge und/oder Bearbeitungen fremder Werke in meine Arbeit Eingang gefunden haben, erfolgte dies im Rahmen und auf Grundlage der freien Werknutzung. Sofern eine freie Werknutzung nicht einschlägig war, wurde nachweislich die Einwilligung der jeweiligen Rechteinhaberin bzw. des jeweiligen Rechteinhabers zur Verwendung des fremden Werkes bzw. Werkteils, insbesondere das Vervielfältigungs-, Zurverfügungstellungs-, sowie das Bearbeitungsrecht eingeholt.
  5. Ich verpflichte mich, die Universität Mozarteum Salzburg vollkommen schad- und klaglos zu halten, wenn Dritte in Bezug auf die oben genannte Publikation (inkl. Abstract), insbesondere in Bezug auf die hier erfolgte Rechteinräumung und/oder der Veröffentlichung Ansprüche wegen Rechtsverletzung gegenüber der Universität Mozarteum Salzburg geltend machen und die Universität Mozarteum Salzburg hierüber unverzüglich zu informieren. Die hier geregelte Haftungsfreistellung erfasst auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten für die Rechtsverteidigung.
  6. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht und kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen. Für alle mit dieser Erklärung im Zusammenhang stehenden Vorgängen und eventuell daraus resultierenden Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichts in der Stadt Salzburg vereinbart.
  7. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und englischen Sprachfassung des vorliegenden Dokuments ist ausschließlich die deutsche Sprachfassung verbindlich.