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WETTBEWERBSBEDINGUNGEN

Der 10. Internationale Mozartwettbewerb wird von der Universität Mozarteum Salzburg in der Zeit vom 9. bis 19.
Februar 2011 in den Sparten Klavier und Violine ausgetragen.
Zur Teilnahme berechtigt sind Musikerinnen und Musiker aller Nationen. Die Vorspiele sind öffentlich.
Die Jury setzt sich aus bedeutenden Persönlichkeiten der internationalen Musikwelt zusammen. Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar.

KLAVIER
VIOLINE

  • Altersgrenze: 32 Jahre, Stichtag: 1.3.1978
  • Anmeldeschluss: 1. September 2010 (Datum des Poststempels)
  • Gleichzeitig mit der Anmeldung ist die Übermittlung einer DVD (nicht CD, nicht Video-Kassette) erforderlich. In der Sparte Klavier sind einzureichen:
    • eine der folgenden Sonaten:
    W. A. Mozart: KV 279, KV 280,
    KV 281, KV 283
    • eine Etüde von F. Chopin (ausgenommen
    op. 10, Nr. 3 und Nr. 6 und op. 25, Nr. 7)
    oder eine Etüde von J. N. Hummel.
    In der Sparte Violine sind einzureichen:
    • der langsame Satz eines Mozart Violinkonzertes
    • ein virtuoses Stück. Das eingesandte Material verbleibt im Wettbewerbsbüro.
  • Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, das ausschließlich im Internet unter www.moz.ac.at, nternationaler Mozartwettbewerb verfügbare Anmeldeformular am PC vollständig auszufüllen, danach auszudrucken, zu unterschreiben und an folgende Adresse zu senden:

    10. Internationaler Mozartwettbewerb
    Universität Mozarteum Salzburg
    Schrannengasse 10a
    5020 Salzburg, Österreich

  • Dem Anmeldeformular sind beizulegen: Geburtsurkunde (Kopie), Lebenslauf mit Angaben über die ünstlerische Entwicklung, ein Hochglanzfoto (10x15) in Hochformat sowie zwei Passfotos und eine DVD (keine CD, keine Video-Kassette).
  • Über die Zulassung zum Wettbewerb wird aufgrund der von jedem Kandidaten einzureichenden DVD entschieden.
  • Die zugelassenen Bewerber werden bis spätestens 18. Oktober 2010 verständigt. Teilnehmende aus dem Ausland können – soweit erforderlich – mit dieser Bestätigung sofort ein Einreisevisum beantragen. nmeldungen, die den Anforderungen des Wettbewerbes nicht entsprechen, müssen zurückgewiesen werden.
  • Die Anmeldegebühr von EUR 160 ist erst nach Erhalt der Zulassungsbestätigung auf das Konto 09953258200, BLZ 12000, BIC BKAUATWW, IBAN AT 381100009953258200 lautend auf "Universität Mozarteum Salzburg" bei der Bank Austria zu überweisen unter Angabe von "Mozartwettbewerb
    2011 Salzburg". Alle Einzahlungen müssen den Vermerk "spesenfrei für den Empfänger" tragen. Bitte kein Bargeld in Briefe einlegen. Auf dem Einzahlungsformular ist der vollständige Name des/der Kandidaten/in anzugeben. Eine Rückerstattung der Anmeldegebühr bei Verhinderung der/des Gemeldeten kann nicht erfolgen. Nach Erhalt der Zulassungsbestätigung und nach Einlangen der Anmeldegebühr sind die Bewerberinnen und Bewerber zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt.
  • Für die Unterbringung haben die Teilnehmenden selbst zu sorgen. Eine Hotel- bzw. Unterkunftsliste wird vom
    Wettbewerbsbüro gemeinsam mit der Zulassungsbestätigung übermittelt. Teilnehmende, deren Wohnort (Studienort) außerhalb Salzburgs liegt und die den 2. Durchgang erreichen, erhalten als Spesenersatz EUR 50 pro Tag. Ausgenommen hievon sind Studierende der Universität Mozarteum.
  • In der Sparte Violine stellt der Veranstalter KlavierbegleiterInnen zur Verfügung. Eigene PianistInnen können mitgebracht werden, wenn die Kosten von den Kandidaten selbst getragen werden (genaue Angaben im Anmeldeformular).
  • Die persönliche Anmeldung der Teilnehmenden findet am 9. Februar 2011 zwischen 8.00 und 12.00 Uhr im Wettbewerbs- Sekretariat statt. Dabei können auch Übezimmer reserviert werden. Sie bestätigen durch die Anmeldung, sich während der Dauer des Wettbewerbes von allen beruflichen Verpflichtungen freizuhalten und sich am Wettbewerbsort Salzburg aufzuhalten. Eine örtliche Veränderung während der aktiven Teilnahme
    am Wettbewerb ist mit der Wettbewerbsleitung abzusprechen.
  • Die Reihenfolge des Auftrittes der Teilnehmenden wird am 9. Februar um 13.00 Uhr ausgelost und während des gesamten Wettbewerbes beibehalten. Jede/r Teilnehmende zieht seine/ihre Zahl selbst.
  • Die Entscheidungen über die Ergebnisse des Wettbewerbes werden durch die Jury getroffen, sind unwiderruflich und unanfechtbar. Für ausgeschiedene Teilnehmende werden nach den Durchgängen Beratungsgespräche mit der Jury angeboten.
  • Die PreisträgerInnen werden im jeweiligen Finaldurchgang mit Orchester ermittelt. Diese Orchesterkonzerte werden von der Camerata Salzburg begleitet. Den Finaldurchgang der Sparte Klavier dirigiert Dennis Russell Davies. Die Bekanntgabe der PreisträgerInnen sowie die Preisverleihungen erfolgen im Anschluss an den Finaldurchgang. Vertreter des internationalen Konzert- und Theaterwesens sowie der Medien werden zu den Finaldurchgängen eingeladen.
  • Die Wettbewerbsleitung behält sich vor, alle Wettbewerbsdurchgänge aufzuzeichnen, um sie für eine spätere Veröffentlichung und allfällige Verwertung zu verwenden. Mit der Anmeldung zum Wettbewerb übertragen die Kandidatinnen und Kandidaten sämtliche Rechte dieser Aufnahmen ohne Anspruch auf Vergütung an die Universität. Die Universität Mozarteum Salzburg erhält somit allein und uneingeschränkt sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte.
  • Der Wettbewerbsveranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Wettbewerbes entstehen.
  • Bei einer allfälligen Dokumentation des Wettbewerbes erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, an dieser Dokumentation teilzunehmen und sämtliche Rechte bezüglich dieser Produktion an die Universität Mozarteum Salzburg zu übertragen. Die Einverständniserklärungen zu sämtlichen Wettbewerbsbedingungen gelten mit der Anmeldung zum Wettbewerb als gegeben.
  • In Zweifelsfällen ist der deutsche Text maßgeblich.

Kontakt

  • Dr. Ulrike Godler
    Generalsekretariat

  • Mirabellplatz 1
    5020 Salzburg

  • Tel: +43 (0) 662 6198 2200
    Fax: +43 (0) 662 6198 2209
    E-Mail: ulrike.godler@moz.ac.at