Der Senat informiert: UG-Novelle

02.04.2021
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Die umstrittene UG-Novelle 2021 wurde am 24. März 2021 im Nationalrat beschlossen, allerdings hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 30.März 2021 Einspruch erhoben. Damit kann die Novelle vorerst nicht in Kraft treten.

Nach dem Stellungnahmeverfahren (über 500 sind im Nationalrat eingelangt) wurden zwar einige Änderungen zurückgenommen, die problematische Grundtendenz der Schwächung der Autonomie und verfassungsrechtliche Bedenken bleiben allerdings bestehen. Insbesondere werden Initiativrecht und Richtlinienkompetenz der Rektorate bzgl. Curricula sowie die Position eine*s*r Berufungsbeauftragten des Rektorats eingeführt.

Die Funktionsperioden für Mitglieder des Senats und des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen werden auf vier aufeinanderfolgende Funktionsperioden beschränkt. Für die Studierenden wird eine Mindeststudienleistung von 16 ECTS-Punkten sowie eine zweijährige Sperrfrist eingeführt. Die Wissenschaftssprecherin der Grünen Eva Blimlinger vermerkte u.a. im Wissenschaftsausschuss, dass die UG-Novelle 2021 eine solide Grundlage für weitere tiefgreifende Änderungen biete. Der Senat wird daher die bildungspolitische Diskussion vehement weiterführen und dauerhaft platzieren. 

Alle Infos zum österreichweiten Protest gegen die UG-Novelle sind unter https://bildung-brennt.at zu finden. Zur UG-Novelle siehe auch das Interview mit dem Vorsitzenden-Team des Senats Hildegard Fraueneder und Christoph Lepschy „Bedrohte Autonomie?“ in den Uni-Nachrichten vom März 2021.

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