Die Pflicht-Lehrveranstaltungen des Bereichs Tonsatz/Gehörbildung/Solfeggio
In allen großen Musik-Studiengängen (BA Instrumentalstudium oder Gesang, IGP, Lehramt) gibt es die folgenden Pflicht-Lehrveranstaltungen, die ich (ebenso wie mehrere Kolleg*innen) in jedem Studienjahr anbiete:
- Gehörbildung [BA] 1-4
- Tonsatz [BA] 1-4
- Solfeggio BA 1-2 (nicht in Lehramts-Studiengängen)
Die Kurszyklen beginnen normalerweise im Wintersemester und sollten nach Möglichkeit in der natürlichen Reihenfolge (1-4) in aufeinanderfolgenden Semestern beim gleichen Lehrenden belegt werden. Ein Einstieg in höhere Stufen (aufgrund von Kurswechsel, Auslandsaufenthalte, Studienunterbrechung, Universitätswechsel usw.) ist nach Absprache möglich: In diesem Fall bitte ich dringend um rechtzeitige Kontaktaufnahme, um die nötigen Vorkenntnisse abzuklären.
Weiterführende Lehrveranstaltungen (je nach Studiengang)
Höhere Kursstufen in Tonsatz/Gehörbildung/Solfeggio sind nur in bestimmten Studiengängen als Pflichtfach vorgesehen und werden nicht von jeder*m Lehrenden in jedem Studienjahr angeboten.
-
Tonsatz [BA] 5-6 ist Pflichtfach in:
- BA Klavier und BA Orgel (fortgesetzt im Masterstudium als Tonsatz MA 1-2 bzw. für Orgel sogar Tonsatz MA 1-4)
-
Lehramt Instrumentalmusikerziehung
(außerdem als Ergänzungsfach im Lehramt Musikerziehung mit Künstlerischem Hauptfach Klavier oder Gesang) - IGP-Studiengänge mit IGP-Schwerpunkt (Wahlpflichtfach) Musiktheorie/Gehörbildung
-
Gehörbildung [BA] 5-6 ist Pflichtfach in:
- IGP-Studiengänge mit IGP-Schwerpunkt (Wahlpflichtfach) Musiktheorie/Gehörbildung
-
Lehramt Instrumentalmusikerziehung
(außerdem als Ergänzungsfach im Lehramt Musikerziehung mit Künstlerischem Hauptfach Klavier oder Gesang)
-
Solfeggio [BA] 3-4 ist Pflichtfach in:
- BA Gesang
- IGP-Schwerpunkt (Wahlpflichtfach) Chor- und Ensembleleitung bei ZKF Gesang
Darüberhinaus gibt es je nach Studiengang die Möglichkeit, diese (und weitere) Lehrveranstaltungen als Wahlfach zu belegen.
Studiengänge am Department 1: Musiktheorie, Chor-/Orchesterdirigieren, Komposition
Die Entsprechungen der genannten Lehrveranstaltungen in diesen Studiengängen sind am Namen "erweitert" zu erkennen:
- Tonsatz erweitert BA 1-6 (im BA Musiktheorie sogar 1-8)
- Gehörbildung erweitert BA 1-6 (im BA Musiktheorie sogar 1-8 und dann im Master fortgesetzt als Gehörbildung erweitert MA 1-2)
Von jeder dieser Lehrveranstaltungen wird meist pro Studienjahr nur eine Schiene angeboten (und dann oft von dem*r gleichen Lehrenden in den Folgesemestern fortgesetzt).
Alle Angaben sind ohne Gewähr!
Verbindliche Auskünfte geben die Curricula und Durchführungsbestimmungen sowie die Abteilung des Studiendirektors.
(Stand: Wintersemester 2021/22)