Bachelorstudium / Masterstudium Gesang
Univ.-Prof. Christoph Strehl
Anerkennungsbeauftragter:
Mag. Francisco De Brito e Cunha
Das Studium "Gesang" gliedert sich in ein Bachelorstudium und drei Masterstudien (Gesang, Lied und Oratorium, Oper und Musiktheater).
Die Studien sollen eine Auseinandersetzung mit der gesamten einschlägigen Musikliteratur einschließlich der zeitgenössischen Musik gewährleisten, um eine umfassende Stilsicherheit zu erreichen. Sie sollen den Studierenden die Fülle von musikalischen Ausdrucksmöglichkeiten eröffnen, das WIE, das sie in den Stand setzt, musikdramatische Aufgabenstellungen selbständig zu lösen und als Künstlerpersönlichkeiten eigenständige Lösungen anzubieten.
Die Studien sollen durch projektbezogene Arbeit mit speziell qualifizierten Dirigenten, Regisseuren und Sängern ergänzt werden.
* Institut für Mozart Opern Interpretation
Das Bachelorstudium dauert 8 Semester, umfasst 141 Semesterstunden und schließt mit der Bachelorprüfung ab.
Angeboten wird eine umfassende stimmliche und musikalische Ausbildung sowie Grundunterricht in Schauspiel und musikdramatischer Darstellung.
Zulassungsvoraussetzung für das Bachelorstudium ist die bestandene kommissionelle Zulassungsprüfung, die aus einem Vorsingen, einer Prüfung der Grundkenntnisse der allgemeinen Musiktheorie und einer Prüfung des elementaren Klavierspiels besteht. Für Kandidaten/Kandidatinnen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, ist auch eine Prüfung der Deutschkenntnisse erforderlich.
Zulassungsvoraussetzung zum Masterstudium ist der Abschluss eines Bachelorstudiums Gesang oder eines gleichwertigen Studiums. Für externe Bewerber ist die Aufnahme in das Masterstudium nur nach einem Vorsingen und nach Maßgabe der vorhandenen Studienplätze möglich.
Im Laufe des Studiums sind Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen und die positive Beurteilung der vorgesehenen Pflichtprojekte zu erbringen.
Die Masterprüfung setzt sich aus einer künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit und einer kommissionellen Masterprüfung am Ende des letzten vorgeschriebenen Semesters zusammen.
Masterstudium Gesang
Das Studium bietet eine Gesangsausbildung gekoppelt mit einem vom Studierenden ausgewählten Schwerpunkt, der inhaltlich zu Beginn des Masterstudiums von der Curricularkommission für Gesang zu genehmigen ist.
Die Bereiche der zu wählenden Schwerpunkte erstrecken sich von speziellen Fachrichtungen im musikalischen Bereich (Neue oder Alte Musik, Vokalkorrepetition, Chorsingen u.a.) zu anderen Fachgebieten (Kulturmanagement, Musiktherapie, Kommunikationswissenschaft u.a.).
Mit dieser Mischung an Studienangeboten eröffnet diese neue Studienrichtung verschiedene Möglichkeiten zu neuen Berufssparten, die auf einer soliden Gesangsausbildung basieren.
Das Masterstudium dauert 4 Semester, umfasst 54 Semesterstunden und schließt mit der Masterprüfung ab.
Die kommissionelle Masterprüfung besteht aus zwei öffentlichen Auftritten. Im ersten Teil tritt der Kandidat/die Kandidatin mit einem selbstausgesuchten Programm auf, das von bis zu zwei von der Prüfungskommission ausgewählten Stücken ergänzt wird (Dauer 30 Minuten).
Den zweiten Teil bildet ein Recital, wenn möglich mit einem Programm, das den ausgewählten Schwerpunkt einbezieht (Dauer ca. 60 Minuten).
Das Prüfungsprogramm muss zwölf Arien in einer ausgewogenen und
repräsentativen Auswahl an Opern-, Oratorien- und Konzertarien sowie 16
Lieder verschiedener Stilrichtungen und Epochen beinhalten.
Masterstudium Oper und Musiktheater
Ziel der Ausbildung ist es, Bühnenreife und Engagementfähigkeit als Solist/in zu erlangen, vor allem in Hinblick auf die individuelle Konkurrenzfähigkeit im internationalen Musik-Theaterbetrieb.
Das Masterstudium dauert 4 Semester, umfasst 66 Semesterstunden und schließt mit der Masterprüfung ab.
Die kommissionelle Masterprüfung besteht aus zwei öffentlichen Auftritten - einem Vorsingen und einer szenischen Aufführung.
Im ersten Teil trägt der Kandidat/die Kandidatin aus dem Prüfungsprogramm Stücke eigener Wahl vor (Dauer etwa 20 Minuten), ergänzend kann der Prüfungssenat bis zu zwei Stücke (Arien oder Soloszenen) aus dem Prüfungsprogramm auswählen. Das Prüfungsprogramm besteht aus fünf ganzen Fachpartien verschiedener Stilepochen (davon eine Partie aus einer Mozart Oper), die musikalisch und szenisch einstudiert werden und zehn Arien oder Soloszenen verschiedener Stilepochen.
Im zweiten Teil ist ein öffentlicher Auftritt mit Orchester im Rahmen einer szenischen Aufführung vorgesehen.
Masterstudium Lied und Oratorium
In diesem Studium wird die stilistisch differenzierte Interpretation der Lied- und Oratoriumsliteratur und speziell die Zusammenarbeit mit Klavierbegleitung oder Continuo-Gruppe entwickelt.
Das Masterstudium dauert 4 Semester, umfasst 50 Semesterstunden und schließt mit der Masterprüfung ab.
Die kommissionelle Masterprüfung besteht aus zwei öffentlichen Auftritten.
Im ersten Teil trägt der Kandidat/die Kandidatin aus dem Prüfungsprogramm Stücke eigener Wahl vor (Dauer ca. 30 Minuten). Das Prüfungsprogramm soll sich aus 30 Liedern mindestens drei verschiedener Stilrichtungen und Epochen und vier Partien aus Oratorien verschiedener Stilrichtungen zusammensetzen. Einen gewichtigen Teil der Prüfung stellt das Oratorienrepertoire dar.
Den zweiten Teil bildet ein öffentlicher Liederabend (Dauer ca. 50 Minuten).
(2) Nähere Bestimmungen über Art und Umfang sowie die Durchführung der Zulassungsprüfung werden durch Richtlinien der Curricularkommission festgelegt. Die Richtlinien sind auf der Homepage der Universität zu verlautbaren.
(3) Für Bewerberinnen und Bewerber deren Erstsprache nicht Deutsch ist, muss zur Aufnahme des Bachelorstudiums Gesang jedenfalls der Nachweis von Deutschkenntnissen erbracht werden. Nähere Bestimmungen über Art, Umfang und Durchführung der Deutschnachweise werden auf der Homepage der Universität verlautbart.
Masterstudium Gesang
Voraussetzung für die Aufnahme in die Masterstudien ist das abgeschlossene Bachelorstudium Gesang oder ein gleichwertiger Studienabschluss und das Bestehen eines dreistufigen Auswahlverfahrens.
Die Universität Mozarteum bietet folgende Möglichkeiten an:
- Nach Prüfung der Unterlagen wurde die Gleichwertigkeit der Vorstudien festgestellt und der Studienwerber kann zur Zulassungsprüfung in das Masterstudium antreten.
- Falls die Gleichwertigkeit der Vorstudien nicht im Ganzen erfüllt ist, werden die Kandidaten zwar für die Zulassungsprüfung in das Masterstudium eingeladen jedoch mit der Auflage, im Falle einer Zulassung zum Studium Lehrveranstaltungen nachbelegen zu müssen.
- Falls die Gleichwertigkeit der Vorstudien nicht festgestellt werden konnte, wird der Studienwerberin bzw. dem Studienwerber alternativ die Zulassungsprüfung für ein Bachelorstudium angeboten.
Dieses Studium bietet eine Gesangsausbildung gekoppelt mit dem von der Studentin bzw. von dem Studenten ausgewählten Schwerpunkt. Dieser muss inhaltlich zu Beginn des Masterstudiums von der Curricularkommission für Gesang genehmigt werden.
Die Prüfung zum Masterstudium Gesang besteht aus einem dreistufigen Auswahlverfahren.
Für das Vorsingen sollen drei Lieder und zwei Opernarien sowie eine Arie aus einem Oratorium unterschiedlicher Stilepochen in verschiedenen Sprachen, davon mindestens ein Stück in deutscher und eines in italienischer Sprache, vorbereitet werden. Das Programm ist auswendig vorzutragen.
Am ersten Tag findet ein Vorsingen 1. Durchgang vor der Prüfungskommission statt. Der Kandidat/die Kandidatin singt ein selbstgewähltes und eventuell ein von der Kommission ausgesuchtes Stück vor.
Am zweiten Tag findet eine Arbeitsprobe - Dauer ca. 20 Minuten statt - (nur für Kandidatinnen/Kandidaten, die den 1. Durchgang bestanden haben).
Arbeitsprobe: bestehend aus einem musikalischen Arbeitsteil mit dem/der musikalischen Leiter/in und einem sezenischen Arbeitsteil mit dem/der szenischen Leiter/in.
Am dritten Tag findet für die Kandidatinnen/Kandidaten, die den ersten Teil des Vorsingens bestanden haben, und die Arbeitsprobe absolviert haben das Vorsingen 2. Durchgang und die Deutschprüfung für fremdsprachige Studienwerber/innen (verpflichtend) statt - siehe Informationsblatt Deutschprüfung.
Masterstudium Lied und Oratorium
Voraussetzung für die Aufnahme in die Masterstudien ist das abgeschlossene Bachelorstudium Gesang oder ein gleichwertiger Studienabschluss und das Bestehen eines zweistufigen Auswahlverfahrens.
Die Universität Mozarteum bietet folgende Möglichkeiten an:
- Nach Prüfung der Unterlagen wurde die Gleichwertigkeit der Vorstudien festgestellt und der Studienwerber kann zur Zulassungsprüfung in das Masterstudium antreten.
- Falls die Gleichwertigkeit der Vorstudien nicht im Ganzen erfüllt ist, werden die Kandidaten zwar für die Zulassungsprüfung in das Masterstudium eingeladen jedoch mit der Auflage, im Falle einer Zulassung zum Studium Lehrveranstaltungen nachbelegen zu müssen.
- Falls die Gleichwertigkeit der Vorstudien nicht festgestellt werden konnte, wird dem/der Studienwerber/in alternativ die Zulassungsprüfung für ein Bachelorstudium angeboten
Die Prüfung zum Masterstudium Lied und Oratorium besteht aus einem zweistufigen Auswahlverfahren.
Für das Vorsingen sollen vier Lieder unterschiedlicher Stilepochen, davon mindestens zwei in deutscher Sprache sowie zwei Arien aus Oratorien vorbereitet werden. Die Lieder sind auswendig vorzutragen.
Am ersten Tag findet der 1. Durchgang Vorsingen vor der Prüfungskommission statt. Der Kandidat/die Kandidatin singt ein selbstgewähltes und eventuell ein von der Kommission ausgesuchtes Stück vor.
Am dritten Tag findet für die Kandidatinnen/Kandidaten, die den ersten Teil des Vorsingens bestanden haben das Vorsingen 2. Durchgang und die Deutschprüfung für fremdsprachige Studienwerber/innen (verpflichtend) statt - siehe Informationsblatt Deutschprüfung.
Masterstudium Oper und Musiktheater
Voraussetzung für die Aufnahme in das Masterstudium ist das abgeschlossene Bachelorstudium Gesang oder ein gleichwertiger Studienabschluss und das Bestehen eines dreistufigen Auswahlverfahrens.
Die Universität Mozarteum bietet folgende Möglichkeiten an:
- Nach Prüfung der Unterlagen wurde die Gleichwertigkeit der Vorstudien festgestellt und der Studienwerber kann zur Zulassungsprüfung in das Masterstudium antreten.
- Falls die Gleichwertigkeit der Vorstudien nicht im Ganzen erfüllt ist, werden die Kandidaten zwar für die Zulassungsprüfung in das Masterstudium eingeladen jedoch mit der Auflage, im Falle einer Zulassung zum Studium Lehrveranstaltungen nachbelegen zu müssen.
- Falls die Gleichwertigkeit der Vorstudien nicht festgestellt werden konnte, wird dem Studienwerber alternativ die Zulassungsprüfung für ein Bachelorstudium angeboten.
Die Prüfung zum Masterstudium Oper und Musiktheater besteht aus einem dreistufigen Auswahlverfahren.
Für das Vorsingen sollen 6 Arien bzw. Opernszenen unterschiedlicher Stilepochen in verschiedenen Sprachen vorbereitet werden. Davon zwei szenisch, mindestens eine in deutscher und eine in italienischer Sprache sowie eine Arie mit Rezitativ. Das Programm ist auswendig vorzutragen.
Am ersten Tag findet ein Vorsingen 1. Durchgang vor der Prüfungskommission statt. Der Kandidat/die Kandidatin singt ein selbstgewähltes und eventuell ein von der Kommission ausgesuchtes Stück vor.
Am zweiten Tag findet eine Arbeitsprobe - Dauer ca. 20 Minuten statt - (nur für Kandidatinnen/Kandidaten, die den 1. Durchgang bestanden haben). Arbeitsprobe: bestehend aus einem musikalischen Arbeitsteil mit dem/der musikalischen Leiter/in und einem sezenischen Arbeitsteil mit dem/der szenischen Leiter/in.
Am dritten Tag findet für die Kandidatinnen/Kandidaten, die den ersten Teil des Vorsingens bestanden haben, und die Arbeitsprobe absolviert haben das Vorsingen 2. Durchgang und die Deutschprüfung für fremdsprachige Studienwerber/innen (verpflichtend) statt - siehe Informationsblatt Deutschprüfung.
Mag. Gaiva Bandzinaite
Univ.Prof. Juliane Banse
Mag.art. Bernadette Bartos
Univ.Prof. Barbara Bonney
Eric Chumachenco
Univ.Prof. Hon. D.M.A. Michele Crider
Univ.Prof. Hon.-Prof. Mario Antonio Diaz Varas
Tullio Garbari MA.
Univ.Prof. Stephan Genz
Victoria Guerrero Misas
Mag. Mag. Wolfgang Holzmair O.Univ.-Prof.i.R.
Univ.Ass. Mag. Kyung Hwa Kang
Almira Kreimel MA. MA.
Mag.art. Katrin Lehismets
Univ.Prof. Andreas Macco
Mag.art. Tatjana Meyer PhD.
Alessandro Misciasci
Nils Urban Östlund
Mag.art. Julia Pujol Wolter
Mag.art. Fausto Quintabà
Univ.Prof. Ildiko Raimondi
Univ.Prof. Mag. Kai Röhrig
Mag. Vyara Shuperlieva
Univ.Prof. Christoph Strehl
Univ.Prof. Pauliina Tukiainen
Dario Vagliengo
Univ.Prof. Bernd Valentin
Ching-Miin Wang
Elisabeth Wilke O.Univ.-Prof.i.R.