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Das ASEAN-European Academic University Network (ASEA-UNINET) wurde im Jahr 1994 gegründet und besteht heute aus über 80 Universitäten in rund 20 Ländern. Das Hochschulnetzwerk hat zum Ziel, Forschungs- und Lehraktivitäten zwischen den Mitgliedsuniversitäten in Europa und Südostasien (in Indonesien, Iran*, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Pakistan*, den Philippinen, Thailand und Vietnam) zu fördern.

Projektdurchführungszeitraum
1. Oktober 2023 - 30. September 2024

Einreichfrist
20. April 2023

 

* außerordentliche Mitglieder

ASEA-UNINET Österreich erhält vom BMBWF Fördergelder. Damit werden jährlich rund hundert bi- und multilaterale Kooperationsprojekte zwischen österreichischen und südostasiatischen Mitgliedsuniversitäten finanziert.

I. GENERELLE RICHTLINIEN

  • Alle am Projekt beteiligten Universitäten müssen ASEA-UNINET (Voll-)Mitglieder oder Candidate Members, in Folge Mitgliedsuniversitäten genannt, sein. Die aktuellen ASEA-UNINET Mitgliedsuniversitäten inkl. der „Candidate Members“ sind der ASEA-UNINET Webseite unter https://asea-uninet.org/network-members/member-universities/ zu entnehmen.
  • Alle begünstigten Projektteilnehmer/innen müssen zum Zeitpunkt der Projektdurchführung Angehörige der österr. bzw. der ASEAN od. pakistan. Mitgliedsuniversität/en sein. Zu Begünstigende: Doktoratsstudierende und Wissenschafter/innen (Famulaturprojekte von dieser Beschränkung ausgenommen).
  • Projektanträge sind ausschließlich über das Tool SCHOLARSHIPS.AT zu stellen. Der Link zum online Antragsformular lautet: https://www.scholarships.at/DMS/Formular/document_edge.aspx?DataFormID=2087 Antragsteller*innen kommen ausschließlich über diesen Link zum Formular
  • Berechtigt, einen Projektantrag zu stellen, sind folgende Universitätsangehörige einer österreichischen Mitgliedsuniversität:
    • a. die eine Professur innehaben bzw. habilitiert sind
    • b. Mitglieder des Rektorats
    • c. Leiter*innen einer Organisationseinheit mit Aufgaben in Forschung, Entwicklung und Erschließung der Künste oder in der Lehre.
  • Weitere Universitätsangehörige sind unter folgender Auflage antragsberechtigt: Sie legen dem Antrag ein kurzes Empfehlungsschreiben bei. Dieses ist auszustellen entweder von einem Mitglied des Rektorats der antragstellenden Universität (Gruppe b) oder von einem Angehörigen der Gruppe a bzw. c der zugeordneten Organisationseinheit.
  • Eingereicht werden können maximal 2 Projekte pro berechtigtem*r Antragsteller*in (in sehr begründeten Ausnahmefällen auch mehr - Entscheidung durch Koordinator*in plus Vorstandsmitglied). Werden (auch) Projekte, die COVID-19 bedingt nicht durchgeführt werden konnten, nochmals beantragt, so erhöht sich die Antragsanzahl auf maximal 4 Projekte pro berechtigtem*r Antragsteller*in. Famulatur-Projekte sind von diesen Beschränkungen ausgenommen.
  • Maximal 6 geförderte Mobilitäten pro Projekt (in begründeten Ausnahmefällen auch mehr - Entscheidung durch Koordinator/in plus Vorstandsmitglied). Famulatur-Projekte sind von dieser Beschränkung ausgenommen.
  • Gefördert werden kann sowohl die Anbahnung eines Kooperationsprojektes als auch die Durchführung eines Kooperationsprojektes, wobei sich die Förderungsarten/-höhen wesentlich unterscheiden (siehe diese Richtlinie). Unter einer Anbahnung ist zB die erstmalige (und eher vage) Kooperation mit einer Mitgliedsuniversität zu verstehen
  • Geförderte Aufenthaltsdauer:
    • a. Anbahnung von Kooperationsprojekten (Begünstigte sind ausschließlich Wissenschafter/innen, keine Doktoratsstudierende): bis 7 Werktage (pro Mobilität)
    • b. Durchführung von Kooperationsprojekten (Begünstigte sind Wissenschafter/innen und Doktoratsstudierende, Famulaturen von dieser Regel ausgenommen): Die Mindest- Aufenthaltsdauer pro Mobilität beträgt 1 Woche (kürzere Aufenthalte müssen überzeugend dargelegt und vom Vorstand genehmigt werden), die Maximal- Aufenthaltsdauer 3 Monate.
  • Kurzreisen, die ausschließlich zur Abhaltung von Vorträgen bzw. für Kongress-Besuche durchgeführt werden, werden nicht unterstützt.
  • Ad Famulaturen: Beantragung (wie bisher) im Zuge des Projektcalls. Die Dauer einer Famulatur im Rahmen von ASEA-UNINET hat vier Wochen zu betragen. KEINE anteilsmäßige Förderung bei kürzeren Aufenthalten möglich. Für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Registrierung der Famulantin/des Famulanten beim OeAD via SCHOLARSHIPS.AT notwendig.
  • Die Mindestlehrleistung für Projektanträge, die ausschließlich einen Gastlehraufenthalt beinhalten, ist 1 SWS (14 Vortragseinheiten à 45 Minuten), offizielle Bestätigung erforderlich. Die Leistung für postgraduale Lehre ist in ECTS anzugeben.
  • Sind an einem Projekt mehrere österreichische Mitgliedsuniversitäten beteiligt, so muss jede Mitgliedsuniversität einen eigenen Antrag einreichen (inkl. Verweis zum Partnerantrag).
  • Die Projektanträge sind über das Online-Tool SCHOLARSHIPS.AT an den OeAD zu stellen. Nach erfolgter Formalprüfung durch den OeAD erfolgt die Freischaltung der Anträge für den/die ASEA- UNINET Koordinator/in der betreffenden Universität sowie für die von ihm/ihr genannten „Expert*innen“.
  • Die inhaltliche Prüfung der Projektanträge obliegt dem/der Koordinator/in der antragstellenden österr. ASEA-UNINET Mitgliedsuniversität/der österr. Candidate Member-Universität. Im obligatorischen, von ihm/ihr zu unterzeichnenden „Sammelantrag“ legt er/sie fest, welche/s der eingereichten Projekte und in welcher Höhe durch ASEA-UNINET gefördert werden soll. Die Erstellung des Sammelantrages hat nach Ende der Frist zur Einreichung der (Einzel-)Projektanträge innerhalb einer im Call festgelegten Frist zu erfolgen.
  • Die Aufteilung der zuerkannten anteiligen Förderbeträge (Reisekosten, Stipendiensätze, Sachkosten) kann variiert werden (virementfähig), solange der zuerkannte Gesamtbetrag unverändert bleibt.
  • Für Projekte, die aus schwerwiegenden Gründen nicht bis Ende Sep. 2023 durchgeführt/vollendet werden können, kann der Konsumationszeitraum bis max. Ende Dez. 2023 verlängert werden. Voraussetzung: Formloser Antrag mit Begründung per E-Mail an barbara.karahan@oead.at UND Bewilligung durch ASEA-UNINET Nationale Koordinatorin (Frist der Beantragung: Ende September 2023).
  • Ein Bericht pro durchgeführtes Projekt ist obligatorisch. Dieser wird im ASEA-UNINET Jahresbericht sowie gegebenenfalls auszugsweise auf Webseiten des OeAD und des ASEA-UNINET publiziert.

 

II. FÖRDERUNG OUTGOING (von Österreich nach ASEAN-Partnerland bzw. Pakistan)

A. Transkontinentale Reisekosten:
a) Transkontinentale Flugkosten (inkl. Flughafentaxen) nach RGV (Billigsttarif)*
b) Flughafentransfer
Inland: Öffentliche Verkehrsmittel, Bahn (Taxi nur in Ausnahmefällen und mit Begründung) Ausland: Öffentliche Verkehrsmittel, Bahn, Taxi: maximal EUR 35,-
c) Taxi innerhalb südostasiatischer Städte (nur gegen Vorlage von Belegen)

B. Innerasiatische Reisekosten:
Flüge / Bahnfahrten etc. (sofern erforderlich, Billigsttarife)*

C. Visagebühren:
Kosten werden übernommen

D. Impfungen:
Kostenübernahme ausschließlich bei von der WHO vorgeschriebenen Impfungen für das Zielland / die Zielregion (siehe: Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (dtg.org))

Gesamthöhe der möglichen Reisekostenförderung pro Mobilität (A + B + C + D): maximal EUR 1.500,-

  • keine Reisekosten für Outgoings in den Iran

* Als Reisekosten werden ausschließlich die Kosten für das günstigste zumutbare Verkehrsmittel anerkannt (Fernbusse und Eisenbahnen sind bis 15 Stunden Fahrzeit für Doktoratsstudierende und bis 7 Stunden Fahrzeit für Wissenschafter/innen zumutbar.)

E. Stipendiensätze:
Bei Anbahnung von Kooperationsprojekten (Dauer maximal 7 Werktage pro Mobilität): nur dann möglich, wenn dies auf Gegenseitigkeit beruht (Schriftliche Absichtserklärung notwendig).

Bei Durchführung von Kooperationsprojekten (Dauer maximal 3 Monate pro Mobilität) : gilt ausschließlich für den Fall, dass die österr. und/oder die ausländische Institution keine Finanzierung/Kostenübernahme bereitstellen können.

Stipendiensatz für Doktoratsstudierende:
EUR 1.250,-/Monat bis 12 Werktage EUR 100,-/Werktag, danach die volle Stipendienhöhe

Stipendiensatz für Wissenschafter/innen:
EUR 1.400,-/Monat bis 14 Werktage EUR 100,-/Werktag, danach die volle Stipendienhöhe

  • keine Stipendien für Outgoings in den Iran

F. Förderung Sachkosten:
Sofern zur Zielerreichung des Projekts unbedingt erforderlich!
Bei Anbahnung von Kooperationsprojekten: max. EUR 1.500,- pro Projekt Bei Durchführung von Kooperationsprojekten: max. EUR 3.000,- pro Projekt

G. Famulaturen Studierende:
Förderung ausschließlich für Studierende der ASEA-UNINET Medizinischen Universitäten in Österreich, der Med. Fakultät der JKU und der Veterinärmedizinischen Universität.

(Einmaliger) Stipendiensatz für Famulant/innen: EUR 750,- / vierwöchigem Aufenthalt

 

III. FÖRDERUNG INCOMING (von ASEAN-Partnerland bzw. Pakistan nach Österreich)

Aufgrund der in Kraft getretenen Sonderrichtlinie für das Förderprogramm ‚Maßnahmen zur Internationalisierung‘ des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist bei Incomingmobilitäten keine Förderung der Reisekosten mehr möglich (siehe: SRL, 2019, S. 14-15).

Stipendiensätze:
Stipendiensatz für Doktoratsstudierende:
EUR 1.250,-/Monat bis 12 Werktage EUR 100,-/Werktag, danach die volle Stipendienhöhe

Stipendiensatz für Wissenschafter/innen:
EUR 1.400,-/Monat bis 14 Werktage EUR 100,-/Werktag, danach die volle Stipendienhöhe

  •  keine Stipendien für Incomings aus dem Iran

 

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne an das Büro für Internationales.

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