Verhaltenskodex

Code of Conduct

Der Verhaltenskodex – Code of Conduct ist eine schriftliche, nach außen sichtbare Selbstverpflichtung der Universität Mozarteum, die signalisiert und Gewissheit gibt, dass an unserem Haus ein bestimmter Wertekanon geteilt und gelebt sowie rechtskonform gehandelt wird. Der Code of Conduct ist ein gemeinsamer Bezugspunkt bzw. Referenzrahmen und Leitfaden der „Do’s and Don’ts“ aus rechtlicher und ethischer Sicht, der dazu beiträgt, einen diskriminierungs- und gewaltfreien Raum zu schaffen sowie eine Speak-up-Kultur bzw. aktive Haltung der Prävention und kollektiven Verantwortung zu entwickeln.

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Vorwort

Personen unterschiedlicher Weltanschauungen, Kulturkreise und Interessenslagen treten miteinander in Dialog, forschen, lehren und arbeiten gemeinsam, um der wissenschaftlichen Forschung und Lehre, der Entwicklung und der Erschließung der Künste sowie der Lehre der Kunst zu dienen und hierdurch auch verantwortlich zur Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt beizutragen.

Um dieser gesellschaftlichen Verantwortung und der damit einhergehenden Vorbildwirkung bestmöglich nachzukommen, will die Universität Mozarteum Salzburg ein wertebasiertes Arbeitsumfeld gewährleisten.
Das Handeln der Mitarbeiter*innen der Universität Mozarteum Salzburg ist daher nicht nur gesetzlichen Vorschriften und den von der Universität Mozarteum Salzburg selbst erlassenen Regelungen unterworfen, sondern ist dem vorliegenden Code of Conduct verpflichtet und orientiert sich am universitären Gewaltschutzkonzept.

Der Code of Conduct legt für die Mitarbeiter*innen der Universität Mozarteum Salzburg einen verbindlichen Handlungsrahmen fest, soll gesetzeskonformes, professionelles und ethisches Verhalten sicherstellen und trägt auch dazu bei, die leitenden Grundsätze der Universität Mozarteum Salzburg gemäß § 2 UG zu verwirklichen.

Die Angehörigen der Universität Mozarteum Salzburg und externe Personen, die in der Lehre, Entwicklung und Erschließung der Künste (EEK) und Forschung tätig sind (folgend kurz: Externe) machen sich mit den geltenden Regelungen und Richtlinien vertraut und sind sich ihrer persönlichen Verantwortung bewusst.
Neu aufgenommene Mitarbeiter*innen werden im Zuge des Onboardings mit dem Verhaltenskodex vertraut gemacht.

Inhalt

§ 1 Verantwortung
§ 2 Allgemeine Verhaltensgrundsätze
§ 3 Wertschätzung und Gesprächskultur
§ 4 Diversität
§ 5 Zwischenmenschliche Verhältnisse und Machtstrukturen
§ 6 Schikanen am Arbeitsplatz – Mobbing
§ 7 Sexuelle/geschlechtsbezogene Belästigung und sexualisierte Gewalt
§ 8 Gute wissenschaftliche und forscherische Praxis und korrekte Abhaltung von Lehre und Prüfungstätigkeit
§ 9 Immaterialgüterrecht – Urheberrecht
§ 10 Interessenkonflikte
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
§ 12 Korruption/Bestechung/Geschenkannahme
§ 13 Finanzen
§ 14 Umgang mit Spenden und Sponsoring
§ 15 Umgang mit natürlichen Ressourcen
§ 16 Umgang mit Ressourcen der Universität Mozarteum Salzburg
§ 17 Arbeits- und Gesundheitsschutz
§ 18 Kommunikation nach außen/Medienkontakte/Social Media
§ 19 Unklarheiten und Verstöße
§ 20 In-Kraft-Treten

 

§ 1 Verantwortung

Jede*r einzelne Angehörige der Universität Mozarteum Salzburg und Externe ist für die Einhaltung und Umsetzung des Code of Conduct selbst verantwortlich.

Mitarbeiter*innen und Externe mit Führungsverantwortung haben durch gelebte Praxis Vorbild bei der Umsetzung der Inhalte des Code of Conduct zu sein. Sie haben ihre Mitarbeiter*innen auch im Umgang damit zu unterweisen, zu schulen und die Einhaltung zu überwachen. Das Rektorat stellt das Angebot entsprechender Fortbildungen, Schulungen und Personalentwicklungsmaßnahmen sicher.
Bei Unklarheiten und Verstößen ist gemäß § 19 vorzugehen.

§ 2 Allgemeine Verhaltensgrundsätze

Die Angehörigen der Universität Mozarteum Salzburg und Externe erfüllen die ihnen zugewiesenen Verantwortungsbereiche und Zuständigkeiten mit Engagement, Integrität und Loyalität. Ihr Verhalten zeichnet sich insbesondere durch Aufrichtigkeit, Fairness, Wertschätzung und Respekt im Umgang miteinander aus.

Die Angehörigen der Universität Mozarteum Salzburg und Externe erfüllen ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Transparenz.
Die Universität Mozarteum Salzburg bekennt sich ausdrücklich zu den Antidiskriminierungs- und Gleichbehandlungsgrundsätzen, die eine Gleichbehandlung aller Menschen unabhängig ihres Geschlechts, ihrer sozial-ökonomischen Herkunft, ihres Alters, ihrer Ethnizität, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religion oder Weltanschauung sowie bei einer Behinderung vorsehen.

§ 3 Wertschätzung und Gesprächskultur

Universitäre Lehre und Forschung schließt Menschen unterschiedlicher Weltanschauungen, Interessen und Zielsetzungen ein; daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Entwicklung einer ausgeprägten Kultur des Gesprächs und der Lösung von Konflikten.

Ein wertschätzender Umgang miteinander erfordert, die Integrität, Wertevorstellungen und Fächerkulturen/Fächertraditionen anderer stets zu respektieren und unterschiedliche Sichtweisen zuzulassen.

Im täglichen Miteinander sind angemessene Umgangsformen und eine wertschätzende, respektvolle Gesprächskultur zu praktizieren. Ton-, Bild- und Videoaufnahmen ohne vorherige Einwilligung der aufgenommenen Person sind rechtswidrig und unzulässig, ausgenommen Aufzeichnungen für Zwecke der Protokollierung von Sitzungen. Dies gilt für alle Tätigkeitsbereiche und Personengruppen. Angemessene persönliche Distanz ist stets zu wahren. Die persönliche Ansprache zwischen Lehrenden und Studierenden gilt es, insbesondere in Unterrichtssituationen, einvernehmlich und unter besonderer Berücksichtigung der kulturellen und sprachlichen Bedingungen gemeinsam zu klären. Körperliche Berührungen erfolgen ausschließlich begründet, sachdienlich sowie im gegenseitigen Einverständnis, das vorher abzuklären ist.

Schriftsprachlich bildet sich eine wertschätzende Gesprächskultur in der Verwendung einer geschlechter- und diversitätssensiblen Sprache in allen Schriftstücken ab.

Auf kulturelle Unterschiede ist im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Universität Mozarteum Salzburg – soweit möglich – Bedacht zu nehmen.

§ 4 Diversität

Die Universität Mozarteum Salzburg setzt sich für Diversität, Perspektivenvielfalt und Chancengleichheit ein und folgt darin ihrer Diversitätsstrategie.

An der Universität Mozarteum Salzburg arbeiten, studieren, lehren und forschen Menschen aus aller Welt mit unterschiedlicher Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung und sozial-ökonomischer Herkunft, unterschiedlichen Alters und mit verschiedenen Voraussetzungen. Die Universität Mozarteum Salzburg würdigt, integriert und fördert ihre unterschiedlichen Fähigkeiten, Talente und Kompetenzen nach Möglichkeit.

Diese einzigartige Vielfalt bereichert das universitäre Zusammenleben und Wirken auf allen Ebenen. Sie dient auch als Quelle der Inspiration für kreatives Schaffen, Forschen, Lehren, Studieren und Arbeiten.
Die Universität Mozarteum Salzburg schafft deshalb Arbeits- und Studienbedingungen, unter denen alle ihre individuellen Fähigkeiten entfalten können.

§ 5 Zwischenmenschliche Verhältnisse und Machtstrukturen

Der Ausnutzung von Machtverhältnissen und Abhängigkeitsstrukturen in sämtlichen Arbeits-, Studien- und kooperativen Kontexten ist aktiv entgegenzuwirken.

Mitarbeiter*innen und Externe mit Führungsverantwortung an der Universität Mozarteum Salzburg stellen durch eine sachorientierte und faire Behandlung aller ein gutes Betriebsklima und somit bestmögliche Rahmenbedingungen für das Arbeiten an der Universität Mozarteum Salzburg sicher.

Sie fördern ihre Mitarbeiter*innen und treffen mit ihnen klare und ambitionierte – aber realistische – Vereinbarungen und achten auf regelmäßige Mitarbeiter*innengespräche.

Mitarbeiter*innen und Externe mit Führungsverantwortung an der Universität Mozarteum Salzburg haben Anspruch auf loyales Verhalten und bestmögliche Aufgabenerfüllung durch die ihnen zugeordneten Mitarbeiter*innen und Externe. Ihren Vorgaben, Richtlinien und Weisungen ist im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften nachzukommen. Sie selbst sind sich ihrer Vorbildfunktion in Bezug auf die ihnen zugeordneten Mitarbeiter*innen und Externen bewusst und bilden sich in Bezug auf ihre Führungs- und Managementkompetenzen regelmäßig weiter. Die Mitarbeiter*innen und Externen haben die Interessen der Universität Mozarteum Salzburg zu respektieren und insbesondere alles zu unterlassen, was geeignet ist, das Ansehen der Universität Mozarteum Salzburg zu beeinträchtigen.

Die Mitarbeiter*innen und Externen haben im Rahmen der Beistandspflicht und Anzeigepflicht vor drohenden Schäden zu warnen und zu deren Beseitigung beizutragen.

Die Mitarbeiter*innen und Externe haben Anspruch auf loyales Verhalten sowie auf bestmögliche Unterstützung seitens ihrer Vorgesetzen. Dazu gehören auch Hilfestellungen in Problemsituationen und die von den Führungskräften zu schaffenden Rahmenbedingungen für ein angemessenes Arbeitsumfeld. Insbesondere hat die Vereinbarkeit von Privatleben, Familie und Beruf im Selbstverständnis der Universität Mozarteum Salzburg als familienfreundliche Arbeitgeberin einen hohen Stellenwert.

In Bezug auf das Verhältnis zwischen Mitarbeiter*innen oder Externen und Studierenden ist auf eine wertschätzende Atmosphäre zu achten, die der professionellen Arbeitsbeziehung im Rahmen der universitären Bildung, Forschung und Entwicklung und Erschließung der Künste dienlich ist. Insbesondere in Ausbildungs- und Studienkontexten ist der Ausnutzung von Machtverhältnissen und Abhängigkeitsstrukturen aktiv entgegenzuwirken. Die Förderung des künstlerischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Nachwuchses stellt ein zentrales Ziel der Mitarbeiter*innen und Externen dar. Eine transparente, wertschätzende Kommunikationskultur unter Berücksichtigung des geltenden Gewaltschutzkonzeptes der Universität Mozarteum Salzburg bildet die Grundlage dieser Arbeitsbeziehung.
Die Abhaltung der universitären Lehre findet grundsätzlich in den Räumlichkeiten der Universität statt, insbesondere dürfen Studierende von Lehrenden nicht angehalten werden, ihren Unterricht in den Privaträumlichkeiten der Lehrenden zu erhalten.

§ 6 Schikanen am Arbeitsplatz – Mobbing

Die Universität Mozarteum Salzburg duldet keine Form von Schikanen am Arbeitsplatz. Dazu zählen Beleidigungen ebenso wie alle Verhaltensmuster, die üblicherweise unter dem Begriff „Mobbing“ zusammengefasst werden (jede Form rufschädigenden Verhaltens, Lächerlich machen, Schikanieren, systematische Kontaktverweigerung, etc.).

Für den Fall, dass sich Angehörige der Universität Mozarteum Salzburg und Externe von derartigen Schikanen betroffen fühlen oder ein derartiges Verhalten beobachten, auch zwischen Mitarbeiter*innen oder Externen und Studierenden, ist gemäß § 19 vorzugehen.

Die Universität Mozarteum Salzburg nimmt alle Beschwerden bezüglich Schikanen oder Mobbing ernst, untersucht sie gründlich und ergreift entsprechende Maßnahmen. Das Gewaltschutzkonzept der Universität Mozarteum kann im Anlassfall als Handlungsleitfaden herangezogen werden.

§ 7 Sexuelle/geschlechtsbezogene Belästigung und sexualisierte Gewalt

An der Universität Mozarteum Salzburg wird keine Form der sexuellen und/oder geschlechtsbezogenen Belästigung toleriert.

Es gilt die Richtlinie der Rektorate der Universität Salzburg (PLUS) und der Universität Mozarteum Salzburg (MOZ) zum Schutz vor jeglicher Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, insbesondere durch sexuelle und/oder geschlechtsbezogene Belästigung oder durch strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung.

Sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt kann in nonverbaler, verbaler und/oder körperlicher Form und vielfältigen Verhaltensweisen oder Handlungen auftreten. Nur die betroffene Person hat das Recht, sexuelle Belästigung als solche zu benennen und zu definieren, ob ein Verhalten unerwünscht, grenzüberschreitend und sexuell belästigend ist. 

Unter sexuelle Belästigung und/oder geschlechtsbezogene Belästigung und sexualisierte Gewalt (auch im digitalen Raum) fallen insbesondere Verhaltensweisen und Handlungen wie zum Beispiel:

  • sexuell herabwürdigender Sprachgebrauch, insbesondere sexistische Bemerkungen oder sexistische Witze
  • entwürdigende und entpersonalisierende Bemerkungen über Personen und/oder deren Körper, ihre (sexuellen) Beziehungen, ihre sexuelle Orientierung und/oder die Geschlechtsidentität und/oder die -präsentation
  • unerwünschte Einladungen und Aufforderungen zu körperlichen Annäherungen und sexuellen Handlungen
  • Telefonate, Briefe, E-Mails mit sexuellen Anspielungen
  • unerwünschtes Erstellen, Verbreiten und/oder Zeigen von sexualisierten bzw. sexuell herabwürdigender Darstellungen und/oder pornografischen Bildern oder Texten (in allen Formen elektronischer Präsentation, E-Mails, Textnachrichten oder Social Media)
  • obszöne Gesten, aufdringliches und sexistisch motiviertes Anstarren, insbesondere intimer Körperzonen
  • Aufforderung zu sexualisiertem oder sexuellem Verhalten
  • Verfolgung und Nötigung mit sexuellem Hintergrund
  • Stalking, Verfolgen und/oder Überwachung, Nachstellung durch beharrliches Aufsuchen räumlicher Nähe oder durch beständige unerwünschte (Versuche der) Kontaktaufnahme, auch unter missbräuchlicher Verwendung personenbezogener Daten außerhalb der dienstlichen Betreuungspflichten
  • scheinbar zufällige und/oder unerwünschte Berührungen und Überschreitung der Distanzzone
  • exhibitionistische Handlungen
  • körperliche, sexualisierte oder sexuelle Übergriffe
  • erzwungene sexuelle Beziehungen, Nötigung oder Vergewaltigung.

Alle Mitarbeiter*innen der Universität Mozarteum Salzburg und Externe, insbesondere jene mit Führungsverantwortung sind bestrebt, eine Kultur der Verantwortung zu etablieren, die weder Täter*innenschaft noch Bystandertum billigt, um gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass jede Form von sexuellem und geschlechtsbezogenem belästigenden Verhalten unterbleibt. Besonderes Augenmerk ist hier auf Weisungs- und Abhängigkeitsverhältnisse zwischen Personen zu legen; die Androhung persönlicher und beruflicher Nachteile bzw. die Zusage oder das In-Aussicht-Stellen von Vorteilen wird als besonders schwerwiegend gewertet.

Die Charta der Grundrechte der europäischen Union sieht in Artikel 13 die Freiheit von Kunst und Wissenschaft vor; das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger sieht in Artikel 17 die Freiheit der Wissenschaften und ihrer Lehre und in Artikel 17 a die Freiheit des künstlerischen Schaffens, der Vermittlung von Kunst und ihrer Lehre vor, wobei Kunst und Wissenschaft nicht in grenzfreien Räumen entstehen. In allen Formen der Lehre gilt es, ein Bewusstsein für Grenzsituationen und unterschiedliches Grenzempfinden zu entwickeln und den respektvollen Umgang mit Studierenden zu kultivieren. Es liegt in der Verantwortung der*des Lehrenden, auf das bestehende Abhängigkeitsverhältnis jederzeit Bedacht zu nehmen.

An der Universität Mozarteum Salzburg führen sexuelle Belästigung und/oder geschlechtsbezogene Belästigung zu dienst- oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen sowie zur Strafanzeige.
Die Universität behält es sich vor, gegen Personen vorzugehen, die es unterlassen, Hilfe zu leisten, obwohl ihnen dies zumutbar ist.

Personen, die auf die Einhaltung des Code of Conduct bestehen, darf kein persönlicher oder beruflicher Nachteil entstehen. Jeder Einzelfall wird ernst genommen, geprüft und die Situation gegebenenfalls lösungsorientiert transformiert.

§ 8 Gute wissenschaftliche und forscherische Praxis und korrekte Abhaltung von Lehre und Prüfungstätigkeit

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Universität Mozarteum Salzburg eine Stätte freier wissenschaftlicher Forschung, Lehre und Erschließung der Künste ist (Art 81c B-VG), sind die Grundätze und Richtlinien des wissenschaftlichen Arbeitens einzuhalten. Dies gilt ebenso für die künstlerisch-wissenschaftliche oder die künstlerische Forschung. Dadurch werden Plagiate, Täuschungen oder die Fälschung von Forschungsergebnissen ausgeschlossen. Alle Handlungen, die dazu geeignet sind, zu einer Minderung der forscherischen Integrität der Universität Mozarteum Salzburg beizutragen, sind zu unterlassen. Den Lehrenden kommt dabei eine bedeutende Vorbildrolle zu. Sie haben die Studierenden und die Nachwuchsforscher*innen in Wissenschaft und Kunst beim Aufbau und der Verinnerlichung einer entsprechenden Grundhaltung bestmöglich zu unterstützen und anzuleiten, denn die Wahrung der wissenschaftlichen Integrität als hohes Gut ist universitäres Selbstverständnis, gleiches gilt für die künstlerisch-wissenschaftliche und die künstlerische Forschung und Gestaltung.

Die Lehrenden bekennen sich zur Unterstützung und Förderung der Studierenden und verpflichten sich, diese beim Aufbau von Qualifikationen und Kompetenzen bestmöglich zu unterstützen sowie Lehr- und Prüfungstätigkeit korrekt abzuhalten.

Die Kennzeichnungspflicht von Hilfsmitteln gilt auch für die Verwendung von KI. Das Maß der geistigen Eigenleistung muss nachvollziehbar gegeben sein, eine markierte Übernahme eines KI-generierten Textes ist nur mit korrekter Zitation und Quellennachweis formal möglich. Für die Lehre gilt, dass Prüfungen von Lehrpersonen bewertet werden müssen, das Urheberrecht schützt zudem vor einer Weiterverarbeitung von Prüfungsleistungen mittels KI.

§ 9 Immaterialgüterrecht – Urheberrecht

Die Mitarbeiter*innen der Universität Mozarteum Salzburg und Externe müssen sicherstellen, dass sie fremdes geistiges Eigentum nicht verletzen. Dies gilt ebenso und insbesondere für geistiges Eigentum der Studierenden.

Sie tragen insbesondere dazu bei, dass Schutzrechte der Universität Mozarteum Salzburg sowie fremde gewerbliche Schutzrechte, die der Universität Mozarteum Salzburg zur Verfügung gestellt wurden, nicht verletzt werden.

§ 10 Interessenkonflikte

Tatsächliche oder potenzielle Interessenskonflikte von Mitarbeiter*innen der Universität Mozarteum Salzburg und Externen sind der*dem jeweiligen Vorgesetzen umgehend und unaufgefordert schriftlich offenzulegen. Dies gilt auch für den Fall, dass auch nur der Anschein eines Interessenskonflikts bestehen könnte. 

Interessenkonflikte können sich insbesondere im Zusammenhang mit den folgenden Aspekten ergeben:

  • Es sind die einschlägigen Regelungen bezüglich Melde- und Unterlassungspflichten betreffend Nebenbeschäftigung strikt einzuhalten.
  • Mitarbeiter*innen der Universität Mozarteum Salzburg und Externe haben Interessenskonflikte durch persönliche Nahebeziehungen (insbesondere Befangenheit gemäß § 7 AVG) zu vermeiden und schriftlich offenzulegen. Dies gilt insbesondere bei Berufungs- und Habilitationsverfahren, Bewerbungsverfahren und Stellenbesetzungen, Studienzulassungen, Stipendienvergaben, Evaluationen, Lehraufträgen und Werkverträgen.
  • Mitarbeiter*innen der Universität Mozarteum Salzburg und Externe dürfen keinerlei entgeltliche Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit ihrer Lehrtätigkeit stehen, für jene Studierende, die in der entsprechenden Studienrichtung an der Universität Mozarteum Salzburg gemeldet sind, anbieten.
  • Auch bei Rechtsgeschäften, die im Zuge der Arbeitstätigkeit für die bzw. im Namen der Universität Mozarteum Salzburg abgeschlossen werden, sind tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte (insbesondere „Insichgeschäfte“) an die jeweilige oder den jeweiligen Vorgesetzen umgehend und unaufgefordert schriftlich zu melden (siehe auch Abs. 1).
  • Beim Abschluss von derartigen Rechtsgeschäften gilt der Maßstab der Fremdüblichkeit. Fremdüblichkeit liegt vor, wenn die Leistungsbeziehungen in einem angemessenen Verhältnis stehen und der Vertrag mit dem fremden Dritten unter vergleichbaren Bedingungen abgeschlossen werden würde.
  • Bei Beschaffungen ist zu dokumentieren und zu prüfen, ob Interessenskonflikte im obigen Sinne vorliegen. Falls solche erkennbar sind, ist der Abschluss des Rechtsgeschäftes nur dann zulässig, wenn nachweislich Fremdüblichkeit im obigen Sinn vorliegt.
  • Grundsätzlich ist auf eine strikte Trennung zwischen Privat- und Universitätsinteressen zu achten. Die*Der einzelne Mitarbeiter*in und die*der einzelne Externe hat nicht nur die oben ausdrücklich genannten Regelungen zu befolgen, sondern sich darüber hinaus vom ethischen und moralischen Grundverständnis dieses Code of Conduct leiten zu lassen.

§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Tätigkeit an der Universität Mozarteum Salzburg erfordert den verantwortungsvollen Umgang mit vertraulichen Informationen jeglicher Art, die im Zuge der beruflichen Tätigkeit sowie außerhalb des eigenen konkreten Tätigkeitsbereichs erlangt werden. 

Dies umfasst insbesondere, dass alle Daten und Informationen, auch wenn sie nicht explizit als vertraulich gekennzeichnet sind, mit besonderer Sorgfalt und Sensibilität zu behandeln sind. Bei der externen oder universitätsinternen Weitergabe von Informationen und Daten ist auf die Einhaltung des Datenschutzes zu achten.

Eine Verletzung des Datengeheimnisses kann, neben allfälligen arbeits- bzw. dienstrechtlichen Konsequenzen, auch eine strafbare Handlung darstellen. Mitarbeiter*innen der Universität Mozarteum Salzburg und Externe tragen dafür Sorge, dass vertrauliche Informationen sicher verwahrt werden und vor der Einsichtnahme oder dem Zugriff Unbefugter geschützt sind.

Von der Universität Mozarteum Salzburg beauftragte Dritte sind mittels schriftlicher Erklärung zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Angehörige der Universität Mozarteum Salzburg und Externe unterlassen alle Formen rufschädigenden Verhaltens.

Alle Mitarbeiter*innen der Universität Mozarteum Salzburg sind als Amtsträger*innen über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen zur Verschwiegenheit verpflichtet, wenn die Weitergabe oder Veröffentlichung ein öffentliches oder berechtigtes privates Interesse verletzen würde.

§ 12 Korruption/Bestechung/Geschenkannahme

Die Universität Mozarteum Salzburg lehnt jede Form von Bestechung und Korruption ab. Dies gilt auch für den Fall, dass bei Geschäften der Anschein entstehen könnte, sie seien zur Gewährung von Zugeständnissen oder Vorteilen geschlossen worden.

Alle Mitarbeiter*innen der Universität Mozarteum Salzburg sind Amtsträger*innen im Sinne des § 74 Abs. 1 Z 4a StGB und unterliegen damit dem Korruptionsstrafrecht.

Damit ist es insbesondere unzulässig, von externen Geschäftspartner*innen Dienstleistungen, private Reisen oder Einladungen, Geschenke oder ähnliches zu fordern oder entgegenzunehmen, die das persönliche Verhalten hinsichtlich der Tätigkeit für die Universität Mozarteum Salzburg beeinflussen oder beeinflussen könnten. Dies gilt auch für das direkte und indirekte Anbieten derartiger Vorteile durch Mitarbeiter*innen der Universität Mozarteum Salzburg.

Gemäß Korruptionsstrafrecht ist die Geschenkannahme strafbar und sind daher in diesem Sinne Geschenke abzulehnen und zurückzugeben. Die*der Vorgesetzte ist darüber zu informieren.
Für Bewirtungs- und Repräsentationsausgaben gelten die Vorgaben der Beschaffungsrichtlinien der Universität Mozarteum Salzburg.

§ 13 Finanzen

Alle Mitarbeiter*innen der Universität Mozarteum Salzburg und Externe erfüllen ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit, Transparenz im Sinne des öffentlichen Interesses, insbesondere Abläufe, die mit Finanzen im Zusammenhang stehen, sind stets vollständig und korrekt auszuführen sowie klar und nachvollziehbar zu dokumentieren. Auf Risikovermeidung und -minimierung wird besonders geachtet. Kostenbewusstsein und verantwortungsvolle Finanzgebarung sind im Umgang mit Ressourcen der Universität Mozarteum Salzburg unabdingbar.

Kompetenzen und damit einhergehende Zeichnungsberechtigungen sind nachvollziehbar und transparent festzulegen. Zeichnungsberechtigten Mitarbeiter*innen und Externen müssen die Verantwortung und Konsequenzen bei Unterfertigung von Schriftstücken (insbesondere mit Außenwirkung) bewusst sein.

§ 14 Umgang mit Spenden und Sponsoring

Um die Integrität und das Ansehen der Universität Mozarteum Salzburg zu wahren, richtet sich die Universität im Umgang mit Spenden und Sponsoring insbesondere an folgenden Grundsätzen aus:

  1. Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung, Kunst und Lehre ist zu gewährleisten, wobei die Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen stets zu beachten ist.
  2. Bereitgestellte Mittel werden verantwortungsvoll, nachhaltig, effektiv und sachgerecht nach einem transparenten Verfahren eingesetzt.
  3. Berechtigte Wünsche von Förder*innen der Universität Mozarteum Salzburg, z. B. die inhaltliche Ausrichtung der geförderten Maßnahmen, werden berücksichtigt. Die Freiheit von Lehre, Forschung sowie Erschließung und Entwicklung der Künste bleibt davon im Sinne der nachfolgenden Ausführungen unangetastet.
  4. Eine gänzlich anonyme Spende, bei der z. B. lediglich ein*e Treuhänder*in gegenüber der Universität Mozarteum Salzburg für eine*n Spender*in auftritt, wird aus Transparenzgründen nicht angenommen.
  5. Zweckgewidmete Spenden werden ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet. Sollte der verwendete Spendenzweck sich ändern oder wegfallen, informiert die Universität Mozarteum Salzburg den*die Spender*in darüber. Gleichzeitig erfolgt eine Information an den*die Spender*in, für welchen Zweck die Spende alternativ verwendet werden soll.

Die Universität Mozarteum Salzburg lehnt die Annahme einer Spende oder eines Sponsorings insbesondere in jenen Fällen ab, in denen durch die Annahme:

  1. Die Freiheit der Forschung, Lehre oder die Entwicklung und Erschließung der Künste sowie der Lehre der Kunst beeinträchtigt werden würde.
  2. Auch nur der Anschein entstehen würde, dass politische, ideologische oder ökonomische Interessen des Zuwendenden verwirklicht werden sollen.
  3. Beschaffungsentscheidungen oder Umsatzvolumina zugunsten der Zuwendenden beeinflusst oder sonstige Interessenkonflikte ausgelöst werden würden.
  4. Das Ansehen und die Integrität der Universität Mozarteum Salzburg beeinträchtigt oder beschädigt werden würden.
  5. Eine Reduktion des Vermögens der Universität Mozarteum Salzburg potenziell gegeben sein könnte, insbesondere durch die hohen Folgekosten einer Zuwendung.
  6. Der Erhalt einer Zuwendung an Bedingungen geknüpft ist, die für die Universität Mozarteum Salzburg unannehmbar sind.

§ 15 Umgang mit natürlichen Ressourcen

Die Universität Mozarteum Salzburg bekennt sich zu einem verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen. Als öffentliche Bildungseinrichtung ist sich die Universität ihrer Vorbildwirkung und ihres Gestaltungsspielraumes bewusst und setzt konkrete Schritte zur Reduktion der negativen Umweltauswirkungen der universitären Tätigkeiten. Zentrale Zielsetzungen wie Internationalisierung und Digitalisierung sind unter Berücksichtigung der erforderlichen Ressourcen und im Kontext möglicher negativer Auswirkungen wie z. B. CO2-Emissionen in ihrer Dimension und Ausprägung abzustimmen bzw. positiv gestaltend auszurichten. 

Als inhaltlicher Orientierungsrahmen für nachhaltiges Handeln fungieren die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen, die auf ein faires Miteinander und bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen abzielen.

Angehörige der Universität Mozarteum Salzburg und Externe handeln in diesem Sinne und leisten durch ihr verantwortungsbewusstes Verhalten einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz, Ressourcen- und Energieeinsparung sowie für ein gesundes Arbeitsumfeld.

§ 16 Umgang mit Ressourcen der Universität Mozarteum Salzburg

Die von der Universität Mozarteum Salzburg zur Verfügung gestellten Ressourcen [Räumlichkeiten inkl. Ausstattung, Instrumente, Hard- und Software, Telefonie, Datenbanken, Netzwerke usw.] sind einer dienstlichen Nutzung vorbehalten. Die Angehörigen der Universität Mozarteum Salzburg und Externe gehen damit sorgsam, widmungsgerecht, verantwortungsbewusst und wirtschaftlich um.
Eine gelegentliche und geringfügige private Nutzung bestimmter IKT-Einrichtungen (Informations- und Kommunikationstechnologie) wird akzeptiert, sofern der reguläre Dienstbetrieb nicht beeinträchtigt wird und damit nicht persönliche Geschäftszwecke verfolgt werden oder eine missbräuchliche Verwendung (z. B. Abrufung, Speicherung und Weitergabe anstößiger, diskriminierender, rassistischer oder sexistischer Inhalte) erfolgt.

§ 17 Arbeits- und Gesundheitsschutz

An der Universität Mozarteum Salzburg nehmen Arbeits- und Gesundheitsschutz einen besonderen Stellenwert ein. 

Die Universität Mozarteum Salzburg legt größten Wert auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld und ist bestrebt, das körperliche und psychische Wohlbefinden aller Angehörigen der Universität Mozarteum Salzburg und Externen zu fördern.

Um Ziele der Prävention im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu verfolgen und im Gegenzug Erkrankungen und Verletzungen zu vermeiden, wird von allen Angehörigen der Universität Mozarteum Salzburg sowie Externen die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften (z. B. Werkstättenordnung, Brandschutzordnung), Gefahrenbewusstsein sowie ein Mitdenken bei allen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten erwartet.
Der Missbrauch von Drogen, Medikamenten, Alkohol oder anderen legalen oder illegalen Rausch- bzw. Betäubungsmitteln ist während der Arbeitszeit und generell in den Räumlichkeiten und am Gelände der Universität verboten.

§ 18 Kommunikation nach außen/Medienkontakte/Social Media

Eine wahrheitsgemäße Berichterstattung in der internen und externen Kommunikation ist die Grundlage einer auf Vertrauen basierenden konstruktiven Zusammenarbeit.

Der Außenauftritt und die mündliche oder schriftliche Medienkommunikation der Universität Mozarteum Salzburg erfolgt über das zuständige Rektoratsmitglied oder durch Beauftragung durch das zuständige Rektoratsmitglied. Die Vertretung der Universität Mozarteum Salzburg nach außen erfolgt grundsätzlich durch die Rektorin*den Rektor oder durch Beauftragung durch die Rektorin*den Rektor.

Private Meinungsäußerungen gegenüber Medienvertreter*innen oder in sozialen Netzwerken über die Universität Mozarteum Salzburg sind stets deutlich unter Berücksichtigung der §§ 10, 11, 12 als private Meinungsäußerung zu kommunizieren.

§ 19 Unklarheiten und Verstöße

Bei Fragen, Unklarheiten, vermuteter oder unmittelbaren Verstöße stehen allen Mitarbeiter*innen sowie Studierenden neben ihren direkten Vorgesetzten auch die Compliance-Verantwortlichen, der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und die Rektoratsmitglieder mit Rat und entsprechender Entscheidungshilfe zur Verfügung. Studierende können sich zusätzlich auch an ihre Lehrenden und an die Mitarbeiter*innen der Österreichischen Hochschülerschaft wenden, auch die Universitätsvertretung der Studierenden sowie eingerichteten Studienvertretungen und Tutor*innen vermitteln im Bedarfsfall weiter. Externe können sich an die Compliance-Verantwortlichen wenden.

Personen, die sich wegen vermuteter Verstöße, gleich ob sie sich als begründet oder nicht begründet herausstellen, in gutem Glauben an die jeweilige Vorgesetzen oder an hausinterne oder externe Anlauf- oder Beratungsstellen wenden, darf aus dieser Meldung kein Nachteil erwachsen, ausgenommen sind wissentliche Falschmeldungen.

Das Rektorat steht allen Betroffenen unterstützend zur Seite. In Zweifelsfällen können Fragen zum Code of Conduct an die Compliance-Verantwortlichen gerichtet werden (E-Mail: compliance@moz.ac.at).

§ 20 In-Kraft-Treten

Der Verhaltenskodex – Code of Conduct tritt mit dem auf die Verlautbarung folgenden Tag in Kraft.