Der Weg zur Zulassung

Fassade des Mozarteums, nach oben fotografiert, rechts ein Teil des verglasten Foyers | © Elsa Okazaki

Voraussetzungen & Anmeldung

Voraussetzung zur Aufnahme eines Bachelorstudiums (BA) ist die bestandene künstlerische Zulassungsprüfung. Zu dieser ist zunächst eine Online-Anmeldung erforderlich, bei der häufig auch ein Bewerbungsvideo eingereicht werden muss. Bei positiver Beurteilung des Bewerbungsvideos erfolgt eine Einladung zur Zulassungsprüfung.

Die Zulassung zu einem Masterstudium (MA) setzt, neben der bestandenen künstlerischen Zulassungsprüfung, den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums (BA) an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Universität, Hochschule) voraus.

Voraussetzung um ein Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Cluster Mitte beginnen zu können, ist zunächst die Absolvierung einer pädagogischen Eignungsprüfung (allgemeines Aufnahmeverfahren). Bis zum Zeitpunkt der Anmeldung und Registrierung zum allgemeinen Aufnahmeverfahren muss das Online Self-Assessment abgeschlossen sein, der Kostenbeitrag bezahlt und die Anmeldung für einen Termin zum Elektronischen Zulassungstest erfolgt sein - Details dazu unter https://lehrerin-werden.at

Für die Unterrichtsfächer, die an der Universität Mozarteum angeboten werden (Bildnerische Erziehung, Gestaltung: Technik.Textil, Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung) ist zusätzlich eine künstlerische Zulassungsprüfung erforderlich.

Die Zulassung zu einem Postgraduate-Universitätslehrgang (PGL) setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Master- oder Diplomstudiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung im jeweiligen Zentralen künstlerischen Fach voraus. Die Zulassung mit einem pädagogischen Abschluss wie Lehramt oder Instrumental- & Gesangspädagogik ist NICHT möglich. Voraussetzung zur Aufnahme eines Studiums ist außerdem die bestandene künstlerische Zulassungsprüfung.

Die Prüfung der Unterlagen des Vorstudiums kann bis zu 4 Wochen dauern! Eine frühzeitige Anmeldung wird daher empfohlen.

Die Anmeldung zu einem Studium ist nur möglich, wenn noch kein Abschluss für dieses Studium erworben wurde.

Details zu den jeweiligen Zulassungsverfahren und Infos zum benötigten Repertoire sind beim jeweiligen Studium zu finden.

Die Anmeldung erfolgt im Bewerbungszeitraum über das Anmeldeportal für Studienbewerber*innen.

 

Notwendige Dokumente zur Online-Anmeldung für Masterstudien:

  • BA-Zeugnis oder Abschlusszeugnis eines fachlich in Frage kommenden Studiums, falls das Studium bereits abgeschlossen wurde
  • Aktuelle Inskriptionsbestätigung, falls das Studium noch nicht abgeschlossen wurde (das Zeugnis ist bis zur Einschreibung nachzureichen!)
  • Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Records) des BA-Studiums
  • Offizielle Bestätigung des Hauptfaches/Instruments, sofern dieses nicht aus den anderen Unterlagen hervorgeht (z.B. „Bachelor of Music“ ist nicht ausreichend!)
  • Sofern weitere Vorstudien vorhanden sind, ist zusätzlich eine vollständige Fächer- und Notenübersicht (Transcript of Records) aller künstlerischen und pädagogischen Master- und Diplomstudien hochzuladen.

Die Dokumente können als PDF im Anmeldeformular hochgeladen werden.

Sofern die genannten Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, muss eine offizielle Übersetzung mit eingereicht werden.

  • Konzertfach (Bachelorstudium, Masterstudium, Postgraduate Universitätslehrgang)
    1.2.2024 - 28.2.2024 (Achtung: Fristende Februar!)
     
  • Pre-College Salzburg
    1.2.2024 - 28.3.2024
     
  • Studien des Orff-Instituts (Elementare Musik- und Tanz- bzw. Bewegungspädagogik)
    1.2.2024 - 28.3.2024
     
  • Instrumental- & Gesangspädagogik (Standorte Salzburg und Innsbruck)
    1.2.2024 - 28.3.2024
     
  • Lehramtsstudien (Unterrichtsfächer BE, GTT, ME, IME)
    Termin 1: 7.12.2023 - 1.2.2024 (nur BE & GTT, Standort Salzburg)
    Termin 2: 5.3.2024 - 4.6.2024 (nur BE & GTT, Standort Salzburg)
    1.2.2024 - 4.6.2024 (BE, Standort Innsbruck)
    1.2.2024 - 28.3.2024 (nur ME & IME, Standorte Salzburg und Innsbruck)
     
  • Diplomstudium Bühnengestaltung
    Termin 1: 1.2.2024 - 28.5.2024
    Termin 2: 1.7.2024 - 6.8.2024
     
  • Diplomstudium Schauspiel
    24.7.2023 - 14.11.2023 
     
  • Diplomstudium Regie
    10.11.2023 - 03.01.2024
     
  • Masterstudium Applied Theatre
    1.2.2024 - 28.3.2024
     
  • PhD in the Arts
    1.2.2024 - 28.3.2024
  • Bewerbungszeitraum: je nach Studienfach
  • Deadline für den Video-Upload: 28.2.2024 (falls relevant)
  • Verständigungsmails nach der Videosichtung: April & Mai 2024
  • Zulassungsprüfung vor Ort: je nach Studienfach
  • Verständigungsmail nach der Zulassungsprüfung: spätestens Juli 2024
  • Allgemeine Zulassungsfrist (Einschreibung zum Studium): 1.7.2024 bis September 2024
  • Anmeldung zu Lehrveranstaltungen: 1. bis 28. September 2024
  • Vorlesungsbeginn: Oktober 2024

Die Fristen gelten für Studien, die im Wintersemester begonnen werden.

Die Prüfungstermine je Studium, inklusive  Prüfungszeiten und -orten, sind auf den einzelnen Studienseiten sowie im Bewerbungsportal ersichtlich (nach Erstellen eines Accounts bzw. Einloggen).
 

Konzertfach & Orff-Institut: Terminliste Zulassungsprüfungen 2024 (Departments 1, 2, 3, 4, 5, 6, 13, 14, 15, Pre-College)

Instrumental- & Gesangspädagogik: Terminliste Zulassungsprüfungen 2024  (Standort Salzburg)

Lehramt, Unterrichtsfächer ME & IME: Terminliste Zulassungsprüfungen 2024 (Standort Salzburg)

Lehramt, Unterrichtsfächer BE & GTT: Terminliste Zulassungsprüfungen 2024 (Standort Salzburg)

Standort Innsbruck (IGP, ME, IME, BE): Terminliste Zulassungsprüfungen 2024

Schauspiel, Regie, Applied Theatre, Bühnengestaltung & PhD in the Arts: Terminliste Zulassungsprüfungen 2024 (Departments 7 & 8)

 

 

Zuordnung der Studien zu den Departments

Department 1: Komposition und Musiktheorie
Komposition (BA, MA, PGL), Musiktheorie (BA, MA, PGL)

Department 2: Tasteninstrumente
Klavier (BA, MA, PGL), Klavier Soloausbildung (MA), Klavierduo (MA, PGL), Neue Musik Klavier (MA), Korrepetition für Musiktheater (MA), Orgel (BA, MA, PGL)

Department 3: Streich- und Zupfinstrumente
Gitarre (BA, MA, PGL), Harfe (BA, MA, PGL), Kammermusik für Klaviertrio (MA), Kammermusik für Streichquartett (MA), Kontrabass (BA, MA, PGL), Viola (BA, MA, PGL), Violine (BA, MA, PGL), Neue Musik Violine (MA), Violoncello (BA, MA, PGL), Neue Musik Violoncello (MA)

Department 4: Blas- und Schlaginstrumente
Bassklarinette (MA), Basstuba (BA, MA, PGL), Neue Musik Basstuba (MA), Blasorchesterleitung (MA, ULG), Blockflöte (BA, MA, PGL), Neue Musik Blockflöte (MA), Fagott (BA, MA, PGL), Neue Musik Fagott (MA), Flöte (BA, MA, PGL), Neue Musik Flöte (MA), Horn (BA, MA, PGL), Klarinette (BA, MA, PGL), Neue Musik Klarinette (MA), Oboe (BA, MA, PGL), Neue Musik Oboe (MA), Posaune (BA, MA, PGL), Schlaginstrumente (BA, MA, PGL), Neue Musik Schlaginstrumente (MA), Trompete (BA, MA, PGL)

Department 5: Gesang und Department 6: Oper und Musiktheater
Gesang (BA, MA, PGL), Neue Musik Gesang (MA), Lied und Oratorium (MA, PGL), Liedduo (PGL), Oper und Musiktheater (MA, PGL)

Department 7: Schauspiel, Regie und Applied Theatre - Thomas Bernhard Institut
Applied Theatre (MA), Regie (Diplomstudium), Schauspiel (Diplomstudium)

Department 8: Szenografie
Bühnengestaltung (Diplomstudium)

Department 9: Musikwissenschaft

Department 10: Musikpädagogik, Standort Salzburg & Linz
Instrumental- & Gesangspädagogik (BA, MA)
Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung), Unterrichtsfächer Musikerziehung & Instrumentalmusikerziehung (BA, MA)

Department 11: Musikpädagogik, Standort Innsbruck
Instrumental- & Gesangspädagogik (BA, MA)
Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung), Unterrichtsfächer Musikerziehung & Instrumentalmusikerziehung (BA, MA)

Department 12: Bildende Künste und Gestaltung
Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung), Unterrichtsfächer:
Bildnerische Erziehung (BA, MA), Standort Innsbruck
Bildnerische Erziehung (BA, MA), Standort Salzburg
Gestaltung: Technik.Textil (BA, MA), Standort Salzburg

Department 13: Dirigieren, Chorleitung und Blasorchesterleitung
Blasorchesterleitung (MA, ULG), Chordirigieren (BA, MA, PGL), Orchesterdirigieren (BA, MA, PGL)

Department 14: Elementare Musik- und Tanzpädagogik - Orff-Institut
Elementare Musik- und Tanzpädagogik (BA, MA), Elementare Musik- und Bewegungspädagogik (MA)

Department 15: Alte Musik
Barockcello (MA, PGL), Barockgesang (MA, PGL), Barockoboe (BA, MA, PGL), Barockvioline/Barockviola (BA, MA, PGL), Cembalo (BA, MA, PGL), Hammerklavier (MA), Historische Aufführungspraxis (MA, PGL), Traversflöte (MA, PGL), Viola da Gamba/Violone (BA, MA, PGL)

Pre-College Salzburg
Basstuba, Blockflöte, Cembalo, Fagott, Flöte, Gesang, Gitarre, Harfe, Horn, Klarinette, Klavier, Komposition, Kontrabass, Oboe, Orgel, Posaune, Saxofon, Schlaginstrumente, Trompete, Viola, Violine, Violoncello

Spezifika bei Zulassungsverfahren

Die Zulassungsprüfungen im Künstlerischen Hauptfach (KHF) werden bei einigen Instrumenten gemeinsam mit der Zulassungsprüfung Instrumentalstudium abgehalten. Bitte dazu die Termininformation außerhalb der Frist der Zulassungsprüfungen Lehramt Unterrichtsfach Musikerziehung / Instrumentalmusikerziehung beachten. Alle sonstigen Teilprüfungen finden zum verlautbartem Prüfungstermin statt. 

Bachelorstudium Lehramt Unterrichtsfach Musikerziehung (Cluster Mitte)

Alle Bewerber*innen müssen sich für das Allgemeine Aufnahmeverfahren Cluster Mitte über das Anmeldeportal registrieren (Registrierung und Online Self Assessment: https://www.lehrerin-werden.at

Die Verordnung zum Aufnahmeverfahren wird online im Mitteilungsblatt der Universität Mozarteum Salzburg bekannt gegeben (MBl 21. Stück, vom 26.1.22: PDF). Die Zulassung setzt neben der allgemeinen Universitätsreife die Beherrschung der deutschen Sprache (mindestens Niveau B2 – gemäß Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001) voraus.

Die Zulassungsprüfung zum Bachelorstudium Musikerziehung besteht aus folgenden Teilprüfungen: 

  • Künstlerisches Hauptfach
  • Künstlerisches Fach Klavier, so nicht Künstlerisches Hauptfach
  • Gesang für Musikpädagog*innen, so nicht Künstlerisches Hauptfach
  • Sensibilität des musikalischen Gehörs (Blattsingen)
  • Allgemeine Musiklehre (Musiktheorie und Gehörbildung)
  • Teilnahme an einem musikalisch-kommunikativen Projekt
  • Beherrschung der deutschen Sprache (mindestens Niveau B2) für alle Bewerberinnen/Bewerber, deren Erstsprache nicht Deutsch ist.

Bachelorstudium Lehramt Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung (Cluster Mitte)

Die Bewerber*innen werden in folgenden Bereichen geprüft:

  • Erstes Künstlerisches Hauptfach
  • Zweites Künstlerisches Hauptfach

Masterstudium Lehramt Sekundarstufe

  • Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) ist der Abschluss des fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums Lehramt (Allgemeinbildung) im Entwicklungsverbund „Cluster Mitte“ oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
  • Sollte die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben sein und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das zuständige Organ der zulassenden Universität berechtigt, zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Leistungsnachweise vorzuschreiben, welche im Verlauf des Masterstudiums zu erbringen sind.
  • Für die Masterstudien Musikerziehung, Instrumentalmusikerziehung, Bildnerische Erziehung und Gestaltung: Technik.Textil ist von Absolvent*innen, die ihr Bachelorstudium nicht im Entwicklungsverbund „Cluster Mitte“ abgeschlossen haben, der Nachweis der künstlerischen Eignung durch Absolvierung einer Zulassungsprüfung zu erbringen. 

Zulassungsvoraussetzungen für das Bachelorstudium Lehramt im Cluster West

  • Reifezeugnis einer allgemein- oder berufsbildenden höheren Schule oder eine gleichzusetzende Qualifikation
  • Beherrschung der deutschen Sprache (mindestens Niveau B2 – gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001)
  • Aufnahmeverfahren vor Zulassung zu Lehramtsstudien: https://www.lb-west.tsn.at

Für die Studien Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung ist zusätzlich der Nachweis der künstlerischen Eignung vor Zulassung zu erbringen.

Bachelorstudium Lehramt Unterrichtsfach Musikerziehung (Cluster West)

Vor Zulassung zum Studium muss ein Künstlerisches Hauptfach (KHF) angegeben werden. Zur Wahl stehen alle am Standort Innsbruck angebotenen Instrumente sowie Gesang, Jazz/Pop Gesang und Musikleitung. Folgende Teilprüfungen sind im Rahmen der Zulassungsprüfung zu absolvieren:

  • Künstlerisches Hauptfach (KHF): Ein Programm mittleren Schwierigkeitsgrades ist vorzubereiten (Prüfungsdauer ca. 10 Minuten). 
  • Klavier (falls Klavier bzw. Jazz/Pop Klavier nicht als Künstlerisches Hauptfach gewählt wurde)
  • Gesang (falls Gesang bzw. Jazz/Pop Gesang nicht als Künstlerisches Hauptfach gewählt wurde)
  • Klavierpraktische und rhythmische Fertigkeiten
  • Sensibilität des musikalischen Gehörs
  • Allgemeine Musiklehre
  • Künstlerische Gruppenarbeit: Gestaltung einer frei gewählten und vorbereiteten Sequenz mit einer Gruppe von 10 bis 15 Personen (Dauer ca. 15 Minuten) mit anschließendem kurzen Reflexionsgespräch mit der Prüfungskommission. Die künstlerische Gruppenarbeit (Sequenz) hat in jedem Fall einen vokalen Anteil zu enthalten
  • Ein schriftliches Konzept der Einstudierung (Zielsetzung, methodisches Vorgehen, Besetzung/ Instrumente) in Form von höchstens einer A4 Seite sowie das erforderliche Notenmaterial sind bis spätestens 31. Mai an das Sekretariat des Departments für Musikpädagogik in Innsbruck zu übermitteln.

Bachelorstudium Lehramt Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung (Cluster West)

Das Bachelorstudium Lehramt im Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung ist nur in Kombination mit dem Unterrichtsfach Musikerziehung möglich. Vor Zulassung zum Studium muss ein Erstes (1. KHF) und ein Zweites Künstlerisches Hauptfach (2. KHF) aus unterschiedlichen Bereichen angegeben werden. 

Die Bereiche sind: Tasteninstrumente, Streichinstrumente, Zupfinstrumente, Blasinstrumente, Gesang/Jazz/Pop Gesang, Musikleitung und Schlaginstrumente. Zur Wahl stehen alle am Standort Innsbruck angebotenen Instrumente sowie Gesang, Jazz/Pop Gesang und Musikleitung. Die Kombination von Gesang und Jazz/Pop Gesang, Gitarre und Jazz/Pop Gitarre sowie Klavier und Jazz/Pop Klavier ist möglich. Folgende Teilprüfungen sind im Rahmen der Zulassungsprüfung zu absolvieren:

  • Erstes Künstlerisches Hauptfach (1. KHF): Es ist ein Programm höheren Schwierigkeitsgrades vorzubereiten (Vorspielzeit 10-15 Minuten).
  • Zweites Künstlerisches Hauptfach (2. KHF): Es ist ein Programm mittleren Schwierigkeitsgrades vorzubereiten (Vorspielzeit ca. 10 Minuten).

Die Zulassungsprüfungen im Zentralen Künstlerischen Fach (ZKF) werden bei einigen Instrumenten gemeinsam mit der Zulassungsprüfung Instrumentalstudium abgehalten. Bitte beachten Sie dazu die Termininformation außerhalb der Frist der IGP Zulassungsprüfungen. Alle sonstigen Teilprüfungen finden zum verlautbartem Prüfungstermin statt. 

Bachelorstudium IGP

Die Zulassungsprüfung zum Bachelorstudium Instrumental- & Gesangspädagogik besteht aus Teilprüfungen in folgenden Bereichen:

  • Zentrales Künstlerisches Fach (jeweiliges Instrument/Gesang)
  • Pflichtfach Klavier in den Profilen Blas-, Schlag- und Streichinstrumente, Gesang, Gitarre, Harfe, Volksmusikinstrumente (nicht für ZKF Klavier, ZKF Cembalo)
  • Musiktheorie und Gehörbildung (schriftlicher und mündlicher Prüfungsteil)
  • Musikpädagogik (kommunikative musikpädagogische Eignung)
  • Ggf. Ergänzungsprüfung Deutsch (Niveau B2, gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001) bei Studierenden, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, mittels Vorlage eines Zertifikates bzw. sonstigen Nachweises oder mittels einer Feststellungsprüfung. Beachten Sie die Ausführungsbestimmungen zur Zulassungsprüfung (ab Seite 3) in den Durchführungsrichtlinien zum Curriculum für das Bachelorstudium Instrumental- & Gesangspädagogik.

Masterstudium IGP

Die Zulassungsprüfung zum Masterstudium Instrumental- & Gesangspädagogik besteht aus Teilprüfungen in folgenden Bereichen:

  • Zentrales Künstlerisches Fach (jeweiliges Instrument/Gesang)
  • Instrumental- bzw. gesangspädagogische Eignung im jeweiligen ZKF
  • Ggf. Ergänzungsprüfung Deutsch (Niveau B2, gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 2001) bei Studierenden, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, mittels Vorlage eines Zertifikates bzw. sonstigen Nachweises oder mittels einer Feststellungsprüfung

Bitte die Ausführungsbestimmungen zur Zulassungsprüfung in den  Durchführungsrichtlinien zu den Curricula für das Bachelor- und Masterstudium Instrumental- & Gesangspädagogik beachten.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Universität Mozarteum Salzburg bei Vorliegen einer Behinderung bzw. einer chronischen Erkrankung verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten bei der Zulassungsprüfung und während des Studiums anbietet.

Falls dies auf Bewerber*innen zutrifft und eine Beratung gewünscht wird, bitte Claudia Haitzmann (claudia.haitzmann@moz.ac.at oder +43 676 88122 337) kontaktieren.

Beglaubigung & Übersetzung fremdsprachiger Dokumente

Die Beglaubigung eines Dokumentes dient der Bestätigung der Echtheit von angebrachten Siegeln und Unterschriften. Ob die Dokumente, mit denen der Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt wird, beglaubigt und übersetzt werden müssen, hängt vom Land, in dem die Schule/das Studium beendet wurde, ab. Die diplomatische Beglaubigung muss vor der Übersetzung erfolgen und auf den Originaldokumenten angebracht werden. Erst dann kann der Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt werden.

Alle für das Zulassungsverfahren erforderlichen Dokumente müssen (nach der Beglaubigung) übersetzt werden, sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind. Diese Übersetzung muss durch eine*n gerichtlich beeidete*n Übersetzer*in durchgeführt werden. Die Übersetzung darf erst nach der Beglaubigung angefertigt werden, da auch die Beglaubigungsstempel übersetzt werden müssen. Die Übersetzung und das beglaubigte Dokument müssen untrennbar miteinander verbunden sein!

Urkunden aus jenen Staaten, mit denen Österreich ein bilaterales Beglaubigungsabkommen abgeschlossen hat, sind von jeglicher Beglaubigung befreit (Dokumente müssen aber im Original oder in beglaubigter Kopie eingereicht werden).

  • Belgien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Bulgarien
  • Deutschland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Italien
  • Kroatien
  • Liechtenstein
  • Montenegro
  • Niederlande
  • Nordmazedonien
  • Norwegen
  • Polen
  • Rumänien
  • Schweden
  • Serbien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Tschechische Republik
  • Ungarn

Durch Richtlinie des Rektorats sind auch Urkunden aus allen EU/EWR-Staaten sowie der Schweiz von jeglicher Beglaubigung befreit.

  • Dänemark
  • Estland
  • Griechenland
  • Irland
  • Island
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Portugal
  • Schweiz
  • Spanien
  • Zypern

Urkunden aus den Vertragsstaaten des so genannten „Haager Beglaubigungsabkommens“ müssen mit der Apostille beglaubigt werden. Für die Beglaubigung eines Dokumentes durch eine Apostille wendet man sich an das Außenministerium des Ausstellungslands. In einigen Ländern ist dafür das Justiz- oder Bildungsministerium zuständig. Die Apostille ist immer im Original vorzulegen und muss die Unterschrift auf dem Originaldokument bestätigen, nicht die Unterschrift des Notars.

Die Vertragsstaaten des Haager Beglaubigungsabkommens sind (Stand Jänner 2024):

Die volle diplomatische Beglaubigung ist für Urkunden aus all jenen Staaten erforderlich, mit denen kein bilaterales Beglaubigungsabkommen besteht und die auch nicht Vertragsstaaten des Haager Beglaubigungsübereinkommens sind.

Für eine volle diplomatische Beglaubigung Ihrer Dokumente werden zunächst die innerstaatlichen Beglaubigungsvermerke

  • des Unterrichts- oder Bildungsministeriums und
  • des Außenministeriums (bzw. in einigen Ländern des Justizministeriums)

des Ausstellungslandes benötigt.

Als Letztes muss die für das Ausstellungsland der Dokumente zuständige österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) diese Beglaubigungsvermerke überbeglaubigen. Es können nur Originalurkunden überbeglaubigt werden.

Urkunden der folgenden Länder bedürfen der vollen diplomatischen Beglaubigung:

  • Ägypten
  • Algerien
  • Angola
  • Äthiopien
  • Bangladesch
  • Benin
  • Bhutan
  • Burkina Faso
  • Côte d’Ivoire
  • Dschibuti
  • Eritrea
  • Gabun
  • Gambia
  • Ghana
  • Guinea
  • Guinea-Bissau
  • Haiti
  • Heiliger Stuhl
  • Iran, Islamische Republik
  • Jemen
  • Jordanien
  • Kambodscha
  • Kamerun
  • Katar
  • Kenia
  • Kirgisistan
  • Kiribati
  • Kosovo
  • Kuba
  • Kuwait
  • Laos, Demokratische Volksrepublik
  • Libanon
  • Libysch-Arabische Dschamahirija / Libyen
  • Madagaskar
  • Malaysia
  • Malediven
  • Mali
  • Malteser Ritterorden, Souveräner
  • Mauretanien
  • Mikronesien, Föderierte Staaten von
  • Mongolei
  • Mosambik
  • Nauru
  • Nepal
  • Niger
  • Nigeria
  • Pakistan
  • Palästinensische Autonomiegebiete
  • Papua-Neuguinea
  • Ruanda
  • Salomonen
  • Sambia
  • Senegal
  • Sierra Leone
  • Simbabwe
  • Sri Lanke
  • Syrien, Arabische Republik
  • Tadschikistan
  • Taiwan
  • Tansania, Vereinigte Republik
  • Thailand
  • Timor-Leste (Osttimor)
  • Togo
  • Tunesien
  • Turkmenistan
  • Tuvalu
  • Uganda
  • Usbekistan
  • Vereiniget Arabische Emirate
  • Vietnam
  • Zentralafrikanische Republik

Für einige Länder ist die Überbeglaubigung durch die österreichische Vertretungsbehörde ausgesetzt. In diesem Fall benötigen Sie die innerstaatlichen Beglaubigungsvermerke des Unterrichts- oder Bildungsministeriums und des Außenministeriums.

Deutsch- & Englischkenntnisse

Zur Zulassung sind je nach Studium bzw. Lehrgang verschiedene Deutschkenntnisse (oder selten auch Englischkenntnisse) notwendig. Alle, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, müssen entweder bis zu einem definierten Zeitpunkt ein entsprechendes Zertifikat vorlegen oder im Rahmen der Zulassungsprüfung eine Deutschprüfung positiv absolvieren.

Alle Details zu Sprachkenntnissen

Bewerbungsvideo

Für einige Studien ist es notwendig, bis zur Bewerbungsfrist auch ein Bewerbungsvideo mit einzureichen. Ob ein Bewerbungsvideo für Ihr gewünschtes Studium notwendig ist, können Sie auf der jeweiligen Studienseite unter den Informationen zum Zulassungsverfahren nachlesen.

Anhand der eingesendeten Videos wird durch die Prüfungskommission eine Vorauswahl getroffen.

Die Videodateien sind von den Bewerber*innen selbstständig zu erstellen und auf einer Videoplattform nach Wahl hochzuladen. Dabei sind folgende Richtlinien dringend zu beachten:  

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gesicht und Körper im Video zu sehen sind.
  • Das Video soll die bestmögliche Qualität in Bild und Ton haben. Videos mit ungenügender Ton- und/oder Bildqualität werden nicht berücksichtigt.
  • Die Tonaufnahme im Video darf nicht elektronisch verstärkt oder verändert werden.
  • Videoschnitt ist unzulässig* – die Aufnahme darf nicht geschnitten sein und muss von Anfang bis Ende durchlaufen. Pro Bewerbung ist genau ein Video einzureichen. 
  • Angaben zu Inhalt und Dauer des Videos je Instrument sind auf den Studienseiten angeführt.
  • Das Video ist wie folgt zu benennen: FAMILIENNAME(N) Vorname(n), Zulassungsprüfung für Studium XY (Angabe ob BA, MA oder PGL), Zentrales Künstlerisches Fach (Angabe des Instrumentes)
    Beispiel: MUSTERMANN Marlene Maria, BA Oboe 
  • Wenn möglich sind in der Videobeschreibung die Namen der Stücke sowie Zeitstempel anzugeben.

*Ausnahmen: Für die Instrumentalstudien (Konzertfach) aller Streich- und Zupfinstrumente gilt: Das Video darf zwischen den Stücken geschnitten werden. Es ist pro Bewerbung genau ein Video einzureichen.

 

Klavierbegleitung im Video

Für folgende Instrumente ist eine Begleitung im Video empfohlen, aber nicht verpflichtend:

  • Streichinstrumente (außer bei Solostücken)
  • Blasinstrumente (Ausnahme für Blockflöte: Cembalobegleitung; für Oboe und Fagott: Klavier- oder Cembalobegleitung)

Das Video ist bis 28.2.2024 auf einer Plattform hochzuladen, auf welcher der Link mindestens bis zum 30.4.2024 gültig, funktionstüchtig und verfügbar ist. Der Videolink (ggf. inklusive Passwort) ist der Universität Mozarteum Salzburg über das Bewerbungsformular zur Verfügung zu stellen.

Einsendeschluss der Videos ist mit Ende des Bewerbungszeitraumes! Spätere Videos werden nicht berücksichtigt und führen zu dem Status „nicht angetreten“.

Informationen zur Erstellung sowie zum Hochladen eines Videos und zu den jeweiligen Datenschutzeinstellungen (öffentlich/nicht gelistet/privat) finden sich auf den Hilfeseiten der jeweiligen Plattform.

Die Studienwerber*innen erstellen von sich ein Video und stellen dieses auf eine Videoplattform ihrer Wahl, wobei die AGBs der Plattform sowie allfällige andere Rechtsvorschriften einzuhalten sind. Die Studienwerber*innen halten die Universität Mozarteum Salzburg diesbezüglich schad- und klaglos.  

Hinweis bei minderjährigen Studienwerber*innen

Die Studienwerber*innen erstellen von sich ein Video und stellen dieses auf eine Videoplattform ihrer Wahl, wobei dies nur erfolgen kann, wenn die*der Erziehungsberechtigte diesem Vorgehen vollinhaltlich vorab zugestimmt hat. Die AGBs der jeweiligen Plattform (insbesondere die Altersbeschränkungen und die Vorgaben zum Kinder- und Jugendschutz sowie zu urheberrechtlich geschützten Inhalten) und allfällige weitere Rechtsvorschriften sind einzuhalten. Die*Der Erziehungsberechtigte hält die Universität Mozarteum Salzburg diesbezüglich schad- und klaglos.  

Datenschutzinformation

Zum Zweck der Abwicklung des Zulassungsverfahrens wird der von den Studienwerber*innen an die Universität bekanntgegebene Link universitätsintern verarbeitet. Dies umfasst insbesondere, den Link mit weiteren, von Ihnen im Rahmen des Zulassungstools angegebenen, personenbezogenen Daten zusammenzuführen und an die Mitglieder der Prüfungskommission weiterzuleiten. Die Verarbeitung der bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt [Art 6 Abs.1 lit. e DSGVO iVm §§ 1-3, 51 ff UG, §§ 57-61, 63-67 StudFG, UniStEV 2004, Bildungsdokumentationsgesetz, HSG, HSWO, FOG mit den damit verbundenen Gesetzen und Verordnungen und der Satzung der Universität Mozarteum Salzburg (Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen)]. Die von den Studienwerber*innen bekanntgegebene Audio- und Videodaten (Link) sind für die mit der Abwicklung des Zulassungsverfahrens betrauten Mitarbeitenden der Universität für die Dauer der Aktivierung des von Ihnen übermittelten Links zugänglich. Den Zeitpunkt der Löschung Ihrer mittels Link hochgeladenen Audio- und Videodateien bestimmen Sie daher grundsätzlich selbst. Für die Abwicklung des Zulassungsverfahrens ist es jedoch erforderlich, dass der Link (mindestens) 12 Wochen ab Zusendung an die Universität zugänglich ist. Weitere Datenschutzinformationen, insbesondere zu Ihren Betroffenenrechten, entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Universität Mozarteum Salzburg unter https://www.uni-mozarteum.at/de/dse.php. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und englischen Sprachfassung des Informationstextes, der Datenschutzinformation und der sonstigen rechtlichen Hinweise ist ausschließlich die deutsche Sprachfassung verbindlich. 

Video-Link

Zum Zweck der Abwicklung des Zulassungsverfahrens wird der von den Studienwerber*innen an die Universität bekanntgegebene Link universitätsintern verarbeitet. Dies umfasst insbesondere, den Link mit weiteren, von Ihnen im Rahmen des Zulassungstools angegebenen, personenbezogenen Daten zusammenzuführen und an die Mitglieder der Prüfungskommission weiterzuleiten.
Die Verarbeitung der bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt [Art 6 Abs.1 lit. e DSGVO iVm §§ 1-3, 51 ff UG, §§ 57-61, 63-67 StudFG, UniStEV 2004, Bildungsdokumentationsgesetz, HSG, HSWO, FOG mit den damit verbundenen Gesetzen und Verordnungen und der Satzung der Universität Mozarteum Salzburg (Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen)].

Die von den Studienwerber*innen bekanntgegebene Audio- und Videodaten (Link) sind für die mit der Abwicklung des Zulassungsverfahrens betrauten Mitarbeitenden der Universität für die Dauer der Aktivierung des von Ihnen übermittelten Links zugänglich. Den Zeitpunkt der Löschung Ihrer mittels Link hochgeladenen Audio- und Videodateien bestimmen Sie daher grundsätzlich selbst. Für die Abwicklung des Zulassungsverfahrens ist es jedoch erforderlich, dass der Link (mindestens) 12 Wochen ab Zusendung an die Universität zugänglich ist.

Online-Interview/Conferencing

Um insbesondere Zulassungsverfahren virtuell abwickeln zu können, führt die Universität Interviews und Meetings etc. online durch, dazu nutzt die Universität Mozarteum Salzburg ein cloudbasiertes Videokonferenzsystem. Im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie bilden:

  • die Erfüllung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, gemäß Art. 6 Abs. 1 lit e iVm dem 2. Covid-19 Hochschulgesetz iVm den im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Rektorats erlassenen Maßnahmen zur Prävention und Eindämmung von COVID-19 iVm mit der Wahrnehmung des Hausrechts (Hausordnung, MBl vom 12.10.2021, 2. Stück);
  • rechtliche Verpflichtungen gem. Art. 6 Abs. 1 lit c bzw. e iVm mit Verordnungen des BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie Verordnungen des BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung;
  • der Schutz von lebenswichtigen Interessen der betroffenen Person oder anderer natürlicher Personen (Art. 6 Abs. 1 lit d DSGVO) unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Lehr- und Prüfungsbetriebs und der Universitätsadministration sowie
  • die Erfüllung der Fürsorgepflichten der Universität als Arbeitgeberin gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO iVm § 1157 ABGB/§ 18 AngG die Rechtmäßigkeitsgründe für die Datenverarbeitung.

Weitere Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung bilden, insbesondere die Umsetzung der im öffentlichen Interesse liegenden leitenden Grundsätze und Aufgaben der Universität, Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO iVm §§ 2 Z 8, Z 13, Z 14 UG sowie § 3 Z 6, Z 7 UG, § 13 Abs. 2 lit f UG, § 59 Abs. 1 Z 12 UG und § 76 Abs. 3 UG. Bei Nutzung von Zoom lässt sich nicht ausschließen, dass Daten (siehe Privacy Data Sheet/Datenschutzinformationen des Anbieters) an Empfänger in den Vereinigten Staaten von Amerika übermittelt werden, wobei diese vertraglich zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, zur Ergreifung angemessener technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen sowie allfällig zu „ergänzenden Maßnahmen“ verpflichtet werden. 

Detailliertere Informationen über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten bei Nutzung des Videokonferenzsystems, z.B. zu den verarbeiteten Datenkategoriesind in den Nutzungsbedingungen/Privacy Data Sheets des Anbieters zu finden (siehe https://zoom.us/privacy). Bitte beachten, dass ein Mitschnitt der Bild-, Ton- und Videoaufnahmen (z.B. eines Meetings) einen Straftatbestand oder eine Rechtsverletzung darstellen kann und grundsätzlich unzulässig ist.

Datenschutzinformationen bei Abgabe einer Bewerbungsmappe (Werkportfolio/Mappe)

Die Studienwerber*innen erstellen eigene Werke in Form einer Mappe und laden diese als PDF-Datei auf die Plattform ACOnet FileSender, wobei auf die zuvor beschriebene Weise vorzugehen ist. Die AGBs der Plattform sowie allfällige andere Rechtsvorschriften sind einzuhalten. Die Studienwerber*innen halten die Universität Mozarteum Salzburg diesbezüglich schad- und klaglos. Die Studienwerber*innen sichern zu, dass sie die alleinigen Urheber*innen der hochgeladenen Werke sind; für den Fall einer Miturheber*innenschaft bei (einzelnen) hochgeladenen Werken, sind diese Miturheber*innen vollständig zu nennen und ist deren Zustimmung für die konkrete Verwendung einzuholen. Die Studienwerber*innen halten die Universität Mozarteum Salzburg diesbezüglich schad- und klaglos.Zum Zweck der Abwicklung des Zulassungsverfahrens werden die von den Studienwerber*innen über die Plattform ACOnet FileSender der Universität zugänglich gemachten eigene Werke der Studienwerber*innen universitätsintern verarbeitet. Dies umfasst insbesondere, dass diese mit weiteren von Ihnen im Rahmen des Zulassungstools angegebenen, personenbezogenen Daten zusammengeführt und an die Mitglieder der Prüfungskommission weitergeleitet werden. Die Verarbeitung der bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt [Art 6 Abs.1 lit. e DSGVO iVm §§ 1-3, 51 ff UG, §§ 57 – 61, 63 – 67 StudFG, UniStEV 2004, Bildungsdokumentationsgesetz, HSG, HSWO, FOG mit den damit verbundenen Gesetzen und Verordnungen und der Satzung der Universität Mozarteum Salzburg (Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen)]. Die von den Studienwerber*innen hochgeladenen eigenen Werke sind für die mit der Abwicklung des Zulassungsverfahrens betrauten Mitarbeiter*innen der Universität bis zum Abschluss des Zulassungsverfahrens zugänglich, danach werden sie gelöscht.

Die Studienwerber*innen erstellen von ihren Werken Fotos/PDFs und laden diese auf die Plattform ACOnet FileSender, wobei auf die zuvor beschriebene Weise vorzugehen ist. Die AGBs der Plattform sowie allfällige andere Rechtsvorschriften sind einzuhalten. Die Studienwerber*innen halten die Universität Mozarteum Salzburg diesbezüglich schad- und klaglos.

Die Studienwerber*innen sichern zu, dass sie die alleinigen Urheber*innen der hochgeladenen Werke sind; für den Fall einer Miturheber*innenschaft bei (einzelnen) hochgeladenen Werken, sind diese Miturheber*innen vollständig zu nennen und ist deren Zustimmung für die konkrete Verwendung einzuholen. Die Studienwerber*innen halten die Universität Mozarteum Salzburg diesbezüglich schad- und klaglos.

Datenschutzinformation

A. Werkportfolio/Mappe

Zum Zweck der Abwicklung des Zulassungsverfahrens werden die von den Studienwerber*innen über die Plattform ACOnet FileSender der Universität zugänglich gemachten Fotos/PDFs der Werke (Werkportfolio/Mappe bzw. Prüfungsaufgaben) der Studienwerber*innen universitätsintern verarbeitet. Dies umfasst insbesondere, dass diese Fotos/PDFs mit weiteren von Ihnen im Rahmen des Zulassungstools angegebenen, personenbezogenen Daten zusammengeführt und an die Mitglieder der Prüfungskommission weitergeleitet werden.

Die Verarbeitung der bekanntgegebenen personenbezogenen Daten ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt [Art 6 Abs.1 lit. e DSGVO iVm §§ 1-3, 51 ff UG, §§ 57 – 61, 63 – 67 StudFG, UniStEV 2004, Bildungsdokumentationsgesetz, HSG, HSWO, FOG mit den damit verbundenen Gesetzen und Verordnungen und der Satzung der Universität Mozarteum Salzburg (Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen)].

 Die von den Studienwerber*innen hochgeladenen Fotos/PDFs der Werke/das Werkportfolio bzw. der Prüfungsaufgaben sind/ist für die mit der Abwicklung des Zulassungsverfahrens betrauten Mitarbeiter*innen der Universität bis zum Abschluss des Zulassungsverfahrens zugänglich, danach werden sie gelöscht.

B. Online-Interview/Conferencing

Um insbesondere Zulassungsverfahren virtuell abwickeln zu können, führt die Universität Interviews und Meetings etc. online durch, dazu nutzt die Universität Mozarteum Salzburg ein cloudbasiertes Videokonferenzsystem.

Im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie bilden:

die Erfüllung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, gemäß Art. 6 Abs. 1 lit e iVm dem 2. Covid-19 Hochschulgesetz iVm den im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Rektorats erlassenen Maßnahmen zur Prävention und Eindämmung von COVID-19 iVm mit der Wahrnehmung des Hausrechts (Hausordnung, MBl vom 12.10.2021, 2. Stück);
rechtliche Verpflichtungen gem. Art. 6 Abs. 1 lit c bzw. e iVm mit Verordnungen des BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie Verordnungen des BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung; der Schutz von lebenswichtigen Interessen der betroffenen Person oder anderer natürlicher Personen (Art. 6 Abs. 1 lit d DSGVO) unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Lehr- und Prüfungsbetriebs und der Universitätsadministration sowie die Erfüllung der Fürsorgepflichten der Universität als Arbeitgeberin gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO iVm § 1157 ABGB/§ 18 AngG die Rechtmäßigkeitsgründe für die Datenverarbeitung.

Weitere Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung bilden, insbesondere die Umsetzung der im öffentlichen Interesse liegenden leitenden Grundsätze und Aufgaben der Universität, Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO iVm §§ 2 Z 8, Z 13, Z 14 UG sowie § 3 Z 6, Z 7 UG, § 13 Abs. 2 lit f UG, § 59 Abs. 1 Z 12 UG und § 76 Abs. 3 UG.

Bei Nutzung von Zoom lässt sich nicht ausschließen, dass Ihre Daten (siehe Privacy Data Sheet/Datenschutzinformationen des Anbieters) an Empfänger in den Vereinigten Staaten von Amerika übermittelt werden, wobei diese vertraglich zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, zur Ergreifung angemessener technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen sowie allfällig zu „ergänzenden Maßnahmen“ verpflichtet werden.

Detailliertere Informationen über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten bei Nutzung des Videokonferenzsystems, z.B. zu den verarbeiteten Datenkategorien finden Sie in den Nutzungsbedingungen/Privacy Data Sheets des Anbieters.
Siehe dazu: Zoom Video Communications Inc.: https://zoom.us/privacy.

Bitte beachten Sie, dass ein Mitschnitt der Bild-, Ton- und Videoaufnahmen (z.B. eines Meetings) einen Straftatbestand oder eine Rechtsverletzung darstellen kann und grundsätzlich unzulässig ist. Für weitere Informationen wenden Sie sich daher bitte an die*den Datenschutzbeauftragte*n.

C. Weitere Datenschutzinformationen

Weitere Datenschutzinformationen, insbesondere zu Ihren Betroffenenrechten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Universität Mozarteum Salzburg unter www.moz.ac.at/de/datenschutzerklaerung

Semesterbeiträge

Alle Studierenden müssen jedes Semester den ÖH-Beitrag und gegebenenfalls den Studienbeitrag zahlen. Der ÖH-Beitrag beträgt im Studienjahr 2023/24 € 22,70. Die Zahlungsinformationen für den ÖH-Beitrag finden Sie in MOZonline unter Studienbeitragsstatus.

ACHTUNG: Geben Sie bei der Einzahlung unbedingt die richtige Zahlungsreferenz an! Die Zahlungsreferenz ist jedes Semester eine andere. Sie finden Ihre Zahlungsreferenz für dieses Semester in MOZonline unter Studienbeitragsstatus.

Ordentliche Studierende mit einer Staatsbürgerschaft aus der EU/EWR/CH und ihnen Gleichgestellte müssen nach Ablauf der beitragsfreien Zeit (vorgesehene Studiendauer + zwei Toleranzsemester) den Studienbeitrag von € 363,36 (+ ÖH-Beitrag) pro Semester zahlen.

Ordentliche Studierende aus Drittstaaten, die nicht unter die Personengruppenverordnung fallen und die über eine Aufenthaltsbewilligung „Student“ gemäß § 64 NAG verfügen, müssen ab dem 1. Semester einen Studienbeitrag in der Höhe von € 726,72 (+ ÖH-Beitrag) zahlen.

Ordentliche Studierende aus Drittstaaten die einen Daueraufenthaltstitel haben, können einen Antrag auf studienbeitragsrechtliche Gleichstellung stellen und werden damit für die Dauer des Aufenthaltstitels EU/EWR/CH-Bürger*innen gleichgestellt.

Ordentliche Studierende aus den am wenigsten entwickelten Ländern können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages stellen.
Dazu zählen: Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesh, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Osttimor, Ruanda, Salomonen, Sambia, Sao Tome und Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Vanuatu, Zentralafrikanische Republik

Außerordentliche Studierende müssen jedes Semester den ÖH-Beitrag und den Studienbeitrag von € 363,36 zahlen.

Die Zahlungsinformationen für den ÖH- und Studienbeitrag finden Sie in MOZonline unter Studienbeitragsstatus.

Für einen Lehrgang an der Universität Mozarteum Salzburg müssen der ÖH-Beitrag und der Lehrgangsbeitrag gezahlt werden. Die Zahlungsinformationen für den ÖH-Beitrag finden Sie in MOZonline unter Studienbeitragsstatus.

Bankverbindung für die Einzahlung des Lehrgangsbeitrages:

  • Universität Mozarteum Salzburg
  • BIC: BKAUATWW (Bank Austria)
  • IBAN: AT38 1100 0099 5325 8200

Bei Verwendungszweck unbedingt Ihren Namen, Matrikelnummer und den entsprechenden Lehrgang angeben!

Lehrgangsbeiträge

  • Postgrad. Lehrgang Komposition:
    € 800 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Musiktheorie:
    € 800 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Chor- / Orchesterdirigieren:
    € 800 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Tasteninstrumente:
    € 800 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Streichinstrumente:
    € 800 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Blasinstrumente:
    € 800 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Klavierduo:
    € 600 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Liedduo:
    € 600 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Oper u. Musiktheater:
    € 1.100 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Gesang:
    € 900 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Lied und Oratorium:
    € 900 / Semester
  • Postgrad. Lehrgang Historische Aufführungspraxis
    € 800 / Semester

 

  • Universitätslehrgang Blasorchesterleitung:
    € 400 / Semester
  • Universitätslehrgang Kinder- und Jugendchorleitung:
    € 580 / Semester
  • Universitätslehrgang Advanced studies in music and dance education ‘Orff Schulwerk’:
    € 5.400 einmal
  • Universitätslehrgang Elementare Musik- und Bewegungs-pädagogik:
    € 1.800 einmal
  • Universitätslehrgang Musik und Tanz in sozialer Arbeit und integrativer Pädagogik:
    € 2.200 einmal
  • Universitätslehrgang Musiktheatervermittlung:
    € 1.100 / Semester
  • Universitätslehrgang Neue Medien in der Musikpädagogik:
    € 600 / Semester
  • Universitätslehrgang Streichquartett (Hagen Quartett):
    € 500 / Semester

 

  • Lehrgang Pre-College:
    € 700 / Semester

Prüfungsvorbereitung

Prüfungsbeispiele für die Zulassungsprüfung (Standort Salzburg)

Linksammlung für das Eigenstudium Musiktheorie und Gehörbildung

 

Workshop-Wochenende Musiktheorie (nur für IGP, ME und IME)

Das Workshop-Wochenende bietet eine ideale Ergänzung zu Ihrer eigenen Vorbereitung. In einem Gruppen-Rotationsprinzip werden alle wichtigen Bereiche der Zulassungsprüfung abgelegt (Fokus Gehörbildung und Tonsatz sowie kommunikative Kompetenz).

Termin: 19. & 20.04.2024

Anmeldung bis 27.03.2024 HIER

Bitte um Beachtung: begrenztes Platzangebot! Sollten vor Ablauf der Anmeldefrist alle Plätze belegt sein, können wir Sie leider nur auf die Warteliste setzen.

Das Detailprogramm wird allen angemeldeten Fix-Teilnehmer*innen nach Ablauf der Anmeldefrist zeitgerecht per Mail zugesandt. Sollten Sie organisatorische Fragen haben, wenden Sie sich bitte an elisabeth.wieland@moz.ac.at (Department Musikpädagogik)

Bei inhaltlichen Fragen zur Aufnahmeprüfung Musiktheorie wenden Sie sich bitte an vladimir.popov@moz.ac.at oder david.paulig@moz.ac.at (Department Komposition und Musiktheorie)

Prüfungsbeispiel für die Zulassungsprüfung

Übungsaufgaben zur Vorbereitung sind HIER zu finden.

 

Inhalte der Zulassungsprüfung im Teilbereich Musiktheorie/Gehörbildung

Klausur (ca. 60min): 

Teil 1: Gehörbildung

  • Rhythmus
  • Intervalle (bis zur Oktave) 
  • tonale Melodie 
  • Einzelakkorde (Drei- und Vierklänge) 
  • Kadenz 

Teil 2: Allgemeine Musiklehre / Musiktheorie: 

  • Intervalle bestimmen und bilden (bis zur Dezime) 
  • Skalennotation in verschiedenen Notenschlüsseln 
  • Akkordbestimmung und -notation (Drei- und Vierklänge) 
  • Auflösung eines Strebeklanges 
  • Melodietransposition 
  • Choralharmonisation

mündliche Prüfung (ca. 10min): 

  • Darstellung eines Rhythmus 
  • Singen von Intervallen 
  • Nachsingen und improvisatorisches Ergänzen eines vorgespielten Vordersatzes 
  • Blattsingen einer tonalen Melodie 
  • Kadenzspiel am Klavier (Grundkadenzen bis zu drei Vorzeichen; ggf. Kadenzerweiterungen)

 

Probezulassungsprüfung ME/IME

  • Dienstag, 19.03.2024
  • Department für Musikpädagogik (Haus der Musik), 5. Stock, Universitätsstraße 1, 6020 Innsbruck
  • Anmeldeformular (abzusenden bis 08.03.2024)

Öffentliche Informationsveranstaltungen

  • 24.6.—28.6.2024
    Franz-Josef-Straße 2
    Applied Theatre
    5 Jahre Applied Theatre
    5 Jahre Applied Theatre – das feiern wir mit der Open University XL! Eine Woche LaborX, Stand-up-lectures, Open Spaces, Kommen und Gehen, Essen und Trinken, Spielen und Sprechen in der Franz-Josef-Straße 2!
    Open Days
    · Eintritt frei!
Personen
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